Der Kreistag
beschloss einstimmig Folgendes:
1.
Den nach dem TVöD
Beschäftigten beim Landkreis Cloppenburg wird die im TV Fahrradleasing
geschaffene Möglichkeit des Fahrradleasings im Rahmen der Entgeltumwandlung
angeboten. Die inhaltliche Ausgestaltung des Leasingvertrages obliegt dem
Landrat.
2.
Wenn die
tarifrechtliche Möglichkeit auch für die nach dem TV Fleisch Beschäftigten
geschaffen wird, wird das Angebot des Fahrradleasings nach dem entsprechenden
Tarifvertrag auf diesen Personenkreis erweitert.
3. Falls die rechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung
eines solchen Angebotes auch für Beamt*innen getroffen werden, wird auch für
diesen Personenkreis ein entsprechendes Angebot geschaffen.
Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/21/658 vor.