Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig die Neufassung der Richtlinie des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen bei Leistungen nach § 33 SGB VIII und § 41 i.V. m. § 33 SGB VIII in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2023.


Kreistagsabgeordnete Vey-Höwener, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/22/219 vor.