Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisoberverwaltungsrat Uchtmann trug aus der Vorlage vor und erörterte den Lockdown zu Jahresbeginn mit der direkten Auswirkung auf den Betrieb der Großtagespflegen, welche nur im eingeschränktem Umfang Kinder analog der 50% Notbetreuung in Krippen, maximal 8 Kinder gleichzeitig, bis zum 10.05.2021 betreuen durften. Die dadurch entstandenen wirtschaftlichen Einbußen gelte es i.H.d. Rechtsanspruches von wöchentlicher Betreuung im Umfang von 20 Stunden zu kompensieren. Gleichzeitig solle auf Elternbeiträge für ausgefallene Betreuung in den Großtagespflegen verzichtet werden.

 

Ferner erklärte Kreisoberverwaltungsrat Uchtmann die Änderungen zur Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege, insbesondere die notwendigen Anpassungen in der Entlohnung von Kindertagespflegepersonen, damit diese im Landkreis Cloppenburg ein, im regionalem Vergleich gutes Entgelt für ihre Arbeit erhalten. Bezüglich des Geschwistertarifs verwies Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann auf die entsprechenden Regelungen im Krippen- und Kindergartenbereich in den jeweiligen Satzungen der Gemeinden bzw., der Kirchengemeinden.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

1.    Der Landkreis Cloppenburg zahlt Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen für ausgefallene Betreuung für die Dauer des eingeschränkten Regelbetriebes ab dem 10.01.2021 bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebes am 10.05.2021 aufgrund der jeweils einschlägigen Nds. Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus eine Kompensation in Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls, maximal in Höhe von 20 Wochenstunden je Kind.

 

2.    Kostenbeiträge werden für ausgefallene Regelbetreuung ab dem 10.01.2021 bis zur Beendigung des eingeschränkten Regelbetriebes bzw., der Notbetreuung für ausgefallene Betreuung nicht erhoben.

 

3.    Der Kreistag beschließt die Änderung / Neufassung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. der Anlage zum 01.08.2021.