Der Sozialausschuss
beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, Finanzmittel in Höhe von
350.000,00 Euro jährlich, für die Jahre 2023-2026, für die 50 % Erstattung
der Kosten, die den Städten und Gemeinden des Landkreises durch die soziale
Betreuung von Ausländer*innen entstehen, bereit zu stellen. Die Berechnung
erfolgt nach einem Schlüssel von 1 : 1.500 (1 Sozialarbeiter*in für 1.500
Ausländer*innen).
Erster Kreisrat Frische trug den Sachverhalt entsprechend
der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/22/155 vor.
Auf Frage des stellvertretenden beratenden Mitgliedes Karnbrock bestätigte Erster Kreisrat Frische ausdrücklich den Betreuungsschlüssel von 1 : 1.500 (1 Sozialarbeiter*in für 1.500 Ausländer*innen). Erster Kreisrat Frische ergänzte, dass der Einsatz von Fachkräften gewünscht sei.
Vorsitzende Preuth-Stuke stellte den Vorschlag der
Verwaltung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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