Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

§ 11 der Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 03.06.2021, erhält folgende Fassung:

 

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Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

(1)  Satzungen, Verordnungen und öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises werden - soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist – im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Cloppenburg unter der Adresse www.lkclp.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im elektronischen Amtsblatt wird unter Angabe des Bereitstellungstages und der Internetadresse in folgenden Tageszeitungen ohne Rechtswirkung hingewiesen: Münsterländische Tageszeitung, Nordwest-Zeitung und Generalanzeiger. Im Einzelfall können Bekanntmachungen ohne Rechtswirkung auch ganz oder teilweise in den genannten Tageszeitungen veröffentlicht werden.

(2)  Abs. 1 gilt gleichermaßen für ortsübliche Bekanntmachungen.

(3)  Die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Plänen, Karten, Zeichnungen und dergleichen als Bestandteile von Satzungen, Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen erfolgt, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, durch Auslegung im Kreishaus während der Dienststunden. Auf die Auslegung wird unter Angabe des Ortes, des Zeitpunktes und der Dauer der Auslegung in der Bekanntmachung hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.

(4)  Die öffentliche Zustellung von Schriftstücken erfolgt aufgrund des Niedersächsischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBI. S. 72) in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) durch Aushang der zuzustellenden Schriftstücke an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses in 49661 Cloppenburg, Eschstraße 29.“

 

Die Änderung wird entsprechend der beigefügten 3. Änderungssatzung veröffentlicht.

 

 


Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/22/696 vor.