Kreisoberverwaltungsrat
Uchtmann trug aus der Vorlage vor und erörterte den Lockdown zu Jahresbeginn
mit der direkten Auswirkung auf den Betrieb der Großtagespflegen, welche nur im
eingeschränktem Umfang Kinder analog der 50% Notbetreuung in Krippen, maximal 8
Kinder gleichzeitig, bis zum 10.05.2021 betreuen durften. Die dadurch
entstandenen wirtschaftlichen Einbußen gelte es i.H.d. Rechtsanspruches von
wöchentlicher Betreuung im Umfang von 20 Stunden zu kompensieren. Gleichzeitig
solle auf Elternbeiträge für ausgefallene Betreuung in den Großtagespflegen
verzichtet werden.
Ferner erklärte
Kreisoberverwaltungsrat Uchtmann die Änderungen zur Satzung des Landkreises
Cloppenburg über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege,
insbesondere die notwendigen Anpassungen in der Entlohnung von Kindertagespflegepersonen,
damit diese im Landkreis Cloppenburg ein, im regionalem Vergleich gutes Entgelt
für ihre Arbeit erhalten. Bezüglich des Geschwistertarifs verwies Kreisverwaltungsoberrat
Uchtmann auf die entsprechenden Regelungen im Krippen- und Kindergartenbereich
in den jeweiligen Satzungen der Gemeinden bzw., der Kirchengemeinden.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wurde einstimmig folgende
Beschlussfassung empfohlen:
1. Der Landkreis Cloppenburg zahlt Tagespflegepersonen
in Großtagespflegestellen für ausgefallene Betreuung für die Dauer des
eingeschränkten Regelbetriebes ab dem 10.01.2021 bis zur Wiederaufnahme des
Regelbetriebes am 10.05.2021 aufgrund der jeweils einschlägigen Nds.
Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus eine
Kompensation in Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls, maximal in Höhe von
20 Wochenstunden je Kind.
2. Kostenbeiträge werden für ausgefallene
Regelbetreuung ab dem 10.01.2021 bis zur Beendigung des eingeschränkten
Regelbetriebes bzw., der Notbetreuung für ausgefallene Betreuung nicht erhoben.
3. Der
Kreistag beschließt die Änderung / Neufassung der Satzung des Landkreises
Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. der
Anlage zum 01.08.2021.