Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Einstellung von eigenem Reinigungspersonal erfolgt nicht.

Das bisherige Verfahren mit der Beteiligung von externen Dienstleistern im Rahmen der Unterhaltsreinigung wird fortgeführt.


Kreistagsabgeordnete Thomée nahm Bezug auf den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 25.05.2021 und trug den Antrag entsprechend dem Schreiben vom 25.05.2021 vor. Sie bat um Unterstützung für den Antrag.

 

Erster Kreisrat Frische erinnerte daran, dass es diese Diskussionen schon seit 3 Jahrzehnten gebe. Die Reinigung der kreiseigenen Liegenschaften sei genauso zu sehen, wie alle anderen Leistungen, die über Handwerksbetriebe eingekauft würden. Die Vergabe der Reinigung an externe Dienstleister sei bei allen Firmen und Behörden üblich. Die Einstellung, Organisation sowie fachlichen Leitung von bis zu 200 Reinigungskräften, könne die Verwaltung nicht noch zusätzlich leisten.

 

Das Problem der Altersarmut könne die Kreisverwaltung auf diesem Wege nicht lösen, so Erster Kreisrat Frische weiter. Ergänzend verwies er auf die Bindung an Tarifverträge sowie den geltenden Mindestlohn.

 

Erster Kreisrat Frische bekräftigte, dass der Landkreis keine unfairen Arbeitsbedingungen toleriere. Die Vergabe erfolge über eine korrekte Ausschreibung, mit genauen Vorgaben, die auch überwacht würden. Dies gelte für die Reinigungsfirmen ebenso wie für jede andere Handwerksleistung.

 

Erster Kreisrat Frische schloss seine Ausführungen mit der Empfehlung, die Reinigung über externe Dienstleister fortzusetzen.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck entgegnete, was alle machen, müsse trotzdem nicht gut sein. Bei den Reinigungsfirmen, so sein Vorwurf, liefe bei Weitem nicht alles gut.

 

Für die Vergabe sei einzig der Preis entscheidend. Dies führe dazu, dass der Leistungsdruck auf die Reinigungskräfte immer weiter steige und sich die Arbeitsbedingungen verschlechterten. Letztendlich gehe dies auch zu Lasten der Zufriedenheit mit der Reinigungsleistung. Die SPD-Fraktion unterstütze daher den Antrag.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer nahm Bezug auf die Beratungen in der CDU-Fraktion. Er hob hervor, dass er ein anderes Unternehmerbild habe und machte zudem auf den Fachkräftemangel auch im Reinigungsgewerbe aufmerksam. Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer unterstütze den Beschlussvorschlag.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée erläuterte am Beispiel der kirchlichen Schulen, dass die Einstellung von eigenen Reinigungskräften durchaus möglich sei. Sie bemängelte, dass der Preisdruck die Arbeitsbedingungen beeinträchtige.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock wies darauf hin, dass Ausschreibungen auch in vielen anderen Bereichen, z. B. bei Bildungsträgern Gang und Gäbe seien. Er sprach sich für den Beschlussvorschlag aus, bat jedoch die Verwaltung, bei der Ausschreibung auf angemessene Quadratmeterzahlen für die Reinigungskräfte zu achten.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck erwiderte, dass bei eigenem Personal keine Ausschreibung notwendig sei. Bei den Ausschreibungen ergebe sich zudem nicht selten, dass die Vergabe nicht an Anbieter aus dem Kreisgebiet erfolge. In den Reinigungskolonnen würden nicht selten Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund eingesetzt, die auf Grund mangelnder Sprachkenntnisse ihre Rechte nicht einfordern könnten.

 

Eine Vergabe an Reinigungsfirmen aus dem Landkreis würde er begrüßen, so Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer. Das Vergaberecht sei aber so streng und komplex, dass kleinere ortsansässige Firmen schon daran scheitern könnten.

 

Vorsitzender Dr. Vaske stellte fest, dass weitere Wortmeldungen nicht vorlagen und stellte den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Der Sozialausschuss beschloss mit 6 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen: