Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Die Verordnung über
einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg wird wie folgt geändert:
Der § 2 Abs. 1 wird
wie folgt neu gefasst:
§ 2
Fahrpreise
(1)
Der
Fahrpreis setzt sich zusammen aus:
- dem Grundbetrag
- dies ist das Entgelt für die
Bereitstellung der Taxe bei Beförderungsbeginn
- der Grundbetrag beträgt 6,00 EUR im
Tarif I (montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) enthält eine
Wartezeit von 180 Sekunden oder eine Wegstrecke von 750,00 m und 7,20 EUR
im Tarif II (werktags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen) und enthält eine Wartezeit von 204 Sekunden oder eine
Wegstrecke von 850,00 m bzw. für Großraumtaxis im Tarif I 11,00 EUR und
enthält eine Wartezeit von 208,63 Sekunden oder eine Wegstrecke von
772,75 m und im Tarif II 12,30 EUR und enthält eine Wartezeit von 233,17
Sekunden oder eine Wegstrecke von 863,65 m
- er ist zugleich Mindestfahrpreis
- dem Entgelt für die Fahrleistung
Tarif I:
für PKW ab 750,00 m
für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km
für PKW ab 10.000 m
für je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km
für Großraumtaxi ab
772,75 m für je angefangene 37,04 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,70 EUR/km
für Großraumtaxi ab
5.000 m für je angefangene 40,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,50 EUR/km
für Großraumtaxi ab
10.000 m für je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km
Tarif II:
für PKW ab 850,00 m
für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km
für PKW ab 10.000 m
für je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km
für Großraumtaxi ab
863,65 m für je angefangene 37,04 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,70 EUR/km
für Großraumtaxi ab
5.000 m für je angefangene 40,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,50 EUR/km
für Großraumtaxi ab
10.000 m für je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km
- dem Entgelt für Wartezeiten
Für Wartezeiten
werden für je 10 Sekunden 0,10 EUR berechnet. Dies entspricht einem Entgelt von
36,00 EUR/Std. Über den Beginn der Wartezeit ist der Fahrgast zu verständigen.
- Zuschläge
Zuschläge für Gepäck
und Kleintiere werden nicht erhoben. Die Entscheidung, ob Tiere mitbefördert
werden, obliegt dem Fahrer. Bei Mitnahme sind die Tiere so unterzubringen, dass
sie den Fahrer während der Fahrt nicht behindern.
Für den Transport von
Fahrrädern wird ein Zuschlag von 1,50 EUR erhoben.
Kreistagsabgeordneter Bohmann, stellvertretender
Vorsitzender des Verkehrsausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage
V-VERK/22/225 vor.