Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Im Folgenden sind nun die Vertreterinnen bzw. Vertreter des Landkreises in den verschiedenen Institutionen zu berufen.
Ihnen ist mit der Ladung zur Sitzung eine Vorlage zugegangen, welche die entsprechenden Organisationen und Einrichtungen, in die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises zu entsenden sind, sowie die Bestimmung der vorschlagsberechtigten Fraktion oder Gruppe erläutert. Auf eine erneute Erläuterung dieser Einrichtungen und der Bestimmung der Vorschlagsrechte kann somit verzichtet und insoweit auf die Vorlage verwiesen werden.
Die Berufung der Vertreterinnen und Vertreter sollte in folgenden Schritten vorgenommen werden: Es werden zunächst die Vertreterinnen und Vertreter entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Vorschlagsrechte benannt und am Ende dieses Tagesordnungspunktes fasst der Kreistag dann einen feststellenden Beschluss.
In der Vorlage wurden die Organisationen und Einrichtungen zur Beschleunigung des Besetzungsverfahrens in der konstituierenden Kreistagssitzung in folgende Gruppen eingeteilt:
I. Organisationen und Einrichtungen bei denen keine Vorschlagsrechte der Fraktionen und Gruppen bestehen
II. Organisationen und Einrichtungen bei denen der Mehrheitsfraktion das Vorschlagsrecht zusteht
III. Organisationen und Einrichtungen bei denen die Vertreter für zumindest ein Organ von der Mehrheitsfraktion und mindestens einer weiteren Fraktion oder Gruppe zu benennen sind.
Da die Mehrheitsfraktion ihre Vorschläge der Kreisverwaltung bereits vorab mitgeteilt haben, wurden für die Organisationen und Einrichtungen der genannten Gruppen die Vertreterinnen und Vertreter in einer Power-Point-Präsentation zusammengestellt, die ich auf die Leinwand werfen lasse.
Dieser Zusammenstellung wird in den Beschluss einbezogen und wird als Anlage 1 zur Niederschrift genommen.
Es bleiben somit noch die Organisationen und Einrichtungen übrig, bei denen die Vertreter zumindest für ein Organ auch von den anderen Fraktionen und Gruppen des Kreistages zu benennen sind.
Diese Organisationen und Gruppen sowie die Vorschlagsrechte möchte ich im Folgenden kurz erläutern:
1) Zweckverband
ecopark
Verbandsversammlung:
Der Landrat gehört ihr kraft seines Amtes an. Daneben bestehen für die Fraktionen folgende Vorschlagsrecht:
CDU-Fraktion 3 Vertreter und Ersatzpersonen
SPD-Fraktion 1 Vertreter und Ersatzperson
Verbandsausschuss:
Der Landrat gehört dem Verbandsausschuss kraft seines Amtes an. Daneben bestehen folgende Vorschlagsrecht:
CDU-Fraktion 1 Vertreter und Ersatzperson
2) Zweckverband
Interkommunaler Industriepark Küstenkanal (c-port)
Verbandsversammlung:
Der Landrat gehört ihr kraft seines Amtes an. Daneben bestehen für die Fraktionen folgende Vorschlagsrecht:
CDU-Fraktion 3 Vertreter und Ersatzpersonen
SPD-Fraktion 1 Vertreter und Ersatzperson
Verbandsausschuss:
Der Landrat gehört dem Verbandsausschuss kraft seines Amtes an. Daneben bestehen folgende Vorschlagsrecht:
CDU-Fraktion 1 Vertreter und Ersatzperson
3) Verbund
Oldenburger Münsterland
Mitgliederversammlung:
Der Landrat gehört ihr kraft seines Amtes an. Daneben bestehen für die Fraktionen folgende Vorschlagsrecht:
CDU-Fraktion 5 Vertreter
SPD-Fraktion 2 Vertreter
FDP-BLC Gruppe 1 Vertreter
Ersatzpersonen werden nicht berufen.
Vorstand:
Die Vorstandsmitglieder des Verbundes werden von der Mitgliederversammlung gewählt, soweit sie nicht entsandt werden. Die Wahl wurde in der vergangenen Wahlperiode der Mitgliederversammlung überlassen. Der Kreistag sollte aus seinen Vertretern der Mitgliederversammlung entsprechende Wahlvorschläge unterbreiten. Erfolgt keine Wahl durch die Mitgliederversammlung, sollten die vorgeschlagenen Mitglieder zugleich als vom Landkreis entsandte Mitglieder angesehen werden.
Soweit dieser Verfahrensweise zugestimmt wird, ergeben sich folgende Vorschlagsrechte:
CDU-Fraktion 2 Vorstandsmitglieder
SPD-Fraktion 1 Vorstandsmitglied
4) Sparkassenzweckverband
Oldenburg
Verbandsversammlung:
Der Landrat gehört ihr kraft seines Amtes an. Daneben bestehen für die Fraktionen folgende Vorschlagsrecht:
CDU-Fraktion 2 Vertreter und Ersatzpersonen
SPD-Fraktion 1 Vertreter und Ersatzperson
Da die vorschlagsberechtigten Fraktionen und Gruppen auch diese Vorschläge der Kreisverwaltung bereits vorab mitgeteilt haben, wurden für die Organisationen und Einrichtungen der III. Gruppe die Vertreterinnen und Vertreter ebenfalls in einer Power-Point-Präsentation zusammengestellt, die ich auf die Leinwand werfen lasse.
Diese Zusammenstellung ist somit ebenfalls in den Beschluss einzubeziehen und wird als Anlage 1 zur Niederschrift genommen.
Mit der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, den Zusammenstellungen, die als Power-Point-Präsentation gezeigt wurden, und die als Anlagen der Niederschrift beigefügt werden, sind somit alle Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises in den Organisationen und Einrichtungen benannt, welche die Vorlage aufführt. Die Verteilung der Vorschlagsrechte und die vorgenommenen Besetzungen sind nunmehr vom Kreistag zu beschließen.
Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.“
Der Kreistag stimmte
einstimmig der Verteilung der Vorschlagsrechte und den vorgenommenen
Besetzungen für die in der Vorlage genannten Gremien zu.
Damit war auch die Berufung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises in die verschiedenen Gremien abgeschlossen.