Der Kreistag
beschloss einstimmig Folgendes:
Die Satzung des Landkreises Cloppenburg über
die Entschädigung der Kreistags-abgeordneten und der nicht dem Kreistag
angehörigen Ausschussmitglieder
(sogenannte Entschädigungssatzung) wird wie
folgt geändert:
Der § 6 - Fahrt- und Reisekosten - wird für
Kreistagsabgeordnete und Mitglieder der Ausschüsse, die nicht dem Kreistag
angehören, um folgenden Passus ergänzt:
Fahrten mit einem Taxi oder Mietwagen werden
in vollem Umfang erstattet, wenn ihnen aufgrund einer anerkannten
Schwerbehinderung mindestens eines der
folgenden anerkannten Merkzeichen zugeteilt
wurde:
Merkzeichen aG: außergewöhnliche
Gehbehinderung
und/oder
Merkzeichen B: Begleitperson erforderlich
und/oder
Merkzeichen BL: blind
und/oder
Merkzeichen H: hilflos
Durch Wahrnehmung des Mandats zusätzlich
anfallende notwendige und nach-gewiesene Kosten für eine Begleitperson werden
im Einzelfall erstattet.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte Kreistagsabgeordneten Meyer, Vorsitzender der SPD-Fraktion, das Wort.
Kreistagsabgeordneter Meyer stellte den Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2021 nebst Begründung vor.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte sodann Kreistagsabgeordneten Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, das Wort.
Kreistagsabgeordneter Götting erklärte, die CDU-Fraktion wolle den hier vorgestellten Antrag der SPD-Fraktion uneingeschränkt unterstützen.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, das Wort.
Landrat Wimberg stellte die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vor.