Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Kreistag lehnte mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 25.05.2021 mit dem Ziel, dass „die Kreisverwaltung mit den Gemeinden Absprachen zur unverzüglichen Nutzung der zusätzlichen Befugnisse aus dem Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetz trifft und in Absprache mit den Gemeinden des Landkreises ein Konzept zur Kontrolle von Unterkünften erstellt“, ab.

 

 

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte Kreistagsabgeordneten Wesselmann das Wort.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann stellte den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 25.05.2021 nebst Begründung vor. Er erläuterte, Ziel sei es, Wohnraum zu erhalten und zu schützen, wobei die entsprechende Umsetzung in der Verantwortung der Gemeinden läge. Es gäbe nun ein entsprechendes Gesetz, welches jedoch nicht angewandt würde. Die Gemeinden würden wohl mit der Kontrolle überfordert sein. Er plädiere für ein gemeinsames Konzept des Landkreises und den Gemeinden. Die Kreisverwaltung kontrollierte die Unterkünfte bereits, so dass hier eine Zusammenarbeit mit den Gemeinden erfolgen könnte.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Sebastian Vaske, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SOZ/21/138/1 vor.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte Kreisrat Meyer das Wort.

 

Kreisrat Meyer wie darauf hin, dass es in der Kreisverwaltung Cloppenburg schon seit Jahren ein Kontrollsystem gäbe, in dem Mindeststandards festgelegt worden seien. Diese Anforderungen seien auch bei den Eigentümern bekannt. Wenn Missstände aufgedeckt würden, würden diese abgestellt werden. Hierdurch konnte bereits eine Verbesserung der Wohnsituation auch in Unterkünften von Arbeitsmigranten verzeichnet werden. Aufgrund der Corona-Situation hätte nicht immer kontrolliert werden können. Die Überprüfungen seien aktuell nochmals ins Hintertreffen geraten, da die mit dieser Aufgabe betraute Mitarbeiterin schwanger sei. Die Besetzung dieser Stelle sei ausgeschrieben worden.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, erkundigte sich danach, wie viele Quadratmeter einer Person laut der Mindeststandards des Landkreises Cloppenburg zustünden.

 

Kreisrat Meyer teilte dazu mit, dass 8 Quadratmeter pro Person zzgl. weiterer gemeinsamer Wohnraum, wie z. B. die Küche, als Mindeststandard festgelegt worden seien. Die Vorgaben des Wohnraumschutzgesetzes seien damit erfüllt. Teilweise gingen die Mindeststandards im Landkreis Cloppenburg sogar weiter.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken teilte mit, das Nds. Wohnraumschutzgesetz hätte den Zweck, Verwahrlosungen, Missstände und Überbelegungen bei Wohnraum und bei Unterkünften für Beschäftigte entgegenzuwirken. Die Kreisverwaltung solle hier laut den Ausführungen des Kreistagsabgeordneten Wesselmann als Schulmeister den Gemeinden gegenüber auftreten. So ginge man aber nicht mit den Gemeinden um. Er persönlich hätte das Vertrauen in die Gemeinden, dass diese im Ernstfalle tätig werden würden.

 

Kreisrat Meyer wies darauf hin, dass die Gemeinden durch das Nds. Wohnraumschutzgesetz zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten erhielten.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen richtete ihr Wort an Kreistagsabgeordneten Dr. Steenken und führte aus, der Landkreis solle den Gemeinden nichts vorschreiben. Im Antrag ihrer Gruppe sei von Absprachen die Rede. Die empfände es als vernünftig, dass Absprachen getroffen würden.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer merkte an, die Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden hätten für sich festgestellt, kein Überprüfungskonzept zu benötigen.