Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug aus der Vorlage vor
und ging auf die neue Förderrichtlinie ein.
Kreistagsabgeordnete
Fangmann betonte für die Fraktion der SPD, dass die Jugendwerkstätten als
absolut förderungswürdig erachtet würden.
Kreistagsabgeordneter
Tönnies schloss sich dem an und hob das ehrenamtliche Engagement innerhalb der
Jugendwerkstätten als besonders positiv hervor.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wurde einstimmig
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg
übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg
im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren“
(Erl. d. MS v. 09.03.2022 – 306.51 786) weiterhin die 10%ige
Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.828,22 €
jährlich pro Jugendwerkstatt.
Dies gilt für den
Bewilligungszeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2025.