Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erläuterte Kreisverwaltungsoberrat Meiners den Werdegang des 1994 in Form eines Betreibermodells errichteten Kompostwerkes. Er verwies gemäß der Vorlage V-PLA/22/346 auf die im Jahre 2021 getroffene Beschlussfassung, wonach die Leistung der Verarbeitung der Bioabfälle aus dem Kreisgebiet zukünftig an einen Dritten vergeben werden solle, der die Behandlung in einer eigenen Anlage vornehme. Das Kompostwerk könne ohne eine grundlegende Ertüchtigung nicht weiter betrieben werden. Seinerzeit habe das Büro ATUS festgestellt, dass bei der Anlage ein erheblicher Sanierungsbedarf bestehe und massive Geruchsbelästigungen der Anwohner mit entsprechenden Beschwerden vorlägen. Letzteres konnte trotz verschiedener Maßnahmen nicht nachhaltig verbessert werden. Hinzu komme, dass das Kompostwerk für die Zukunft nicht ausreichend groß dimensioniert sei. Nunmehr sei vom Büro ATUS aus Hamburg ein Leistungsverzeichnis erarbeitet worden, welches Herr Giesa im Folgenden vorstellen werde.

 

Herr Giesa erläuterte den Fortschritt der Ausschreibung für die Verwertung von Bioabfall. Es werde ausschließlich die Verwertung ab 2024 für 10 Jahre ausgeschrieben. Der Transport bleibe bei dem mit der Einsammlung beauftragten Unternehmen. Notwendig sei eine EU-weite Ausschreibung, wobei eine Aufteilung in drei gleichartige Mengenlose je ca. 6.000 t pro Jahr geplant werde, damit sich auch kleinere Anlagen bewerben könnten. Hinsichtlich der Anforderungen an die Bieter werde der Nachweis einer Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung verlangt werden ebenso wie eine Gütesicherung für das Kompostprodukt. Es werde keine Vorgaben zum Verwertungsverfahren gemacht werden, was bedeute, dass sowohl die Kompostierung als auch die Vergärung möglich seien. Die Angebotsbewertung werde sowohl den Behandlungspreis als auch eine Transportkostenbewertung enthalten. Zentraler Punkt bei der Ausschreibung werde die Bioabfallqualität sein. Da ein Verwerter ab 2025 bei mehr als 3% Gesamtfremdstoffe im Bioabfall die Charge zu Lasten des Landkreises abweisen könne und dann eine kostenpflichtige Entsorgung als Restabfall erfolgen müsse, werde hierfür ein gesonderter Preis abgefragt. Auf Rückfrage aus dem Plenum ergänzte er, dass theoretisch eine Kontrolle an der jeweiligen Tonne erfolgen könne, hierfür aber noch Methoden, z. B. mit Metalldetektoren entwickelt würden.

 

In diesem Zusammenhang verwies Kreisverwaltungsoberrat Meiners auf die aktuelle Internetseite des Umweltamtes „Wir können Bio“. Der Landkreis sei hier nicht untätig und informiere die Bürger umfassend zur richtigen Abfalltrennung. Bei dauerhaften Verunreinigungen werde gegen die Behälterbesitzer vorgegangen, ggfls. würden die Biotonnen abgezogen. Grundsätzlich sei der Bioabfall ein gutes Produkt, ein reines Produkt ohne Fremdstoffe sei aber nicht erreichbar.

 

Kreistagsabgeordneter Coners regte an, den Bioabfallbetrieb beim Landkreis Cloppenburg zu belassen und keine Vergabe an Dritte vorzunehmen. Er habe die Sorge, dass die Entsorgung bei einem Ausfall des Unternehmers, z.B. durch Insolvenz nicht gesichert sei.

 

Hierauf entgegneter Kreisverwaltungsoberrat Meiners, dieses Risiko bestehe derzeit auch. Im Übrigen werde die Abfallentsorgung dann deutlich teurer, da völlig neue Anlagen errichtet werden müssten. Bei der nun vorgesehenen Vorgehensweise würden freie Kapazitäten bestehender Anlagen genutzt.

 

Kreisrat Meyer ergänzte, dass mit dem Beschluss zur Ausschreibung der Bioabfallentsorgung im vergangenen Jahr die Entscheidung bereits getroffen worden sei.

 

Die Präsentation von Herrn Giesa ist der Niederschrift beigefügt.

 

 

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.