Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Die Satzung des Landkreises Cloppenburg über
die Gewährung von Aufwandsentschädigung, des Ersatzes der Auslagen und des
Verdienstausfalles an ehrenamtlich Tätige vom 30.03.2017 wird wie folgt
geändert:
I.
In § 3 – Reisekosten werden die Worte „nach
dem Bundesreisekostengesetz“ durch „entsprechend der Nieders.
Reisekostenverordnung (NRKVO)“ ersetzt.
II. In
§ 5 – Aufwandsentschädigung für Funktionsträger werden folgende Änderungen
vorgenommen:
- In Abs. 1 Satz 1 werden die Buchstaben c) und d) gestrichen.
- Abs.1 Satz 1 Buchstabe e) wird zu Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c)
- Als Buchstabe d) wird in Abs. 1 Satz 1 neu eingefügt:
„d) Wegewarte 100 EUR“
III. In § 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder in Gremien werden in Absatz 2 Satz 2
die Worte „von 0,30 EUR je Straßenkilometer“ durch „entsprechend § 5 Abs. 3
Satz 1 NRKVO“ ersetzt.
Die Änderungen
werden entsprechend der beigefügten 1. Änderungssatzung veröffentlicht.
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte Kreisrat Meyer das Wort.
Kreisrat Meyer trug
den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/22/723 vor.