Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/UWG - Bewältigung der Pandemie für Kinder und Jugendliche im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-JHA/21/198/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

 

 


Sachverhalt:

Zur Ermöglichung einer weiteren Evaluation wurde der Antrag der Gruppe Grüne/UWG in der Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 18.05.2021 durch mehrheitlichen Beschluss vertagt.

 

1.         „Die Kreisverwaltung stellt sicher, dass bei wichtigen Entscheidungen auch die Perspektive von Kindern und Jugendlichen Gehör findet, indem zentrale Akteur*innen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Dies kann z.B. durch die direkte Einbeziehung in entscheidende Gremien oder in Form regelmäßiger runder Tische gesichert werden.“

 

Am 10.06.2021ist die Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch, das sog.  „Kinder-und Jugend Stärken Gesetz“ (KJSG) in Kraft getreten.

Diese Neuregelungen im SGB VIII sind vielfältig und nehmen die inklusive Ausgestaltung vieler Themen in den Blick, die auch seitens der pädagogischen Praxis schon lange gefordert wurden. Eines der Regelungsschwerpunkte des Gesetzes ist mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Ebenfalls unter den Punkt der Beteiligung fällt die Stärkung von Beschwerdemöglichkeiten und der Selbstvertretungen. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen werden beispielsweise mit einem Selbstvertretungsrecht (§ 4a SGB VIII neu), einem umfassenden Beratungsanspruch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten und ohne Not- und Konfliktlage (§ 8 Abs. 3 SGB VIII neu) oder über die verpflichtend auf überörtlicher Ebene einzurichtenden Ombudsstellen (§ 9a SGB VIII neu) erheblich gestärkt. Auch junge Erwachsene und Care Leaver erhalten rechtlich Unterstützung durch Neuregelung des § 41 SGB VIII als Anspruchsnorm bis zum 21. Lebensjahr und eine formulierte Rückkehroption in Hilfen und den neuen § 41a SGB VIII, der die Nachbetreuung nach Beendigung der Hilfen regelt.

Dies alles stärkt organisierte Formen der Selbstvertretung. Kinder und Jugendliche erhalten außerdem einen uneingeschränkten eigenen Beratungsanspruch - ohne ihre Eltern.

Die Kreisverwaltung stellt durch die konsequente Umsetzung des KJSG sicher, dass Perspektiven von Kindern und Jugendlichen bei wichtigen Entscheidungen im Leistungsspektrum des SGB VIII Gehör finden.

 

 

2.         „Der Landkreis prüft seine bisherigen Angebote für Kinder und Jugendliche dahingehend, welche Zielgruppen im Zuge der Pandemie nicht mehr erreicht werden und erarbeitet Strategien, um den Kontakt zu diesen Gruppen bei möglichen Öffnungen wieder aufzubauen.“

 

Als Öffentlicher Träger der Jugendhilfe hat die Kreisverwaltung in den zurückliegenden Phasen der Corona-Pandemie stetig Strategien entwickelt um zu unterschiedlichen Zielgruppen Kontakt zu halten und Kinder und Jugendliche bestmöglich durch teils schwierige, von Einschränkungen geprägte Zeiten zu begleiten.

 

Beispiel Jugendarbeit:

In Kooperation mit dem Netzwerk Frühe Hilfen sowie der Kreisjugendpflegewurde wurde ein Online-Angebot für Eltern, Kinder und Jugendliche aufgebaut und aktiv promotet mit Aktionen zur Naturthemen, Kreativ-Aktionen, Mittelalterwochen, Adventsspecial und – stark nachgefragt bei vielen Familien – Schwerpunkte rund um das Thema Hunde und Familien.

 

Daneben haben die Jugendtreffs in den Städten und Gemeinden und die kommunalen Ferienbetreuungen unter steter Rückkopplung mit dem Jugendamt, in welcher epidemiologischen Lage welche Arten von In- und/oder Outdooraktionen realisierbar waren, eine Vielzahl von Angeboten für Kinder und Jugendliche machen können.

 

Beispiel Kinderbetreuung:

Die Kinderbetreuung für Kinder im Kitaalter bis zur Rückkehr in den Regelbetrieb stark belastend für Kinder, Eltern und Erzieher*innen. In der Chronologie der Pandemie folgte nach einer Phase der Notbetreuung eine lange Zeit ein Wechsel der Szenarien A (Regelbetrieb) und B (eingeschränkter Regelbetrieb), wobei Szenario B auch in der zweiten Lockdown-Phase ab dem 16.12.2020 bis Mitte Januar 2021 aufrecht erhalten werden konnte. Das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg hat die Kitaleitungen bei der Umsetzung und Ausgestaltung der Notbetreuung und des eingeschränkten Regelbetriebes durch viele Rundschreiben unterstützt und dabei gemeinsam mit den Kinderbetreuungseinrichtungen immer einen Fokus auf Kinder, die durch die jeweiligen Lockdowns schwerer erreichbar waren gehabt, bspw. weil Eltern nicht zu bestimmten, einen Notbetreuungsbedarf rechtfertigenden Berufsgruppen gehörten. Insbesondere Vorschulkinder, Kinder von alleinerziehenden und Kinder mit gesteigertem erzieherischem Bedarf nach Einschätzung der Kita und/oder des Jugendamtes sollten und haben aus Härteerwägungen eine Notbetreuung erhalten.

 

Zu den Möglichkeiten der maximalen Auslastung unter den gegebenen Pandemiebedingungung hat die Kreisverwaltung u.a.:

  • Härtegründe schon zu Beginn der Corona-Pandemie festgelegt, die zur Notbetreuung berechtigen,
  • eine Flexibilisierung des Fachkraft-Kind Schlüssels und den Einsatz von zusätzlichen Kräften zur Wahrnehmung von Aufsichtspflichten zugunsten von mehr Notgruppen forciert,
  • eine zügige Impfkampange für Erzieher*innen zur Umsetzung eines Platz-Sharing Modells im eingeschränkten Regelbetrieb vorangetrieben.

 

Eine aktuelle Abfrage bei den Kitaleitungen hat ergeben, dass im Kreisgebiet im Rahmen der Notbetreuung bis zum Wiedereinstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb von 1864 Kindern 408 Kinder ausschließlich aus Härtegründen notbetreut wurden. Diese waren:

 

 

Daneben wurde Kontakt zu den Kindern gehalten durch:

 

  • Regelmäßige Telefonie/Videotelefonie der Kindertageseinrichtungen
  • Haustürbesuche durch die Erzieher*innen
  • Spielzeugzirkel (Spielsachen aus der Kitagruppe wurde den Kindern gebracht)
  • Kurzbesuche der Kinder ohne Notbetreuung außerhalb der Betreuungszeiten im Außenbereich der Kita

 

Die Kindertagesstätten befinden sich seit Anfang Mai wieder im Regelbetrieb.

 

Beispiel Hilfen nach SGB VIII:

Zur Auftragswahrnehmung und zur Aufrechterhaltung des Kontaktes zu den Familien, wurden fortlaufend den Freien Trägern der Jugendhilfe im ambulanten, wie im teil- und vollstationären Bereich Handlungsrahmen und Empfehlungen vom Jugendamt vorgegeben, unter denen die Träger die Arbeit weiterführen und entsprechend der jeweiligen Öffnungsmöglichkeiten ausweiten konnten. Hierbei muss betont werden, dass das Zeitfenster mit relevanten Einschränkungen bis Dato im ersten Lockdown im Jahr 2020 liegt:

 

16.03.2020: keine Hausbesuche; Ausnahmen bei drohenden Kindeswohlgefährdungen

 

19.03.2020: Ambulante Hilfen als Audio- und Videotelefonie abrechenbar

 

23.03.2020: begleitete Umgänge finden wieder statt

 

04.05.2020: Lockerungen bei Ambulanten Hilfen (1 Regelkontakt/Woche)

 

11.05.2020: Regelbetrieb in der Kinder- und Jugendhilfe läuft wieder an

 

Im Rahmen der Hilfeplanung werden in der Praxis die ambulanten Familienhilfen vom Jugendamt beauftragt mit einer Anzahl an Fachleistungsstunden über flexibel einsetzbare Kontingente innerhalb einer Hilfeplanphase (i.d.R. 6 Monate) in und mit einer Familie bzw. mit einem Kind/Jugendlichen zu arbeiten. Die Kontingente werden als Fachleistungsstunde pro Woche vergeben, der beauftragte Träger kann selbst entscheiden, wie die Stunden tatsächlich eingesetzt werden. Der Kinderschutz konnte in den Familien durch die genutzten Möglichkeiten von den Leistungsträgern der ambulanten Familienhilfen im zurückliegenden Lockdown gewahrt werden. Der Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen mit Hilfebedarf war niemals abgerissen.

 

Mit Blick auf die psychologischen Nachwirkungen und ggf. schlechten Erfahrungen aus den Zeiten des Homeschoolings setzt sich das Netzwerk der Schulsozialarbeiter im Kreisgebiet auseinander. Hierzu wurde der zuständige schulpsychologische Dezernent des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung, Dr. Jörg Schulte-Pelkum, hinzugezogen im Rahmen einer Fortbildung.

 

Zur weiteren Einbringung unterschiedlicher Fachperspektiven für Corona bedingte Schwierigkeiten für Kinder und Jugendliche haben die Erziehungsberatungsstelle und die Suchtberatungsstelle des Landkreises Cloppenburg eine Kooperation gebildet um den spezifischen Bedarfen von Jugendlichen und Heranwachsenden im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemiefolgen zu begegnen.

 

 

3.         „Die Verwaltung überprüft, inwieweit sie ihre datenbasierte Sozialplanung in der Pandemie besser auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen abstimmen kann. Die Ergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt.“

 

Eine „datenbasierte Sozialplanung“ erfolgt laufend in den jeweiligen Fachämtern/Fachbereichen der Kreisverwaltung.

 

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird jährlich die Krippen und Kindergartenbedarfsstatistik fortgeschrieben. 

 

Eine datenbasierte Jugendhilfeplanung erfolgt im Rahmen der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN). Die Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN) ist ein ziel- und kennzahlenbasiertes Steuerungssystem für Jugendämter in Niedersachsen. Auf der Basis von zuvor definierten Zielen für die Bereiche Auftragserfüllung, Wirtschaftlichkeit sowie Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit wurden Kennzahlen gebildet, um Zusammenhänge zwischen Jugendhilfeleistungen und Sozialstrukturmerkmalen identifizieren zu können. Das Kernstück der IBN bilden nach Sozialstrukturmerkmalen gebildeten Vergleichsringe. Diese sind das Forum der jeweiligen Projektverantwortlichen sowie der Fachdienst- oder Amtsleitungen der beteiligten Jugendämter.

 

In den Vergleichsringen werden konkrete, aus dem Kennzahlenvergleich hervortretende steuerungsrelevante Themen bearbeitet, beispielsweise Aspekte der Fallsteuerung, der Hilfeplanung oder der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen. Die Arbeit in den Vergleichsringen wird begleitet vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landesjugendamt) und der GEBIT Münster. Die Erkenntnisse aus den jeweiligen Prozessen werden über die Projektbegleitung durch das Landesjugendamt und GEBIT der Gesamtheit der Jugendämter zugeführt. Eine Auswertung der Daten für das Jahr 2020 liegt seit August vor. Eine gemeinsame Analysesitzung ist für den Herbst 2021 geplant.

 

Der Landkreis beteiligt sich am Projekt „KONTEXT-CHECK“ (Kommunale Prävention und Gesundheitsförderung). Nach umfangreichen Vorbereitungen ist am 06.09.2021 eine Elternumfrage gestartet worden. Es geht um die Ermittlung von Bedarfen und Bedürfnissen für eine verbesserte Gesundheitsförderung von Kindern im Alter von 0-10 und ihren Familien (siehe auch: https://www.kontextcheck.de/aktuell-teilnehmende-kommunen).

 

Daneben führt das Jugendamt die klassische Jugendhilfestatistik. Die erhobenen Daten zur Entwicklung im Jugendhilfebereich sind regelmäßig Gegenstand in Qualitätsdialogen mit den freien Trägern der Jugendhilfe.

 

Sobald Ergebnisse vorliegen, ist geplant, diese dem Jugendhilfeausschuss vorzustellen.

 

4.         „Die Kreisverwaltung entwickelt ein Konzept, wie sichergestellt werden kann, dass Kinder von Bildungs- und Teilhabeberechtigten (BuT) Familien regelmäßig ein warmes Mittagessen erhalten, solange Schulen (Kindertagesstätten und Tagespflegeangebote) pandemiebedingt geschlossen sind oder entsprechende Mittagessensangebote situationsbedingt ausgesetzt werden. Um dieses Ziel zügig zu erreichen, prüft die Kreisverwaltung verschiedene Alternativen, zum Beispiel:

·         die Möglichkeit, über Zusteller*innen, Angestellte des Kreises und/oder ehrenamtliche Netzwerke die Speisen (auch in Form von Kochboxen) zumindest an einigen Wochentagen direkt nach Hause zu liefern.

·         die Möglichkeit, die Speisen an zentralen Orten von den Berechtigten abholen zu lassen.

·         die Frage, ob es machbar ist, das Geld für die Mittagessenverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket direkt an die Familien bar oder in Form von Gutscheinen auszuzahlen.“

 

 

 

Das Bildungspaket beinhaltet u.a. Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, nach dem AsylbLG oder von Kinderzuschlag bzw. Wohngeld, wenn sie eine Kindertageseinrichtung bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.

 

·         Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung /  Regelung vor Corona

Die Aufwendungen für ein gemeinsam eingenommenes Mittagessen werden übernommen, wenn die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung mit Zustimmung der Schule/Einrichtung angeboten wird. Den Schulen/Mensen werden die Kosten direkt erstattet (Vorrang des Sachleistungsprinzips).

 

·         Corona-Regelung (derzeit gültig bis zum 31.12.21)

Die Leistungsbehörden können nach den Corona-Regelungen im Rahmen des Bildungspaketes eine Mittagsverpflegung auch dann als Bedarf anerkennen, wenn sie wegen Corona nicht gemeinschaftlich in der Schule/Kita erfolgt und/oder wenn die Höhe der Kosten von den bisherigen abweicht (z.B. Lieferkosten).
Die Corona-Übergangsregelungen für die Mittagsverpflegung gelten für alle Bereiche gleichermaßen: Jobcenter, Wohngeld, Sozialhilfe, Asyl.

Anträge bzgl. der Corona-Sonderregelung hinsichtlich einer Mittagsverpflegung wurden bei den Leistungsbehörden im Kreisgebiet bislang nicht gestellt.

 

 

Die Situation im Mai 2021 bis zum Beginn der Sommerferien war wegen der Pandemie komplex, kann aber wie folgt zusammengefasst werden:

 

o   In den Kitas wurde weitgehend Mittagessen angeboten.

o   An den Schulen wurde von Mitte Dez. 20 bis Mitte Mai 21 überwiegend kein Mittagessen angeboten. Der „Neustart“ in den durchgängigen Präsenzunterricht war vor den Sommerferien unklar.

 

Zum neuen Schuljahr kündigte Kultusminister Grant Hendrik Tonne am 24.08.2021 in seinem Ministerbrief an (Internet: Nds. Kultusministerium):


„Alle Kinder und Jugendlichen gehen zur Kita und in die Schule: Das Schuljahr 2021/2022 nach den Sommerferien wird im Regelbetrieb („Szenario A“) laufen, ebenso werden die Kindertageseinrichtungen weiterhin im Regelbetrieb nach Rahmenhygieneplan Corona („Kita-Szenario A“) geöffnet bleiben. Flankiert werde die vollständige Öffnung der Bildungseinrichtungen durch ein Netz aus Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. „Es gilt das Prinzip: Maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit.““

Ein landesweiter Szenarienwechsel ist nicht mehr vorgesehen. Bei Infektionsausbrüchen an Schulen wird künftig das zuständige Gesundheitsamt schulscharfe Infektionsschutzmaßnahmen anordnen.

 

Regelungen zum Mensabetrieb finden sich im Rahmen-Hygieneplan für Schulen v. 10.05.21, Version 5.0 (der aber noch aktualisiert werden soll): z.B. zur Einhaltung des Mindestabstandes und der bekannten Hygieneregelungen, der Bildung von Kohorten, der Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung, usw.

 

Das Land schafft den Rahmen, um das Schuljahr 2021/2022 im Regelbetrieb mit vollem Präsenzunterricht zu gewährleisten. Wenn das gelingt, kann davon ausgegangen werden, dass auch die Schulmensen in den kommenden Monaten weitgehend in Betrieb bleiben.

 

 

Alternativen bei Schließung der Schulmensen im Rahmen des Bildungspaketes

 

Falls es tatsächlich wieder zu längeren Kita- oder Schulschließungen und Distanzlernen kommen sollte, gibt es aufgrund der Corona-Regelungen im SGB II / XII die Möglichkeit, die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen umzuwidmen und stattdessen Alternativen anzubieten:

 

·         Lunchpakete von den Mensen für den Verzehr in den Klassen/Lerngruppen/zu Hause oder zentrale Ausgabestellen zur Abholung und zum Verzehr zu Hause

 

Die Organisation von Lunchpaketen oder möglichen Ausgabestellen zur Abholung eines Mittagessens liegt in der Zuständigkeit der Schulen / der Schulträger (RdErl. d. MK v. 1.8.2014 - 34-81005 – VORIS 22410), solange der Betrieb der Mensen nicht aufgrund einer aktuellen Corona-Verordnung untersagt wird.

Bei einem Verzehr der Lunchpakete in den Klassen/Lerngruppen ist allerdings zu überlegen, das Angebot für alle Schüler*innen zu öffnen, um eine Stigmatisierung zu vermeiden.
Die Kosten für Leistungsberechtigte würden wie bisher im Rahmen des Bildungspaketes übernommen werden.

Bei flächengroßen Landkreisen wie dem Landkreis Cloppenburg wird die Einrichtung von zentralen Ausgabestellen aufgrund der weiten Distanzen als nicht sinnvoll erachtet.

 

 

·         Lieferung von sog. „Kochboxen“ mit Lebensmitteln und Rezepten für eine Woche (oder die berechtigten Tage) zum Kochen zu Hause

Es gibt einige Caterer, die sog. Kochboxen mit Lebensmitteln und Rezepten zum Kochen zu Hause anbieten.

Für die Auftragsvergabe gilt bis Ende Sept. eine vereinfachte Corona-Regelung (Auftragsvolumen bis 214.000,- EUR / drei Angebote einholen). Ob diese Regelung verlängert wird, ist derzeit nicht bekannt. Ansonsten ist ab einem Auftragsvolumen von 100.000,- EUR eine Ausschreibung nach EU-Vergaberecht erforderlich (Zeitaufwand ca. 5 Monate).

 

Problem bei der Ausschreibung ist die konkrete Berechnung des Auftragsvolumens aufgrund der vielen unbekannten Komponenten (Schließung der Schule ja/nein? Wie lange geschlossen? Bleibt die Mensa geöffnet oder nicht? Wie viele Kinder würden die Kochbox tatsächlich in Anspruch nehmen? …usw.).

Zu überlegen wäre, ob die Einführung der Kochboxen zentral von der Kreisverwaltung oder dezentral von den einzelnen Schulträgern organisiert werden soll. Dazu wäre eine Klärung mit den Städten und Gemeinden notwendig.


Für die Einholung der Angebote und die Auftragsvergabe sind ca. 2 Wochen erforderlich. Ein Caterer gab auf Anfrage an, dass die Einführung der Kochbox ca. 3-4 Wochen dauere.
Die Vorlaufzeit von über einem Monat für die Einführung der Kochbox ist ein erhebliches Problem. Wenn dann – wie vom Land vorgesehen - bei Infektionsausbrüchen an Schulen das Gesundheitsamt nur schulscharfe Infektionsschutzmaßnahmen anordnen soll, wird die Planung für die Kochbox noch unsicherer.

 

 

·         Bewilligung einer Geldleistung für das Mittagessen im Rahmen des Bildungspaketes

 

Die Träger des Bildungspaketes können im Rahmen der Corona-Regelungen abweichend vom vorrangigen Sachleistungsprinzip (Direktzahlung für das Mittagessen an die Schulen/Mensen) auch ersatzweise Geldleistungen an die Leistungsberechtigten bewilligen.

Sofern die Schulmensen tatsächlich schließen, keine Lunchpakete und Kochboxen angeboten werden, können die Leistungsberechtigten die Geldleistung bei der jeweiligen Leistungsbehörde geltend machen (Nachweis über Schulschließung der jeweiligen Bewilligungsbehörde vorlegen).

 

Die Details der Umsetzung müssten von der Kreisverwaltung noch geregelt werden. Zu überlegen wäre, ob die Geldleistung als Pauschale bewilligt werden kann, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

Die Ausstellung von Gutscheinen wird zum einen wegen der damit verbundenen Stigmatisierung der Kinder- und Jugendlichen nicht als zielführend angesehen, zum anderen müsste ein System von Akzeptanzstellen im Kreisgebiet aufgebaut werden, was angesichts der kurzen Zeiträume nicht machbar sein dürfte.

Die Verwaltung favorisiert die Bewilligung einer Geldleistung, da dies relativ einfach und zeitnah umgesetzt werden könnte.

 

Es ist zu erörtern und entscheiden, ob die Kreisverwaltung beauftragt werden soll, ein Konzept zu erstellen, dass

 

a)    den Schulen/Schulträgern die Ausgabe von Lunchpaketen oder

b)    die Einführung von Kochboxen beinhaltet
 

oder, ob – wie von der Kreisverwaltung vorgeschlagen - im Rahmen des Bildungspaketes eine ersatzweise Bewilligung einer Geldleistung erfolgen soll. 

 

 

5.         „Der Landkreis erarbeitet eine Öffentlichkeits-Kampagne, um Kindern und Jugendlichen die bestehenden Hilfe- und Beratungsstrukturen im Landkreis Cloppenburg bekannt zu machen. Dabei werden die Schulen miteinbezogen.“

 

Die bestehenden Beratungs- und Hilfestrukturen im Kreisgebiet werden insbesondere über die Netzwerke, wie u. a. das Netzwerk Frühe Hilfen oder das Netzwerk Schulsozialarbeit, den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Beratungsstellen bekannt gemacht. Diese Stellen können sodann entsprechend beraten und auf die bestehenden Unterstützungs- und Hilfsangebote hinweisen. An den Schulen ist die/der Schulsozialarbeiter*in in aller Regel die/der erste Ansprechpartner*in für die Kinder- und Jugendlichen.

Das Schutzengelprojekt, das Netzwerk Frühe Hilfen oder die Kreisjugendpflege sind in den sozialen Medien präsent und posten dort ihre Angebote.

Infobroschüren und Flyer stehen für diverse Bereiche – teilweise auch in mehreren Sprachen - zur Verfügung.

Ebenso informiert die Internetseite des Landkreiseses Cloppenburg zum Thema Kinder, Jugend und Familie. Infobroschüren und Flyer stehen zum Download zur Verfügung.

 

Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst auch die Teilnahme an überregionalen Kampagnen, wie die Kampagne „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.