Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, eine Änderung der Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wie folgt zu beschließen:

 

a) ab 01.01.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von bis zu 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 628 Euro

b) ab 01.01.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von mehr als 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 537 Euro

c) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von bis zu 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 635 Euro

d) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von mehr als 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 543 Euro

 

e) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Halbtagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis ohne Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 135 Euro

f) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Ganztagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis ohne Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 146 Euro

g) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Halbtagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis mit Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 250 Euro

h) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Ganztagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis mit Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 358 Euro

 

zu gewähren.

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/12/040 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen teile mit, dass sie die Änderung der Zuschussbeträge mittragen könne.

 

Kreistagsabgeordneter Cloppenburg führte aus, dass die Änderung der Zuschussbeträge in der Vorlage schlüssig dargelegt worden sei und beantragte über die Änderung der Vereinbarung, wie in der Vorlage ausgeführt, zu entscheiden.