Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

Die Kreisverwaltung weist die mit der Abrechnung beauftragten Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg an, soweit diese nicht die Leistung der Kindertagespflege im Folgemonat nach Leistungserbringung pünktlich entgelten, auskömmliche Abschläge von 90% der beantragten Betreuungsstunden im Folgemonat nach Leistungserbringung zu zahlen.

Zur Kompensation der stark angestiegenen Energiekosten, insbesondere der Heizkosten, und in Anerkennung der Unmöglichkeit, diese Kosten in der Betreuungstätigkeit zu senken, wird jeder aktiven Kindertagespflegeperson im Landkreis Cloppenburg eine Sonderzahlung in Höhe der Energiepreispauschale (EPP) des Bundes vom 01.09.2022 gewährt.


Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte Kreistagsabgeordneten Götting das Wort.

Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, stellte den Antrag seiner Fraktion vom 27.09.2022 nebst Begründung vor und bat um Zustimmung.

Kreistagsabgeordnete Vey-Höwener, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/22/215 vor.

Kreistagsabgeordnete Sibbel teilte mit, ihre Gruppe würde dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen. Sie beurteile es als positiv, eine Sonderzahlung zur Kompensation der stark angestiegenen Energiekosten an jede aktive Kindertagespflegeperson im Landkreis Cloppenburg zu zahlen.

Sie merkte aber auch an, dass der Vereinheitlichungsgrad immer noch nicht eingetreten sei; es gäbe noch immer 3 Abrechnungssysteme. Sie bedaure, dass hier kein einheitliches System auf den Weg gebracht werde.

Kreisrat Meyer teilte hierzu mit, es gebe nicht 3 unterschiedliche Abrechnungssysteme, sondern es erfolge in allen Fällen eine Spitzabrechnung. Damit die Kindertagespflegepersonen zeitnah eine Vergütung erhalten, solle im Vorgriff auf diese Spitzabrechnung ein Abschlag in Höhe von 90 Prozent gezahlt werden.