Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.04.2021 hat die SPD-Fraktion einen Antrag gemäß § 56
NKomVG auf Änderung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die
Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und der nicht dem Kreistag angehörigen
Ausschussmitglieder (Entschädigungssatzung) vom 27.06.2019 gestellt. Der Antrag
ist als Anlage beigefügt.
Der Antrag bezieht sich auf die
aktuelle Regelung in § 6 der Entschädigungssatzung, der wie folgt lautet
§
6
Fahr-
und Reisekosten
(1)
Bei
Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges erhalten Kreistagsabgeordnete und
Mitglieder der Ausschüsse, die nicht dem Kreistag angehören, eine Entschädigung
von 0,30 EUR je Straßenkilometer.
(2)
Wird
kein privateigenes Kraftfahrzeug benutzt, werden die Kosten für die Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel erstattet.
(3)
Für
Dienstreisen außerhalb des Kreisgebietes wird eine Reisekostenvergütung nach
dem Bundesreisekostengesetzes gezahlt.
(4)
Neben
der Reisekostenvergütung kommt die Zahlung von Sitzungsgeldern nach § 4 nicht
in Betracht.
(5)
Fahr-
und Reisekosten werden nicht erstattet, wenn sie von anderen Stellen gezahlt
werden.
Die vorstehende Regelung entspricht
den Empfehlungen der Entschädigungskommission 2016. Die Kommission tritt
regelmäßig im Vorfeld von Kommunalwahlen zusammen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage
– Antrag SPD Fraktion Entschaedigungssatzung