Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Verkehrsausschuss stimmte bei einer Enthaltung zu, die Verbreitungsmaßnahmen an der K 354, der K 146 und der K 165 vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel für 2013 umzusetzen. Die Ausbaumaßnahme an der K 354 solle der Kreisausschuss abschließend entscheiden, wenn die Gemeinde Cappeln eine Beteiligung an den Kosten des Radwegs ablehne.

 


Herr Leitender Baudirektor Raue führte aus, dass die Gremien des Landkreises Cloppenburg 2010 in einem Grundsatzbeschluss festgelegt hätten, insgesamt 9 Verbreiterungsmaßnahmen ohne Festlegung einer Rangfolge in das Mehrjahressanierungskonzept für Kreisstraßen aufzunehmen. Gleichzeitig wurde das PPP-Projekt für die Kreisstraßen 296 und 318 auf den Weg gebracht. Beim PPP-Projekt befinde man sich zur Zeit im Vergabeverfahren. Mit einer Vergabe sei im Frühjahr 2013 zu rechnen.

 

In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012 sei dann für die noch verbliebenen 7 Maßnahmen der Planungsauftrag erteilt worden, damit im Bedarfsfall das Mehrjahressanierungskonzept flexibel durchgeführt werden könne. Mit den Planungen habe man für alle 7 Maßnahmen begonnen. Nunmehr seien 3 Maßnahmen für 2013 soweit vorbereitet worden, dass nun darüber entschieden werden könne, ob diese Maßnahmen in 2013, soweit hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, umgesetzt werden sollen.

 

Hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen trug Herr Leitender Baudirektor Raue den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-VERK/12/050 vor.

 

Im Anschluss hieran stellte Herr Opitz anhand der Anlage 1 zu TOP 6 die einzelnen Maßnahmen im Detail vor und informierte über den Sachstand der Planungsarbeiten.

 

Herr Landrat Eveslage gab zu bedenken, dass es sich bei den vorgestellten Baumaßnahmen um ein Kostenvolumen von insgesamt ca. 5 Mio € handele. Die Kostensteigerung für die Maßnahmen sei doch sehr erheblich. Zwar seien diese Maßnahmen in den Entwurfshaushalt für das Jahr 2013 eingeplant, jedoch werde der Haushalt noch durch weitere Maßnahmen, wie z. B. den Radwegebau an der K 176, ergänzt, so dass der Kreditbedarf von ca. 10 Mio € nicht eingehalten werden könne. Um ein erhebliches Überschreiten des Kreditbedarfs zu vermeiden, müsse evtl. die eine oder andere Maßnahme im Haushalt zurückgestellt werden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Dobelmann merkte an, dass diese Baumaßnahmen nicht durch Landesmittel gefördert würden und somit die RPS 2009 keine Anwendung finde, was er begrüße. Er fragte an, ob es für diese Maßnahmen eine Prioritätenliste gäbe und ob auch eine Bewertung nach dem Verkehrsaufkommen erfolgt wäre.

 

Hierzu teilte Herr Landrat Eveslage mit, dass bei der Aufstellung des Mehrjahressanierungskonzeptes u.a. auch das Verkehrsaufkommen mit berücksichtigt worden sei. Bei der Bewertung habe sich herausgestellt, dass alle Maßnahmen etwa die gleiche Priorität hätten.

 

Herr Baudirektor Haedke erläuterte, dass Vorbereitungen für die Plangenehmigungen und den Grunderwerb getroffen würden. Diese Arbeiten seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich des Grunderwerbes sei man vordringlich für das PPP-Projekt tätig, da dieses im Frühjahr 2013 vergeben werden solle.

 

Zur Anwendung der RPS 2009 erklärte Herr Baudirektor Haedke, dass man gemeinsam mit der Verkehrsunfallkommission und dem Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, zu einer Kompromisslösung gefunden habe. Man habe sich darauf geeinigt, den Seitenraum auf einer Breite von 2,00 m freizuhalten. Somit bestünde die Möglichkeit, bei Unfallschwerpunkten und erhöhter Abkommenswahrscheinlichkeit nachträglich noch Sicherheitseinrichtungen anzubringen.

 

Herr Leitender Baudirektor Raue ergänzte die Ausführungen zu den Verbreiterungsmaßnahmen dahingehend, dass die Gemeinde Cappeln hinsichtlich des Neubaus des Radweges entlang der K 354 noch keine Entscheidung über eine erforderliche Beteiligung an den Kosten getroffen habe. Ein entsprechender Gremienbeschluss könne erst in der Ratssitzung der Gemeinde am 14.12.2012 fallen. Daher machte Herr Leitender Baudirektor Raue den Vorschlag, dass es dem Kreisausschuss vorbehalten sein sollte, die Verbreiterungsmaßnahme an der K 354 abschließend zu beschließen, wenn die Gemeinde Cappeln eine Beteiligung an den Kosten des Radwegebaus ablehne.