Der Kreistag beschloss mehrheitlich mit 25 Ja- und 17 Nein-Stimmen Folgendes:

 

Die Haushaltssatzung nebst Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 werden in der in der Kreistagssitzung am 03.03.2022 beschlossenen Fassung erlassen.

 

 

 


Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage

V-KA/22/699 vor. Das neuerliche Anhörungsschreiben an die Städte und Gemeinden, die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, Kreisverband Cloppenburg, sowie die Beantwortung der darin gestellten Fragen lägen der Vorlage an.

 

Kreistagsabgeordneter Bohmann teilte mit, der Sachverhalt sei intensiv innerhalb der SPD-Fraktion beraten worden. Die seinerzeitige Kurzfristigkeit der Anforderung einer Stellungnahme an den Städte- und Gemeindebund, Kreisverband Cloppenburg, hätte seiner Fraktion damals schon zu denken gegeben. Seine Fraktion könnte den heutigen Beschlussentwurf nur ablehnen und hoffe im nächsten Jahr auf eine bessere Abstimmung.

 

Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, wies darauf hin, heute keine neue Haushaltsdiskussion führen zu wollen. Der Kreistag lege die Höhe der Kreisumlage fest. Das Vorhalten der fehlenden Besprechung mit den Städten und Gemeinden durch das Innenministerium könnte die CDU-Fraktion nicht nachvollziehen. Der Kreistag müsse hier entsprechend handeln können.

 

Kreistagsabgeordneter Christ, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärte, es handele sich hier um eine verfahrene Situation für alle Beteiligten. Auch wenn es von Seiten der CDU-Fraktion hinsichtlich der hier gewählten Verfahrensweise keine Bedenken gäbe, hielten er und seine Fraktion hingegen die Ausführungen von Bürgermeister Anhuth als Vorsitzenden des NSGB-Kreisverbandes Cloppenburg für schlüssig. Er wünsche sich eine frühzeitigere Beteiligung der Städte und Gemeinden und sähe sich hier, was die Haushaltsberatungen anbelange, in seiner seinerzeit geübten Kritik bestätigt.

 

Landrat Wimberg wies darauf hin, dass die beim Landkreis Cloppenburg gängige Praxis sehr gut sei. Den Städten und Gemeinden würde mit der Anhörung der Haushaltsplanentwurf in Gänze ausgehändigt und alle Fragen dazu würden immer beantwortet werden. Was hier praktiziert werde, geschehe nicht in allen Landkreisen entsprechend. Für die Entscheidung über die Festlegung der Kreisumlage sei jedoch der Kreistag zuständig, nicht die Bürgermeister. Im Übrigen gehöre der Landkreis Cloppenburg zu den Landkreisen mit der niedrigsten Höhe der Kreisumlage.

 

Kreistagsabgeordneter Tabeling erklärte, auch seine Gruppe, die FDP-BLC Gruppe, würde heute gegen die hier zur Beratung stehende Beschlussfassung stimmen. Wenn man die Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg wieder lachen sehen wolle, so sollte auch die CDU-Fraktion, zumindest einige ihrer Mitglieder, ebenfalls dagegen stimmen.

 

Kreistagsabgeordneter Dunkel dankte dem Landrat für die Aussagen zur Transparenz des Haushaltes. Die Schuldenlast des Landkreises Cloppenburg sei immer minimiert worden. Er sei allerdings mit dem aus seiner Sicht arroganten Ton der CDU-Fraktion den Städten und Gemeinden gegenüber nicht einverstanden. Der Landkreis sei nicht besser als die Städte und Gemeinden.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer teilte mit, er hätte noch keine Haushaltsplanberatungen wie in diesem Jahr erlebt. Bis eine Woche vor der Kreistagssitzung sei ihm die beabsichtigte Erhöhung der Kreisumlage nicht bekannt gewesen.

 

Kreistagsabgeordnete Wichmann merkte an, ihr fehle das Verständnis, dass hier über Überheblichkeiten gesprochen werde, wenn es doch viel gravierender sei, dass das Innenministerium dem Kreistag einen Teil seiner Entscheidungsfreiheit nehme.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer führte dazu an, dies anders zu sehen. Der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf sah mit einer Kreisumlage von 33 Punkten anders aus und eine Erhöhung sei von keiner Seite angekündigt worden.

 

Kreistagsabgeordneter Coners sah ein Problem in der zeitlichen Reihenfolge. Denn wenn die Städte und Gemeinden ihre Haushalte vor dem Haushalt des Landkreises beschließen würden, gäbe es für diese keine Planungssicherheit. Jeder Haushalt sei knapp und die Politik wäge ab, was umgesetzt werden würde: Erhöhung der Kreisumlage oder Einkürzen von Maßnahmen. Dies sei der Handlungsspielraum.

 

Landrat Wimberg wies darauf hin, dass bei einem Festhalten des Innenministeriums an der dortigen Auffassung, die Kreisverwaltung zukünftig nur noch einen konkreten Vorschlag hinsichtlich der Kreisumlage machen müsse, der dann zur Anhörung gestellt werde. Über diesen Vorschlag dürfe sich der Kreistag dann nicht mehr hinwegsetzen, was eine weitere Erhöhung beträfe, ohne erneut eine weitere Anhörung der kreisangehörigen Städte- und Gemeinden durchzuführen. Dies ginge dann zwangsläufig nur mit dem höheren zeitlichen Aufwand einer Vertagung der Beratung und Beschlussfassung des Haushalts. Nur wenn der Kreistag den Vorschlag der Kreisverwaltung akzeptiere oder eine niedrigere Kreisumlage beschlösse, sei dies ohne eine weitere Anhörung möglich. Diese Gängelung des höchsten beschlussfassenden Organs eines Landkreises könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. In diesem Jahr solle der Haushalt für das kommende Jahr wieder wie bisher im Dezember zur Beratung und Beschlussfassung vorgesehen werden. Aber auch dann müsse einmal mehr mit Kritik in Sachen Kreisumlage von Seiten der Städte und Gemeinden gerechnet werden. Der Landkreis Cloppenburg praktiziere hier ein Höchstmaß an Transparenz und möchte dies auch in den nächsten Jahren so beibehalten. Als ehemaliger Bürgermeister, wisse er sehr genau wie dies früher vom Landkreis praktiziert worden ist. Er habe einen Arbeitskreis Finanzen unter Beteiligung der Städte und Gemeinden eingeführt, denen der gesamt Haushalt zur Durchsicht überlassen werde. Dies praktizieren viele andere Landkreise nicht so umfassend. Es läge in der Natur der Sache, dass die Städte und Gemeinden eine geringere Kreisumlage wünschten. Die Kreisumlage sei für Landkreise allerdings die vom Gesetzgeber vorgesehene Finanzierungsgrundlage, um die Aufgaben erfüllen zu können, die von den Städten und Gemeinden im ländlichen Raum aufgrund ihrer Größe nicht selbst erfüllt werden können. Es dürfe nicht darum gehen, die Bürgermeister glücklich zu machen, sondern die Aufgabenerfüllung des Landkreises durch eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Er persönlich sei für den Ersatz der Kreisumlage, wenn dafür eine alternative Finanzierung gefunden würde. 

 

Sodann ließ Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske über den vorgelegten Haushaltsentwurf mit der bereits in der Kreistagssitzung am 03.03.2022 mehrheitlich beschlossenen Erhöhung der Kreisumlage auf 35 Punkte erneut abstimmen.