Der Kreistag beschloss einstimmig die
Neufassung der Richtlinie des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von
einmaligen Beihilfen und Zuschüssen bei Leistungen nach § 33 SGB VIII und § 41
i.V. m. § 33 SGB VIII in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2023.
Kreistagsabgeordnete
Vey-Höwener, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß
Vorlage V-JHA/22/219 vor.