Der Kreistag beschloss
einstimmig, die Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen und
Elstern nach § 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes bis einschließlich
2017 zu verlängern und die Schonzeiten darüber hinaus auch für die Zeit vom 16.07.
bis 31.07. aufzuheben.
Ausschuss: Kreisausschuss am 18.10.2012
Landrat Eveslage trug den Sachverhalt vor.