Betreff
Änderung der Vereinbarung mit den Städten/Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe betr. die Bezuschussung des Landkreises zu den Kosten der Hortbetreuung und den Betriebskosten für Krippen
Vorlage
V-JHA/12/040
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 beschlossen, die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinderbetreuung – mit Ausnahme der Tagespflege – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu übertragen und mit ihnen eine entsprechende Vereinbarung zu schließen. Diese gemeinsame Vereinbarung des Landkreises Cloppenburg und allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist zum 01.08.2007 in Kraft getreten und wurde aufgrund der vielen zwischenzeitlich erfolgten Änderungen, für die auch entsprechende Kreistagsbeschlüsse eingeholt wurden, zum 01.01.2011 angepasst (sh. Anlage).

 

Aufgrund einiger Regelungen in der Vereinbarung und gesetzlicher Änderungen hat eine Besprechung des Arbeitskreises Soziales stattgefunden und als Ergebnis werden – zeitgleich mit der ebenfalls am 06.12.2012 stattfindenden Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten – einvernehmlich folgende Empfehlungen ausgesprochen:

 

Ferienbetreuung

Nach § 4 der o.g. Vereinbarung ist vereinbart worden, dass die Ferienbetreuung in eigener Verantwortung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden geregelt wird. Die Regelung gilt zunächst für die Dauer von zwei Jahren, somit bis zum 31.12.2012.

Diese Regelung soll für ein weiteres Jahr Gültigkeit haben.

 

Hortbetreuung

Nach § 4 der o.g. Vereinbarung gewährt der Landkreis für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 613 Euro bei einer Betreuung von bis zu 10 Kindern bzw. einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 525 Euro bei einer Betreuung von mehr als 10 Kindern. Auch hier wurde eine Überprüfung nach 2 Jahren vereinbart.

Die Zuschussregelung soll grundsätzlich weiterhin Bestand haben, jedoch soll eine Anpassung ab 01.01.2013 anhand der aktuellen Jahreswochenstundenpauschale und ab 01.08.2013 anhand der dann geltenden Jahreswochenstundenpauschale erfolgen. Dadurch würde sich eine Erhöhung des Landkreiszuschusses bei einer Betreuung von bis zu 10 Kindern von derzeit 613 Euro auf 628 Euro ab 01.01.2013 bzw. auf 635 Euro ab 01.08.2013 ergeben. Bei einer Betreuung von mehr als 10 Kindern würde sich der Landkreiszuschuss von derzeit 525 Euro auf 537 Euro ab 01.01.2013 bzw. auf 543 Euro ab 01.08.2013 erhöhen.

 

Betriebskosten für Krippen

Nach § 2 der o.g. Vereinbarung gewährt der Landkreis Cloppenburg den kreisangehörigen Städten/ Gemeinden für jeden vorhandenen Krippenplatz lt. Betriebserlaubnis einen monatlichen Pauschalbetrag von 200,00 Euro für eine Halbtagsgruppe und 275,00 Euro für eine Ganztagsgruppe. Dieser monatliche Pauschalbetrag erhöht sich auf 269,00 Euro für eine Halbtagsgruppe und 386,00 Euro für eine Ganztagsgruppe mit mehr als 10 Kindern bei Einsatz einer qualifizierten Drittkraft mit mindestens dem Stundenumfang der Regelöffnungszeit.

 

Mit der Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) zum 01.02.2013 wird das Land die Finanzhilfe für die Betriebskosten in Krippen erhöhen und zwar von derzeit

43 % der Personalausgaben auf 46 % ab 01.02.2013 und auf 52 % ab 01.08.2013. Dementsprechend wurde seitens des Landkreises Cloppenburg eine Anpassung der Berechnung des Landkreiszuschusses für erforderlich gehalten.

 

Der Zuschuss des Landkreises würde sich bei Beschäftigung einer Drittkraft unter Berücksichtigung der aktuellen Jahreswochenstundenpauschale ab 01.02.2013 sowohl bei der Halbtagsgruppe als auch bei der Ganztagsgruppe um 2 Euro reduzieren. Der Landkreis Cloppenburg erklärt sich bereit, aufgrund des geringen Betrages von einer Anpassung abzusehen. Gleiches gilt auch bei der Bezuschussung ohne Beschäftigung einer Drittkraft.

 

Unter Berücksichtigung der ab 01.08.2013 geltenden Jahreswochenstundenpauschale und der erhöhten Finanzhilfe des Landes ergibt sich eine Reduzierung des Landkreiszuschusses bei Beschäftigung einer Drittkraft bei einer Halbtagsgruppe um 19 Euro auf 250 Euro/Kind/Monat und bei einer Ganztagsgruppe um 28 Euro auf 358 Euro/Kind/Monat. Diese Anpassung soll entsprechend zum 01.08.2013 umgesetzt werden. Analog wurde nach dem gleichen Berechnungsmodus eine Berechnung für Krippenplätze ohne Beschäftigung einer Drittkraft vorgenommen. Hier errechnet sich ein monatlicher Zuschuss von 135 Euro für einen Krippenplatz in einer Halbtagsgruppe und 146 Euro für einen Krippenplatz in einer Ganztagsgruppe.

 

Es ist über folgende Beschlussempfehlung für den Kreistag zu beraten und zu entscheiden:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt

 

a) ab 01.01.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von bis zu 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 628 Euro

b) ab 01.01.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von mehr als 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 537 Euro

c) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von bis zu 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 635 Euro

d) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Hortplatz lt. Betriebserlaubnis bei einer Betreuung von mehr als 10 Kindern einen jährlichen Zuschussbetrag von 543 Euro

 

e) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Halbtagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis ohne Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 135 Euro

f) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Ganztagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis ohne Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 146 Euro

g) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Halbtagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis mit Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 250 Euro

h) ab 01.08.2013 für jeden vorhandenen Ganztagskrippenplatz lt. Betriebserlaubnis mit Beschäftigung einer Drittkraft eine monatlichen Zuschussbetrag von 358 Euro


Finanzierung:

 

Zuweisung Landkreis Cloppenburg für Hortgruppe

PSP-Element: P1.361000.100/ Sachkonto: 431220 –             27.300,00 Euro

Zuweisung Landkreis Cloppenburg für Krippenplätze

PSP-Element: P1.361000.100/ Sachkonto: 431200 –             2.213.000,00 Euro


Anlagenverzeichnis:

 

Vereinbarung Landkreis und kreisangehörige Städte/Gemeinden

Berechnungen Zuschuss Hortplätze

Berechnungen Zuschuss Krippenplätze