Betreff
Erneuerung und Erweiterung der Sireneninfrastruktur
Vorlage
V-PLA/22/341
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Sireneninfrastruktur zu modernisieren und gegenwärtig auf 57 Sirenen zu erweitern, sofern eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinden erfolgt. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, alle verfügbaren Fördermittel zu beantragen und im Anschluss die Verteilung der verbleibenden Kosten zwischen Landkreis und Gemeinden auf Grundlage des Finanzierungsvorschlages mit den Gemeinden abschließend zu verhandeln. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz ist über das Ergebnis der Kostenverhandlungen mit den Gemeinden und über eventuell bewilligte Fördermittel zu unterrichten. Die Einstellung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt in Abhängigkeit des durch eine eventuelle Förderung vorgegebenen Umsetzungszeitraums.

 


Sachverhalt:

 

Die Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen und Schadensereignissen setzt sich zusammen aus dem sogenannten Weckeffekt, der die Menschen auf eine Gefahrenlage aufmerksam machen soll, und konkreten Warninformationen zur Gefahrenlage mit entsprechenden Handlungsempfehlungen. Daher wird für die Warnung der Bevölkerung ein Warnmittelmix verwendet, der aus Sirenen und anderen Warnmedien wie Warn-Apps (beispielsweise unsere BIWAPP oder CLP!), Radio, Fernsehen oder Onlineplattformen der Printmedien besteht.

 

lm Landkreis Cloppenburg sind insgesamt 30 gemeindliche E57 Sirenen vorhanden, die entweder zur Alarmierung der Feuerwehren oder zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall genutzt werden. Die Sirenen werden ausschließlich von der Großleitstelle Oldenburger Land (GOL) auf Anforderung ausgelöst. Dabei nutzt die Großleitstelle noch die veraltete analoge Technik POGSAC, die nach derzeitigem Kenntnisstand nur noch zeitlich begrenzt genutzt werden kann.

Es ist daher erforderlich, die Sirenenstandorte auf eine zusätzliche digitale Technik umzurüsten. Hierfür eignen sich TETRA BOS Sirenen mit zusätzlichen POGSAC Empfängern. Diese Technik arbeitet zusätzlich mit einem Akkusystem, so dass die Sirenen auch bei einem Stromausfall über das Behördennetz ausgelöst werden können. Des Weiteren bietet diese Technik die Möglichkeit, neben Sirenentönen auch Sprache wiederzugeben, so dass über die Sirene konkrete Bevölkerungswarnungen herausgegeben werden können. Dies wäre auch dann möglich, wenn Fernseher oder Radios wegen eines Stromausfalls nicht verfügbar wären. Weiterhin können diese Sirenen im Bedarfsfall nicht nur durch die örtlichen Behörden, sondern auch durch die GOL oder das Bundesamt für Katastrophenschutz ausgelöst werden.

 

Aufgrund der Ereignisse im Ahrtal sowie in der Ukraine beabsichtigen sowohl der Bund als auch das Land, die Sireneninfrastruktur über Förderprogramme zu ertüchtigen und auszubauen. Der Landkreis hat in diesem Zusammenhang gemeinsam mit den Städten und Gemeinden sowie den örtlichen Feuerwehren den Bedarf im Kreisgebiet erörtert. Im Ergebnis hat sich neben den bestehenden Standorten ein zusätzlicher Bedarf von weiteren 27 Sirenen ergeben, so dass für das Kreisgebiet gegenwärtig von 57 Standorten aus-zugehen ist.

 

Der Vergleich mit anderen Landkreisen ergibt folgendes Bild:

 

Landkreis Cloppenburg Landkreis Wesermarsch              Landkreis Verden

172.632 Einwohner                       88.524 Einwohner                         137.574 Einwohner

1.418,45 km²                                  822,01 km²                                     787,97   km²

13 Städte/Gemeinden                  9 Städte/Gemeinden                    8 Städte/Gemeinden 

 

30 Sirenen                                      82 Sirenen                                       198 Sirenen

 

Landkreis Oldenburg                    Landkreis Vechta

131.467 Einwohner                       143.698 Einwohner                     

1.064,84 km²                                  814,22 km²                                    

15 Städte/Gemeinden                  10 Städte/Gemeinden                   

 

78 Sirenen                                      Aufbau 20 Sirenen in 2022                         

                                                               Weitere Sirenen in den Folgejahren

 

 

Eine in 2021 durchgeführte Preisabfrage führte zu folgendem Ergebnis:

 

Neue Sirene am Gebäude

Lieferung und Montage einer Sirenenanlage                      10.000,00 EUR

 

Neue Sirene am Mast

Lieferung und Montage einer Sirenenanlage                      11.500,00 EUR

 

Mastkosten                                                                                                     5.000,00 EUR

 

Sirenenempfänger für POGSAC                                              1.000,00 EUR

 

Anzeige/Alarmierungstableau                                                 5.800,00 EUR (einmalig)

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, nach Rücksprache mit dem Kreisfunkmeister, den Gemeinde-/Ortsbrandmeistern und anderem Fachpersonal, die Ersatzbeschaffung für die vorhandenen Sirenen und die flächendeckende Sirenenalarmierung auf 57 Sirenen auszubauen, da die Sirene ein wichtiges Alarmierungs- und Warnmittel (und Redundanz) zu den anderen Mitteln bleibt.

 

Für die Erneuerung und Erweiterung der Sireneninfrastruktur ist von folgenden Kosten auszugehen (inkl. Sirenen, Empfänger, Masten etc.):

 

Alarmierungstableau                                                                                        5.800,00 EUR

57x Sirene                                                                                                         484.500,00 EUR

57x Errichtungskosten                                                                   96.000,00 EUR

6x Mastkosten (1x vorhanden)                                                  30.000,00 EUR

57x Steuergeräte/Einrichtung                                                    48.450,00 EUR

 

Gesamtkosten:                                                                               664.750,00 EUR       

 

 

Es besteht somit die Möglichkeit, die Sirenen der Feuerwehr über Fördermittel des Katastrophenschutzes zu erneuern und sowohl für die Feuerwehr als auch für den Katastrophenschutz zu nutzen. Der Landkreis hat bereits im Jahr 2021 und 2022 einen entsprechenden Förderantrag für die Bundesmittel gestellt. Dieser ist für das Jahr 2021 negativ beschieden worden. Das Antragsverfahren 2022 ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Förderanträge für Landesmittel werden gestellt, sobald diese verfügbar sind.  

 

Die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Gemeinden wurden in der Besprechung am 09.05.2022 hierüber informiert. Hinsichtlich der Modernisierung und Erweiterung bestand Einigkeit. Die Kostenverteilung soll noch abschließend beschlossen wer-den.

 

Für die Finanzierung wird vorgeschlagen, eventuelle Fördermittel nach Anzahl der 57 Sirenen zu verteilen. Die verbleibende Differenz wir dann zu 50 % durch den Landkreis (Katastrophenschutz) und zu 50 % durch die jeweilige Gemeinde (Feuerschutz) getragen. Der Landkreis übernimmt zentral die Vergabe und anschließende Realisation.