Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz beschloss sodann einstimmig dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu vorzuschlagen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Sireneninfrastruktur zu modernisieren und gegenwärtig auf 57 Sirenen zu erweitern, sofern eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinden erfolgt. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, alle verfügbaren Fördermittel zu beantragen und im Anschluss die Verteilung der verbleibenden Kosten zwischen Landkreis und Gemeinden auf Grundlage des Finanzierungsvorschlages mit den Gemeinden abschließend zu verhandeln. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz ist über das Ergebnis der Kostenverhandlungen mit den Gemeinden und über eventuell bewilligte Fördermittel zu unterrichten. Die Einstellung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt in Abhängigkeit des durch eine eventuelle Förderung vorgegebenen Umsetzungszeitraums.

 


Kreisverwaltungsoberrat Dieter Schütte trug zu diesem Tagesordnungspunkt den Sachverhalt gemäß Vorlage V-PLA/22/341 vor.

Ergänzend wies er darauf hin, dass aufgrund der derzeit hohen Nachfrage nach Sirenenanlagen die Anschaffungen wahrscheinlich erst in den folgenden Jahren erfolgen könnten. Auf Rückfrage aus dem Plenum erklärt er, dass die Höhe der Förderung nicht ganz klar sei. Im günstigsten Fall könne eine 100 %ige Förderung eingeworben werden. Vom Land Niedersachsen seien insgesamt für diese Anschaffungen 10 Mio. Euro vorgesehen, die über mehrere Jahre verteilt würden. Die Verwaltung werde so lange Förderanträge stellen, bis alle geplanten 57 Anlagen realisiert worden seien. Weitere Anlagen seien denkbar und können von den Gemeinden gemeldet werden. Seitens des Fördermittelgebers gebe es eine Priorisierung, wenn eine Bedarfsinfrastrukturplanung vorgelegt werden könne. Hierzu sei man im Gespräch mit den Städten und Gemeinden, um ein entsprechendes Konzept zu erstellen.

Die Beteiligung der Gemeinden sei notwendig, da diese nach dem Nds. Brandschutzgesetz und der Feuerwehrvorschrift 810 zur Vorhaltung von Alarmierungsmitteln - hierzu zählen die Sirenen als lauter Alarm - verpflichtet seien. Die neuen Anlagen erfüllten eine doppelte Funktion, sowohl für Feuerwehralarmierungen als auch für Katastrophenwarnungen. Gleichzeitig könnten mit den neuen Anlagen auch Sprachdurchsagen getätigt werden. Die jeweils hälftige Kostenteilung sei ein Vorschlag des Landkreises.

 

Kreisamtsrat Plate ergänzte, die in der Vorlage genannten Anschaffungspreise seien tagesaktuell. Für die Zukunft werde von einer Preissteigerung ausgegangen. Die Verwaltung gehe davon aus, dass nach Abschluss aller Maßnahmen ca. 90% der Kreisbevölkerung erreicht werden könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Osterkamp sprach sich für die vorgeschlagene Anschaffung mit der Kostenbeteiligung der Gemeinden aus. Wichtig sei auch, dass hier eine Akkutechnik angeschafft werde.

 

Kreistagsabgeordneter Stoffers regte an, nach der Anschaffung der Sirenen alle Bürger zeitnah über die Alarmierungssignale zu informieren.

 

Kreisverwaltungsoberrat Dieter Schütte erklärte, dies sei unter dem Gesichtspunkt der zunehmenden Bedeutung des Zivilschutzes auch vorgesehen.

 

Abschließend erläuterte Kreisamtsrat Plate auf Rückfrage der Vertreterin des Beirates für Menschen mit Behinderungen, Frau Wingbermühle- Rißmann, dass alle bisherigen Warnmittel erhalten blieben. Somit sei auch sichergestellt, dass eine Alarmierung bzw. Warnung von Gehörlosen wie bisher möglich sei.