Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

I.          Änderung Hauptsatzung

 

Nach § 6a der gültigen Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg wird folgender § 6b neu eingefügt:

㤠6 b

Livestream im Internet

 

(1)    Die öffentlichen Sitzungen des Kreistages werden auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg (www. lkclp.de) als Livestream, d.h. in Bild und Ton, übertragen, ohne des es einer Anzeige oder einer Information gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung bedarf. Hierdurch sollen die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, sich über die in der Kreistagssitzung behandelten Themen zu informieren.

(2)    Die Kameraposition für den Livestream ist so festzulegen, dass nur die Kreistagsvorsitzende oder der Kreistagsvorsitzende, die Landrätin oder der Landrat und das Rednerpult gezeigt werden.

(3)    § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung gilt entsprechend. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung gilt mit der Maßgabe, dass bei der vorherigen Einwilligung von Personen, die sich im Zuschauerraum aufhalten, die Vorsitzende oder der Vorsitzende zulassen kann, dass nur Tonaufnahmen im Internet übertragen werden. Eine Bildübertragung erfolgt nicht.

(4)    Der Livestream wird nicht aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung, Verarbeitung oder Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen durch Dritte ist nicht gestattet.“

Des Weiteren wird § 11 Abs. 1 Satz 3 wie folgt gefasst:

 

„(1)…. Soweit spezielle Rechtsvorschriften eine Bekanntmachung in Tageszeitungen vorsehen oder wenn im Einzelfall Bekanntmachungen ohne Rechtswirkung ganz oder teilweise in den genannten Tageszeitungen erfolgen sollen, sind für die Veröffentlichung die in Satz 2 genannten Tageszeitungen maßgeblich.“

 

 

Die Änderungen werden entsprechend der beigefügten 4. Änderungssatzung veröffentlicht.

 

II.             Evaluation

 

Zwei Jahre nach Inkrafttreten von § 6b der Hauptsatzung legt die Verwaltung dem Kreistag einen Evaluationsbericht vor, so dass danach ggf. Änderungen beschlossen werden können.

 


Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte Kreisrat Meyer als Vertreter des erkrankten Landrates Wimberg das Wort.

 

Kreisrat Meyer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/22/719 vor.