Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Die Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg wird wie folgt geändert:

 

Der § 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 2

Fahrpreise

 

(1)    Der Fahrpreis setzt sich zusammen aus:

 

  1. dem Grundbetrag
    • dies ist das Entgelt für die Bereitstellung der Taxe bei Beförderungsbeginn
    • der Grundbetrag beträgt 6,00 EUR im Tarif I (montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) enthält eine Wartezeit von 180 Sekunden oder eine Wegstrecke von 750,00 m und 7,20 EUR im Tarif II (werktags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) und enthält eine Wartezeit von 204 Sekunden oder eine Wegstrecke von 850,00 m bzw. für Großraumtaxis im Tarif I 11,00 EUR und enthält eine Wartezeit von 208,63 Sekunden oder eine Wegstrecke von 772,75 m und im Tarif II 12,30 EUR und enthält eine Wartezeit von 233,17 Sekunden oder eine Wegstrecke von 863,65 m
    • er ist zugleich Mindestfahrpreis

 

  1. dem Entgelt für die Fahrleistung

 

Tarif I:

 

für PKW ab 750,00 m für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km

für PKW ab 10.000 m für je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km

für Großraumtaxi ab 772,75 m für je angefangene 37,04 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,70 EUR/km

für Großraumtaxi ab 5.000 m für je angefangene 40,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,50 EUR/km

für Großraumtaxi ab 10.000 m für je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km

 

 

Tarif II:

 

für PKW ab 850,00 m für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km

für PKW ab 10.000 m für je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km

für Großraumtaxi ab 863,65 m für je angefangene 37,04 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,70 EUR/km

für Großraumtaxi ab 5.000 m für je angefangene 40,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,50 EUR/km

für Großraumtaxi ab 10.000 m für je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km

 

 

  1. dem Entgelt für Wartezeiten

 

Für Wartezeiten werden für je 10 Sekunden 0,10 EUR berechnet. Dies entspricht einem Entgelt von 36,00 EUR/Std. Über den Beginn der Wartezeit ist der Fahrgast zu verständigen.

 

 

  1. Zuschläge

 

Zuschläge für Gepäck und Kleintiere werden nicht erhoben. Die Entscheidung, ob Tiere mitbefördert werden, obliegt dem Fahrer. Bei Mitnahme sind die Tiere so unterzubringen, dass sie den Fahrer während der Fahrt nicht behindern.

 

Für den Transport von Fahrrädern wird ein Zuschlag von 1,50 EUR erhoben.


Kreistagsabgeordneter Bohmann, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-VERK/22/225 vor.