Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Die Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg
vom 20.12.2016, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 13.06.2017,
wird wie folgt geändert:
1.
§ 8 erhält folgende Fassung:
§ 8 Beamtinnen/Beamte auf Zeit
Neben der Landrätin/dem Landrat werden die allgemeine Vertreterin/der
allgemeine Vertreter als Erste Kreisrätin/Erster Kreisrat und zwei weitere
leitende Beamtinnen / Beamte in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
2.
§ 11 Abs. 1 erhält
folgende Fassung:
§ 11 –Verkündungen und
öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen, Verordnungen und öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises werden
- soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist – im Internet unter
der Adresse www.lkclp.de verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die
Bereitstellung im Internet unter Angabe des Bereitstellungstages und auf die
Internetadresse ist in folgenden Tageszeitungen ohne Rechtswirkung hinzuweisen:
Münsterländische Tageszeitung, Nordwest-Zeitung und Generalanzeiger.
Gleiches gilt für ortsübliche Bekanntmachungen.
Im Einzelfall können Bekanntmachungen ohne Rechtswirkung auch ganz oder
teilweise in den genannten Tageszeitungen veröffentlicht werden.
Der
Kreistag beschloss sodann einstimmig die 2. Änderungssatzung zur Änderung der
Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg.
Die
Änderungssatzungen sowie die Lesefassungen von Entschädigungssatzung und
Hauptsatzung sowie die Lesefassung der Geschäftsordnung liegen dem Protokoll
als Anlage 1-5 an.
Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/21/659 vor.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt regte sodann an, auch heute über die 2. Änderungssatzung zur Änderung de Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg abzustimmen.