Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen stellte den Antrag in seinen Unterpunkten kurz vor und verwies eingangs darauf, dass bei Stellung des Antrages am 02.05.2021 sich die Gesamtlage bezüglich der Corona-Pandemie noch anders darstellte. Seinerzeit sei der Antrag vor dem Hintergrund von viel Berichterstattung über die psychischen Folgewirkungen der Lockdowns für Kinder und Jugendliche gestellt worden, um den Landkreis zu einer Vertiefung mit den problematischen Auswirkungen in Zusammenhang mit den einzelnen Antragspunkten zu bringen. Die Verwaltung habe, so Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, dezidiert mit einer Stellungnahme mit dem Antrag nach dessen Vertagung in der vorangegangenen Sitzung des Jugendhilfeausschuss befasst. Hierfür sprach Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen der Kreisverwaltung ihren Dank aus. Was seitens der Gruppe Grüne/UWG in den letzten Monaten vermisst wurde war, dass der Landkreis das Thema Kinder in der Corona Pandemie kaum behandelt habe. Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen nannte beispielhaft das Thema Förderkurse und Freizeitgestaltung, welches in der Ehrenamtsagentur behandelt worden sei. Daher schlug Kreistagsabegordnete Dr. Kannen vor jeden Unterpunkt des Antrages einzeln abzustimmen.

 

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann bezog sich auf die ausgearbeitete Vorlage und erkundigte sich, ob es noch offene Nachfragen gäbe.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen konstatierte zu den fünf Antragspunkten, dass im ersten Punkt eine erweiterte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen in Form von Runden Tischen o.Ä. im Antrag konkreter gefasst sind als die, auf die neuen Anforderungen des Kinder-und-Jugendstärkungsgesetz (kurz: KJSG) verweisende Stellungnahme. Der zweite Unterpunkt sei sehr ausführlich beantwortet, wodurch sich der Antrag dort erledigen würde. Zu Punkt Drei seien die sozialdatenbasierten Erhebungen interessant, insbesondere „KontextCheck“, jedoch nicht strukturell auf Corona bezogen. Ggf. könne bereits jetzt eine Erkenntnislage vorgestellt werden. Zum vierten Unterpunkt des Antrages führte Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen aus, dass es in erster Linie um die Frage gegangen sei, was, wenn Einrichtungen für Kinder und Jugendliche geschlossen seien und diese dann kein Mittagessen bekämen. Hier habe man Praxisbeispiele aus anderen Kommunen benannt, welche auch geprüft seien in der Stellungnahme. Zwar favorisiere die Verwaltung Geldleistungen, jedoch kämen diese als ersatzweise Geldleistungen zwar in den Familien an, brächten aber nicht letzte Gewissheit, dass eine Umsetzung in Nahrungsmittel für Mittagessen auch passiere. Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen befand hier eine Abstimmung nach wie vor für nötig, weil die Ausgabe von Lunchpaketen besser sei. Zur Frage der Kampagnentätigkeit des Landkreises für Kinder und Jugendliche im Unterpunkt 5 gäbe es zwar einiges Gutes, dies sei mit Blick auf Corona aber zu wenig. Auch hier müsse es eine Abstimmung wie zu den Punkten 1 und 4 geben. Zu den Punkten 2 und 3 sei dies, so Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, nicht mehr nötig.

 

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann ging sodann auf die einzelnen Punkte detaillierter ein. Zur Partizipation durch das neue KJSG wurde die Stellungnahme zum Antrag bewusst allgemein gehalten, da man sich in einer Findungsphase befinde. Anhand eines konkreten Beispiels aus dem Bereich der Pflegekinder in Pflegefamilien verdeutlichte Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann, wie man vor Ort durch Maßnahmen oder auch in Kooperation mit anderen Landkreisen über ein Online-Angebot Mitteilungsmöglichkeiten für Pflegekinder schafft. Ferner verwies Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann auf den Vorsitzenden des Deutschen Jugendinstituts, Dr. Meysen, der diesen offenen Umsetzungsfragen im Zuge der Novellierung des SGB VIII durch das KJSG ebenfalls noch nicht mit abschließenden Antworten und Konzeptvorschlägen begegnen könne.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock benannte ergänzend die überregional einzurichtenden Ombudsstellen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien als weiteres, neues Instrument zur Partizipation.

 

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen teile Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann mit, dass über weitere Einzelheiten der Kooperation zwischen Erziehungs- und Suchtberatungsstellen noch nicht berichtet werden kann.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck ergänzte, dass bei dieser Kooperation zwischen Sucht- und Erziehungsberatung das Konzept stehe und die Umsetzung jetzt erfolge.

 

Zur datenbasierten Sozialplanung erinnerte Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann, dass Auszüge der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN) schon einmal im Jugendhilfeausschuss vorgestellt worden seien. Im Rahmen von KontextCheck habe sich durch Corona eine Befragung verzögert. Die Ergebnisse sollen nach Abschluss und Auswertung im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erkundigte sich in diesem Zusammenhang nach einer Koordinatorin, welche im Jugendamt eingestellt sein solle, was ihr im Rahmen einer Veranstaltung der Ehrenamtsagentur mitgeteilt worden sei.

 

Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin der Stabstelle Bildung und Demografie, Frau Dr. Neumann, teilte mit, dass damit der Bildungskoordinator im Bildungsbüro geimeint gewesen sei und gab zu Bedenken, dass es schwierig sei immer konzertiert als Verwaltung zu vermitteln was alles an welchen Stellen gemacht werde. Auch Bildungsregion und Bildungsbüro haben sich der Thematik der Corona bedingten Lernrückstände – bspw. via einer Umfrage an Grundschulen – gewidmet, um zu ermitteln, was im kommenden Schuljahr in den Grundschulen erwartet werden kann.

Kreistagsabgeordnete Hukelmann stellte für die Fraktion der CDU fest, dass man den Unterpunkten 1 bis 3 des Antrages zustimmen könne. Man könne in einer Vorlage sicher nie alles aufschreiben, was gemacht werde. Die Lunchpakete zum Abholen an Zentralstellen seien nicht praktikabel und auch nicht sinnvoll in Coronazeiten. Zum fünften Punkt könne man nach dem Antrag den Eindruck gewinnen, dass im Landkreis so gut wie nichts zur Öffentlichkeitsarbeit laufen würde. Dem sei nicht so.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck konstatierte für die Kreistagsfraktion der SPD, dass man dies ähnlich sähe. Mehr Kampagnetätigkeit brächte nicht zwingend mehr.

 

Nach Rückfrage der Vorsitzenden, Kreistagsabgeordnete Wienken, an Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen wurden die Unterpunkte 2 und 3 des Antrages von der Gruppe Grüne/UWG zurückgezogen. Zum Unterpunkt 4 beantragte Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, entgegen des Vorschlages der Verwaltung, bei Schließung der Schulmensen eine Geldleistung zu bewilligen, den anspruchsberechtigten Schüler*innen Lunchpakete zur Abholung bereit zu stellen. Es wurde zu den Unterpunkten 1, 4 und 5 des Antrages abgestimmt.

 

Beschlussfassung:

 

Dem Kreistag wurde zu Unterpunkt 1 des Antrages einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Kreisverwaltung stellt sicher, dass bei wichtigen Entscheidungen auch die Perspektive von Kindern und Jugendlichen Gehör findet, indem zentrale Akteur*innen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Dies kann z.B. durch die direkte Einbeziehung in entscheidende Gremien oder in Form regelmäßiger runder Tische gesichert werden.

 

Unterpunkt 4 des Antrages (Lunchboxen) wurde bei einer Gegenstimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Unterpunkt 5 des Antrages (Kampagnetätigkeit) wurde bei einer Gegenstimme mehrheitlich abgelehnt.