Der
Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Die
Kreisverwaltung weist die mit der Abrechnung beauftragten Städte und Gemeinden
im Landkreis Cloppenburg an, soweit diese nicht die Leistung der
Kindertagespflege im Folgemonat nach Leistungserbringung pünktlich entgelten,
auskömmliche Abschläge von 90% der beantragten Betreuungsstunden im Folgemonat
nach Leistungserbringung zu zahlen.
Zur
Kompensation der stark angestiegenen Energiekosten, insbesondere der
Heizkosten, und in Anerkennung der Unmöglichkeit, diese Kosten in der
Betreuungstätigkeit zu senken, wird jeder aktiven Kindertagespflegeperson im
Landkreis Cloppenburg eine Sonderzahlung in Höhe der Energiepreispauschale
(EPP) des Bundes vom 01.09.2022 gewährt.
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte Kreistagsabgeordneten Götting
das Wort.
Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der
CDU-Fraktion, stellte den Antrag seiner Fraktion vom 27.09.2022 nebst
Begründung vor und bat um Zustimmung.
Kreistagsabgeordnete
Vey-Höwener, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß
Vorlage V-JHA/22/215 vor.
Kreistagsabgeordnete Sibbel teilte mit, ihre Gruppe würde dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen. Sie beurteile es als positiv, eine Sonderzahlung zur Kompensation der stark angestiegenen Energiekosten an jede aktive Kindertagespflegeperson im Landkreis Cloppenburg zu zahlen.
Sie merkte aber auch an, dass der Vereinheitlichungsgrad immer noch nicht eingetreten sei; es gäbe noch immer 3 Abrechnungssysteme. Sie bedaure, dass hier kein einheitliches System auf den Weg gebracht werde.
Kreisrat Meyer teilte hierzu mit, es gebe nicht 3 unterschiedliche Abrechnungssysteme, sondern es erfolge in allen Fällen eine Spitzabrechnung. Damit die Kindertagespflegepersonen zeitnah eine Vergütung erhalten, solle im Vorgriff auf diese Spitzabrechnung ein Abschlag in Höhe von 90 Prozent gezahlt werden.