Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug aus der Vorlage vor und ging auf die neue Förderrichtlinie ein.

 

Kreistagsabgeordnete Fangmann betonte für die Fraktion der SPD, dass die Jugendwerkstätten als absolut förderungswürdig erachtet würden.

 

Kreistagsabgeordneter Tönnies schloss sich dem an und hob das ehrenamtliche Engagement innerhalb der Jugendwerkstätten als besonders positiv hervor.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren“  (Erl. d. MS v. 09.03.2022 – 306.51 786) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.828,22 € jährlich pro Jugendwerkstatt.

Dies gilt für den Bewilligungszeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2025.