Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

Die Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, des Ersatzes der Auslagen und des Verdienstausfalles an ehrenamtlich Tätige vom 30.03.2017 wird wie folgt geändert:

I.        In § 3 – Reisekosten werden die Worte „nach dem Bundesreisekostengesetz“ durch „entsprechend der Nieders. Reisekostenverordnung (NRKVO)“ ersetzt.

II.      In § 5 – Aufwandsentschädigung für Funktionsträger werden folgende Änderungen vorgenommen:

- In Abs. 1 Satz 1 werden die Buchstaben c) und d) gestrichen.

- Abs.1 Satz 1 Buchstabe e) wird zu Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c)

- Als Buchstabe d) wird in Abs. 1 Satz 1 neu eingefügt:
   „d) Wegewarte                                            100 EUR“

III.    In § 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder in Gremien werden in Absatz 2 Satz 2 die Worte „von 0,30 EUR je Straßenkilometer“ durch „entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 NRKVO“ ersetzt.

Die Änderungen werden entsprechend der beigefügten 1. Änderungssatzung veröffentlicht.


Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte Kreisrat Meyer das Wort.

Kreisrat Meyer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/22/723 vor.