Der Kreistag beschloss einstimmig zu Unterpunkt 1. des Antrages der Gruppe GRÜNE/UWG vom 02.05.2021 Folgendes:

 

Die Kreisverwaltung stellt sicher, dass bei wichtigen Entscheidungen auch die Perspektive von Kindern und Jugendlichen Gehör findet, indem zentrale Akteur*innen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Dies kann z.B. durch die direkte Einbeziehung in entscheidende Gremien oder in Form regelmäßiger runder Tische gesichert werden.

 

Der Kreistag lehnte mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 9 Stimmenthaltungen den Antrag zu Unterpunkt 4. des Antrages der Gruppe GRÜNE/UWG vom 02.05.2021 (Lunchboxen) ab.

 

Der Kreistag lehnte mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen den Antrag zu Unterpunkt 5. des Antrages der Gruppe GRÜNE/UWG vom 02.05.2021 (Kampagnentätigkeit) ab.

 

 

 

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen das Wort.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, stellte den Antrag ihrer Gruppe vom 02.05.2021 nebst Begründung vor. Ergänzend erläuterte sie, dass sich zwischenzeitlich die Gesetzeslage geändert hätte. Über Punkt 1. des Antrages solle abgestimmt werden. Die Beratung und Abstimmung hinsichtlich der Punkte 2. und 3. hätte sich aufgrund der umfangreichen Vorlage der Verwaltung erledigt; diese beiden Anträge würden zurückgezogen werden. Die Punkte 4. und 5. des Antrages der Gruppe GRÜNE/UWG vom 02.05.2021 stellte Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen ebenfalls zur Abstimmung.

 

Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/21/198/1 vor.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt ließ sodann über den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 02.05.2021 wie folgt abstimmen: