Der Kreistag
beschloss einstimmig bei jeweils 2 Stimmenthaltungen Folgendes:
1. Der
Kreistag beschloss über den Jahresabschluss 2020 (§ 58 Abs. 1 Nr. 10
i. V. m. § 129 NKomVG).
2. Der
Kreistag beschloss die Entlastung des Landrates (§ 58 Abs. 1 Nr. 10
i. V. m. § 129 NKomVG).
Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den
Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/22/704 vor und stellte sich für Fragen zur Verfügung.
Es folgten keine Nachfragen, so dass Landrat Wimberg für die anstehende
Beratung des Kreistages den Sitzungsraum verließ.
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske stellte die Beschlussempfehlungen vor und ließ darüber wie folgt abstimmen: