Betreff
Antrag der Gruppe GRÜNE / UWG vom 25.05.2021 - Arbeitsbedingungen des Reinigungspersonals in kreiseigenen Liegenschaften
Vorlage
V-SOZ/21/139
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Einstellung von eigenem Reinigungspersonal erfolgt nicht.

Das bisherige Verfahren mit der Beteiligung von externen Dienstleistern im Rahmen der Unterhaltsreinigung wird fortgeführt.


Sachverhalt:

 

Die Gruppe GRÜNE / UWG beantragt mit Schreiben vom 25.05.2021, den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 10.06.2021, des Kreisausschusses am 01.07.2021 und des Kreistages am 15.07.2021 aufzunehmen:

 

„Arbeitsbedingungen des Reinigungspersonals in kreiseigenen Liegenschaften“

 

Der Landkreis Cloppenburg ist verantwortlicher Schulträger für 11 Schulen (Förderschulen, BBSen und Gymnasien) an 14 Schulstandorten. Damit hat er die erforderlichen Schulanlagen zu  errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und zu unterhalten (§ 108 NSchG). Darüber hinaus verwaltet der Landkreis zahlreiche weitere Liegenschaften wie z.B. das Kreishaus, die FTZ usw.

 

Der Landkreis Cloppenburg beschäftigt kein eigenes Reinigungspersonal an seinen Liegenschaften mehr. Vielmehr wird mit der Reinigungsdienstleistung nach Ausschreibung ein externes Dienstleistungsunternehmen als Fachunternehmen beauftragt.  Reinigungsverantwortliche benötigen Fachwissen, um neben den objektspezifischen Anforderungen auch die gesetzlichen Forderungen erfüllen zu können.

 

Das Verfahren stellt sich so dar, dass die Unterhaltsreinigung an den kreiseigenen Liegenschaften  in regelmäßigen Abständen durch die Verwaltung des Landkreises neu ausgeschrieben wird. Dieses Handeln erfolgt auf der Grundlage der vergaberechtlichen Vorgaben. Eine sich regelmäßig wiederholende Ausschreibung der Unterhaltsreinigung dient dazu, den Wettbewerb anzuregen, Korruption zu vermeiden, sowie eine maximale Transparenz bezüglich der Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Die Verwaltung ist an diese Vorgaben gebunden und hat bei der Anwendung keinen eigenen Handlungsspielraum.

 

Das Vergabeverfahren unterliegt strengen Anforderungen, dass auch der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises unterliegt. Allen Firmen werden die Grundbedingungen und Anforderungen (Reinigungsumfang) im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses gleichlautend im Rahmen eines öffentlichen Vergabe-Verfahrens zur Verfügung gestellt. Jedes Reinigungsunternehmen kalkuliert seine Preise eigenverantwortlich  unter Zugrundelegung der vergleichbaren Parameter. Die Verwaltung hat folglich keinen Einfluss auf die Preisgestaltung und Festlegung der einzelnen Leistungen. Diese Berechnungen obliegen allein den interessierten Firmen, die verantwortlich für ihr jeweils abgegebenes Angebot sind.

 

Die Ausschreibungen werden regelmäßig durch externe Fachberater begleitet und den  bundesweit geltenden Standards angepasst. 

Seitens des Landkreises werden strenge Anforderungen an die Erfüllung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutz und Ausstattung gestellt und  selbstverständlich besteht ein sehr großes Interesse an fairen Arbeitsverhältnissen. Diskriminierungen sowie Ausbeutungen jeglicher Art werden nicht geduldet.

 

Die bisherige Erfahrung der Verwaltung mit der Beauftragung von externen Dienstleistern ist durchweg als positiv zu betrachten. Aufgrund der Vielzahl der Liegenschaften und Reinigungsumfänge sind regelmäßig bis zu 200 Reinigungskräfte an den Liegenschaften des Landkreises tätig.

 

Die Einstellung und Organisation von eigenem Reinigungspersonal in diesem Umfang kann die Verwaltung nicht leisten. Darüber hinaus liegt der Verwaltung keine Fachexpertise zur Unterhaltsreinigung vor. Bei der Einstellung von eigenem Personal müsste die Verwaltung sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen an Ausstattung, Schutzvorschriften, Einsatz von Arbeitsgeräten usw. eingehalten werden. Dies setzt eine hohe fachliche Kompetenz voraus, die in der Regel nur in qualifizierten Fachunternehmen vorhanden sind. Darüber hinaus ist die Beschaffung mit Reinigungsgeräten und Verbrauchsmaterialien zu organisieren. Aus der bisherigen Erfahrung heraus kann die Personaleinsatzplanung nur mit der Struktur von Objekt- und weiteren Regionalleitern und weiterem Personal in Form von Verwaltungsleuten sichergestellt werden. Der Aufbau einer kompletten strukturierten Unterhaltsreinigung kann nur durch ein Fachunternehmen erfolgen. Die Kernaufgaben einer öffentlichen Verwaltung werden dieser Aufgabe nicht gerecht. Dies wird auch in anderen Fachbereichen wie z.B. der Müllentsorgung deutlich. Die Verwaltung beschäftigt auch kein eigenes Entsorgungsunternehmen, sondern bezieht sich auch hier auf externe Fachdienstleister.

 

Aus den dargelegten Gründen kann seitens der Verwaltung keine Empfehlung für die Einstellung eigenen Reinigungspersonals durch den Landkreis Cloppenburg ausgesprochen werden.


Finanzierung:

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 25.05.2021