Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die
Einstellung von eigenem Reinigungspersonal erfolgt nicht.
Das bisherige Verfahren mit der Beteiligung von externen Dienstleistern im Rahmen der Unterhaltsreinigung wird fortgeführt.
Sachverhalt:
Die Gruppe GRÜNE / UWG beantragt mit Schreiben
vom 25.05.2021, den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des
Sozialausschusses am 10.06.2021, des Kreisausschusses am 01.07.2021 und des
Kreistages am 15.07.2021 aufzunehmen:
„Arbeitsbedingungen
des Reinigungspersonals in kreiseigenen Liegenschaften“
Der Landkreis Cloppenburg ist
verantwortlicher Schulträger für 11 Schulen (Förderschulen, BBSen und
Gymnasien) an 14 Schulstandorten. Damit hat er die erforderlichen Schulanlagen
zu errichten, mit der notwendigen
Einrichtung auszustatten und zu unterhalten (§ 108 NSchG). Darüber hinaus
verwaltet der Landkreis zahlreiche weitere Liegenschaften wie z.B. das
Kreishaus, die FTZ usw.
Der Landkreis Cloppenburg beschäftigt kein eigenes Reinigungspersonal
an seinen Liegenschaften mehr. Vielmehr wird mit der Reinigungsdienstleistung
nach Ausschreibung ein externes Dienstleistungsunternehmen als Fachunternehmen
beauftragt. Reinigungsverantwortliche
benötigen Fachwissen, um neben den objektspezifischen Anforderungen auch die
gesetzlichen Forderungen erfüllen zu können.
Das Verfahren stellt sich so dar, dass die Unterhaltsreinigung an den
kreiseigenen Liegenschaften in
regelmäßigen Abständen durch die Verwaltung des Landkreises neu ausgeschrieben
wird. Dieses Handeln erfolgt auf der Grundlage der vergaberechtlichen Vorgaben.
Eine sich regelmäßig wiederholende Ausschreibung der Unterhaltsreinigung dient
dazu, den Wettbewerb anzuregen, Korruption zu vermeiden, sowie eine maximale
Transparenz bezüglich der Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Die Verwaltung ist an
diese Vorgaben gebunden und hat bei der Anwendung keinen eigenen
Handlungsspielraum.
Das Vergabeverfahren unterliegt strengen Anforderungen, dass auch der
Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises unterliegt. Allen Firmen
werden die Grundbedingungen und Anforderungen (Reinigungsumfang) im Rahmen
eines Leistungsverzeichnisses gleichlautend im Rahmen eines öffentlichen
Vergabe-Verfahrens zur Verfügung gestellt. Jedes Reinigungsunternehmen
kalkuliert seine Preise eigenverantwortlich
unter Zugrundelegung der vergleichbaren Parameter. Die Verwaltung hat
folglich keinen Einfluss auf die Preisgestaltung und Festlegung der einzelnen
Leistungen. Diese Berechnungen obliegen allein den interessierten Firmen, die
verantwortlich für ihr jeweils abgegebenes Angebot sind.
Die Ausschreibungen werden regelmäßig durch externe Fachberater
begleitet und den bundesweit geltenden
Standards angepasst.
Seitens des Landkreises werden strenge Anforderungen an die Erfüllung
von Mindestlöhnen, Arbeitsschutz und Ausstattung gestellt und selbstverständlich besteht ein sehr großes
Interesse an fairen Arbeitsverhältnissen. Diskriminierungen sowie Ausbeutungen
jeglicher Art werden nicht geduldet.
Die bisherige Erfahrung der Verwaltung mit der Beauftragung von
externen Dienstleistern ist durchweg als positiv zu betrachten. Aufgrund der
Vielzahl der Liegenschaften und Reinigungsumfänge sind regelmäßig bis zu 200
Reinigungskräfte an den Liegenschaften des Landkreises tätig.
Die Einstellung und Organisation von eigenem Reinigungspersonal in
diesem Umfang kann die Verwaltung nicht leisten. Darüber hinaus liegt der
Verwaltung keine Fachexpertise zur Unterhaltsreinigung vor. Bei der Einstellung
von eigenem Personal müsste die Verwaltung sicherstellen, dass alle
gesetzlichen Anforderungen an Ausstattung, Schutzvorschriften, Einsatz von
Arbeitsgeräten usw. eingehalten werden. Dies setzt eine hohe fachliche
Kompetenz voraus, die in der Regel nur in qualifizierten Fachunternehmen
vorhanden sind. Darüber hinaus ist die Beschaffung mit Reinigungsgeräten und
Verbrauchsmaterialien zu organisieren. Aus der bisherigen Erfahrung heraus kann
die Personaleinsatzplanung nur mit der Struktur von Objekt- und weiteren Regionalleitern
und weiterem Personal in Form von Verwaltungsleuten sichergestellt werden. Der
Aufbau einer kompletten strukturierten Unterhaltsreinigung kann nur durch ein
Fachunternehmen erfolgen. Die Kernaufgaben einer öffentlichen Verwaltung werden
dieser Aufgabe nicht gerecht. Dies wird auch in anderen Fachbereichen wie z.B.
der Müllentsorgung deutlich. Die Verwaltung beschäftigt auch kein eigenes Entsorgungsunternehmen,
sondern bezieht sich auch hier auf externe Fachdienstleister.
Aus den dargelegten Gründen kann seitens der Verwaltung keine Empfehlung für die Einstellung eigenen Reinigungspersonals durch den Landkreis Cloppenburg ausgesprochen werden.
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom
25.05.2021