Der Kreistag
beschloss einstimmig Folgendes:
§ 11 der
Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch
die 2. Änderungssatzung vom 03.06.2021, erhält folgende Fassung:
„§
11
Verkündungen
und öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen, Verordnungen und öffentliche
Bekanntmachungen des Landkreises werden - soweit durch Rechtsvorschrift nichts
anderes bestimmt ist – im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Cloppenburg
unter der Adresse www.lkclp.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die
Bereitstellung im elektronischen Amtsblatt wird unter Angabe des
Bereitstellungstages und der Internetadresse in folgenden Tageszeitungen ohne
Rechtswirkung hingewiesen: Münsterländische Tageszeitung, Nordwest-Zeitung und
Generalanzeiger. Im Einzelfall können Bekanntmachungen ohne Rechtswirkung auch
ganz oder teilweise in den genannten Tageszeitungen veröffentlicht werden.
(2) Abs. 1 gilt gleichermaßen für ortsübliche
Bekanntmachungen.
(3) Die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von
Plänen, Karten, Zeichnungen und dergleichen als Bestandteile von Satzungen,
Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen erfolgt, soweit nichts anderes
vorgeschrieben ist, durch Auslegung im Kreishaus während der Dienststunden. Auf
die Auslegung wird unter Angabe des Ortes, des Zeitpunktes und der Dauer der
Auslegung in der Bekanntmachung hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt
zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
(4) Die öffentliche Zustellung von Schriftstücken
erfolgt aufgrund des Niedersächsischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom
23.02.2006 (Nds. GVBI. S. 72) in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. § 10 des
Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) durch Aushang
der zuzustellenden Schriftstücke an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich
des Kreishauses in 49661 Cloppenburg, Eschstraße 29.“
Die Änderung wird entsprechend
der beigefügten 3. Änderungssatzung veröffentlicht.
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske trug den Sachverhalt gemäß
Vorlage V-KA/22/696 vor.