Betreff
Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg; hier: Änderung von Tarifen
Vorlage
V-VERK/22/225
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg wird wie folgt geändert:

 

Der § 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 2

Fahrpreise

 

(1)    Der Fahrpreis setzt sich zusammen aus:

 

  1. dem Grundbetrag
    • dies ist das Entgelt für die Bereitstellung der Taxe bei Beförderungsbeginn
    • der Grundbetrag beträgt 6,00 EUR im Tarif I (montags bis samstags von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) enthält eine Wartezeit von 180 Sekunden oder eine Wegstrecke von 750,00 m und 7,20 EUR im Tarif II (werktags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) und enthält eine Wartezeit von 204 Sekunden oder eine Wegstrecke von 850,00 m bzw. für Großraumtaxis im Tarif I 11,00 EUR und enthält eine Wartezeit von 208,63 Sekunden oder eine Wegstrecke von 772,75 m und im Tarif II 12,30 EUR und enthält eine Wartezeit von 233,17 Sekunden oder eine Wegstrecke von 863,65 m
    • er ist zugleich Mindestfahrpreis

 

  1. dem Entgelt für die Fahrleistung

 

Tarif I:

 

für PKW              ab 750,00 m für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km

für PKW              ab 10.000 m für je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km

für Großraumtaxi ab 772,75 m für je angefangene 37,04 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,70 EUR/km

für Großraumtaxi ab 5.000 m für je angefangene 40,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,50 EUR/km

für Großraumtaxi ab 10.000 m für je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km

 

 

Tarif II:

 

für PKW              ab 850,00 m für je angefangene 41,67 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,40 EUR/km

für PKW              ab 10.000 m für je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km

für Großraumtaxi ab 863,65 m für je angefangene 37,04 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,70 EUR/km

für Großraumtaxi ab 5.000 m für je angefangene 40,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,50 EUR/km

für Großraumtaxi ab 10.000 m für je angefangene 50,00 m Fahrleistung 0,10 EUR = 2,00 EUR/km

 

 

  1. dem Entgelt für Wartezeiten

 

Für Wartezeiten werden für je 10 Sekunden 0,10 EUR berechnet. Dies entspricht einem Entgelt von 36,00 EUR/Std. Über den Beginn der Wartezeit ist der Fahrgast zu verständigen.

 

 

  1. Zuschläge

 

Zuschläge für Gepäck und Kleintiere werden nicht erhoben. Die Entscheidung, ob Tiere mitbefördert werden, obliegt dem Fahrer. Bei Mitnahme sind die Tiere so unterzubringen, dass sie den Fahrer während der Fahrt nicht behindern.

 

Für den Transport von Fahrrädern wird ein Zuschlag von 1,50 EUR erhoben.


Sachverhalt:

 

Mit dem Beschluss des Kreistages vom 18. Okt. 2007 wurde im Landkreis Cloppenburg zum 01. Nov. 2007 erstmals eine Taxenverordnung und eine Verordnung über einen Taxentarif erlassen.

 

Mit Antrag vom 08.03.2022 beantragt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. im Auftrage seiner Mitglieder die Änderung der Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg. Der GVN begründet den Antrag damit, dass der Mindestlohn zum 01.01.2021 auf 9,50 EUR (vorher 9,35 EUR), zum 01.07.2021 auf 9,60 EUR, zum 01.01.2022 auf 9,82 EUR angehoben wurde und zum 01.07.2022 auf 10,45 EUR und zum 01.10.2022 auf 12,00 EUR pro Stunde steigen wird. Die Steigerung des Mindestlohns beträgt seit der letzten Änderung der Taxentarife von Mai 2019 bis Oktober 2022 umgerechnet 28,34 %. Weiterhin begründet der Gesamtverband die Erhöhung der Taxentarife mit der Steigerung der variablen Kosten durch die Einführung der CO2-Steuer, der Inflationsrate sowie die coronabedingten Ausfälle bei Veranstaltungen.

 

Die beantragten Tarife ergeben Preiserhöhungen bis zu 19%. Aufgrund der geschilderten Bedingungen sind die neuen Tarife und die Erforderlichkeit einer Erhöhung nachvollziehbar.

 

Weiterhin beantragt der GVN die Aufnahme eines Zuschlages für die Beförderung eines nicht umsetzbaren Fahrgastes im Rollstuhl in speziell für Rollstuhltransporte ausgerüsteten Fahrzeugen in Höhe von 15 EUR.

Bereits 2019 hat der GVN den Antrag auf Erhebung des Zuschlages für die Beförderung eines nicht umsetzbaren Fahrgastes im Rollstuhl in speziell für Rollstuhltransporte ausgerüsteten Fahrzeugen gestellt.

Wie in 2019 ist der Landkreis Cloppenburg gemeinsam mit den Landkreisen Vechta, Oldenburg und Ammerland der Meinung, dass dieses gegen das Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz) verstößt. Die Fahrzeuge werden außerdem hauptsächlich für die Beförderung von Krankenfahrten umgebaut und nicht für einzelne Barfahrten.

Im Anhörungsverfahren gegenüber allen Taxenunternehmer/-innen wurde darauf hingewiesen, dass dieser Zuschlag nicht mit in die Taxentarifverordnung aufgenommen werden soll. Von den Taxenunternehmern sind keine Bedenken vorgetragen worden.

Der GVN ist mit der Nichtberücksichtigung des Zuschlages für die Beförderung eines nicht umsetzbaren Fahrgastes im Rollstuhl einverstanden.

Somit soll dieser Zuschlag nicht mit in die Verordnung aufgenommen werden.

 

Die Tariferhöhungen werden von der IHK befürwortet.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Antrag Gesamtverband Verkehrsgewerbe – Änderung Taxentarif

Anlage 2 – 6. Änderung der Verordnung über einen Taxentarif

Anlage 3 – Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg