Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
I.
Änderung Hauptsatzung
Nach § 6a der gültigen Hauptsatzung des
Landkreises Cloppenburg wird folgender § 6b neu eingefügt:
„§ 6 b
Livestream im Internet
(1)
Die öffentlichen Sitzungen des Kreistages
werden auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg (www. lkclp.de) als
Livestream, d.h. in Bild und Ton, übertragen, ohne des es einer Anzeige oder
einer Information gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung bedarf. Hierdurch sollen
die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, sich über die in der
Kreistagssitzung behandelten Themen zu informieren.
(2)
Die Kameraposition für den Livestream ist so
festzulegen, dass nur die Kreistagsvorsitzende oder der Kreistagsvorsitzende,
die Landrätin oder der Landrat und das Rednerpult gezeigt werden.
(3)
§ 6 Abs. 2 der Hauptsatzung gilt
entsprechend. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung gilt mit der Maßgabe, dass bei der vorherigen
Einwilligung von Personen, die sich im Zuschauerraum aufhalten, die Vorsitzende
oder der Vorsitzende zulassen kann, dass nur Tonaufnahmen im Internet
übertragen werden. Eine Bildübertragung erfolgt nicht.
(4)
Der Livestream wird nicht aufgezeichnet. Eine
Aufzeichnung, Verarbeitung oder Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen durch
Dritte ist nicht gestattet.“
Des Weiteren wird § 11 Abs. 1 Satz 3 wie
folgt gefasst:
„(1)…. Soweit spezielle Rechtsvorschriften
eine Bekanntmachung in Tageszeitungen vorsehen oder wenn im Einzelfall
Bekanntmachungen ohne Rechtswirkung ganz oder teilweise in den genannten
Tageszeitungen erfolgen sollen, sind für die Veröffentlichung die in Satz 2
genannten Tageszeitungen maßgeblich.“
Die Änderungen werden entsprechend der
beigefügten 4. Änderungssatzung veröffentlicht.
II.
Evaluation
Zwei Jahre nach Inkrafttreten von § 6b der
Hauptsatzung legt die Verwaltung dem Kreistag einen Evaluationsbericht vor, so
dass danach ggf. Änderungen beschlossen werden können.
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte Kreisrat Meyer als Vertreter
des erkrankten Landrates Wimberg das Wort.
Kreisrat Meyer trug
den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/22/719 vor.