Betreff
Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 56 NKomVG - Änderung der Entschädigungssatzung
Vorlage
V-KA/21/653
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 06.04.2021 hat die SPD-Fraktion einen Antrag gemäß § 56 NKomVG auf Änderung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und der nicht dem Kreistag angehörigen Ausschussmitglieder (Entschädigungssatzung) vom 27.06.2019 gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Der Antrag bezieht sich auf die aktuelle Regelung in § 6 der Entschädigungssatzung, der wie folgt lautet

 

§ 6

Fahr- und Reisekosten

 

(1)    Bei Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges erhalten Kreistagsabgeordnete und Mitglieder der Ausschüsse, die nicht dem Kreistag angehören, eine Entschädigung von 0,30 EUR je Straßenkilometer.

(2)    Wird kein privateigenes Kraftfahrzeug benutzt, werden die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erstattet.

(3)    Für Dienstreisen außerhalb des Kreisgebietes wird eine Reisekostenvergütung nach dem Bundesreisekostengesetzes gezahlt.

(4)    Neben der Reisekostenvergütung kommt die Zahlung von Sitzungsgeldern nach § 4 nicht in Betracht.

(5)    Fahr- und Reisekosten werden nicht erstattet, wenn sie von anderen Stellen gezahlt werden.

 

 

Die vorstehende Regelung entspricht den Empfehlungen der Entschädigungskommission 2016. Die Kommission tritt regelmäßig im Vorfeld von Kommunalwahlen zusammen.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage – Antrag SPD Fraktion Entschaedigungssatzung