Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des Landrates
Vorlage
V-KA/22/704
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse:

 

1. Dem Kreistag wird empfohlen über den Jahresabschluss 2020 zu beschließen (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 NKomVG).

 

2. Dem Kreistag wird empfohlen die Entlastung des Landrates zu beschließen (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 NKomVG).

 

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Der Jahresabschluss 2020 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 31.03.2022 liegen an. Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich.

 

Weiterhin beschließt der Kreistag über die Entlastung des Landrates.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Jahresabschluss 2020

Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes