Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dass der
Sozialausschuss, um eigene
Eindrücke und weitere Informationen zur Situation von
Flüchtlingen und Asylbewerbern im Landkreis Cloppenburg zu sammeln, anlässlich
der nächsten Ausschusssitzung im Rahmen einer Bereisung die
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Friesoythe besichtigen und Frau
Amiry sowie das beratende Mitglied Niehaus als Experten anhören soll.
Die Bereisung soll zu dem dazu genutzt werden, die
Werkstätten für behinderte Menschen des Caritasvereins Altenoythe zu besuchen.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erläuterte einleitend die
Gründe für den mit Schreiben
vom 06.05.2012 gestellten Antrag. Sie dankte der Verwaltung
für die umfangreiche Vorlage zu diesem Thema.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erinnerte an eine im
Frühjahr 2012 durchgeführte Abschiebung einer ausländischen Familie. Dies habe
sie bewogen, eine grundsätzliche Diskussion anzuregen. Ihr Ziel sei es, dass
sich der Sozialausschuss mit der Situation der Betroffenen beschäftige und
Überlegungen zum künftigen Umgang mit Minderheiten anstelle, dabei möchte sie
die Kinder in den Vordergrund stellen.
Hinsichtlich der im Antrag aufgelisteten Themen solle
diskutiert werden, was machbar ist und was nicht. Zudem schlug
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen - unter Bezug auf das Antragsschreiben -
nochmals vor, Experten zu diesem Thema anzuhören; dies könnten z.B. Herr
Niehaus vom Landescaritasverband und auch Frau Amiry (Integrationslotsen-Stelle
bei der VHS) sein. Des Weiteren schlug sie vor, dass der Sozialausschuss sich
vor Ort, z.B. in einem Flüchtlingswohnheim, über die Lebenssituation der
Betroffenen informiere. Letztendlich wünscht sie sich einen Verhaltenskodex für
den Umgang mit Flüchtlingen.
Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn verwies auf die von der
Verwaltung erstellte Vorlage. Er war der Auffassung, dass die im
Antragsschreiben aufgelisteten Fragen – soweit dies überhaupt möglich sei, weil
entsprechende Statistiken usw. geführten würden - beantwortet seien.
Hinsichtlich des Vorschlages Expertenmeinungen einzuholen,
sah Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn keine Geschäftsordnungsprobleme. Dies
könne der Sozialausschuss beschließen; Beschluss und Anhörung könnten sogar
noch in dieser Sitzung erfolgen. Herr Niehaus, vom Landescaritasverband, könne
jederzeit gehört werden, da er beratendes Mitglied im Sozialausschuss sei. Frau
Amiry könne, da sie anwesend sei, adhoc gehört werden, wenn der Ausschuss dies
wünsche.
Zur angedachten Bereisung äußerte Kreisverwaltungsdirektor
Varnhorn, dass auch dies
möglich sei. Er gab jedoch zu bedenken, dass die
Besichtigung mit den zuständigen Städten / Gemeinden sowie dem Betreiber
organisiert werden müsse.
Beratendes Mitglied Niehaus verwies darauf, dass er zur
heutigen Sitzung nicht als Experte eingeladen sei, bot jedoch an, zum Thema zu
berichten. Er gab zu bedenken, dass im Ausländer- und Asylbereich vieles
gesetzlich geregelt sei.
Kreistagsabgeordneter Dr. Olivier meinte, dass eine
Bereisung und die Anhörung von Experten hilfreich sein könnten, um sich das
Thema bewusst zu machen.
Kreistagsabgeordnete Stärk äußerte Verständnis für die
Beweggründe der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen. Sie schlug vor, die Bereisung
auszudehnen und neben einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
gleichzeitig auch eine Werkstatt für behinderte Menschen zu besuchen.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen ergänzte, dass nicht alle
Gemeinschaftsunterkünfte auf einer Bereisung besichtigt werden könnten. Zudem
könnten eingeladene Experten an der Bereisung teilnehmen. Letztendlich sollten
auch Betroffene angehört werden.
Vorsitzender Möller konkretisierte die vorgeschlagene
Bereisung dahin gehend, die Gemeinschaftsunterkunft in Friesoythe und
anschließend die Werkstätten für behinderte Menschen des Caritasvereins
Altenoythe zu besichtigen.
Auf den Einwurf des Kreistagsabgeordneten Loots, ob der
Ausschuss willkommen sei, meinte Kreistagsabgeordnete G. Kalvelage, dass dies
kein Problem sein dürfte, wenn die Bereisung angekündigt werde.
Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn sicherte zu, dass die
Verwaltung die Bereisung vorbereite.
Kreistagsabgeordnete G. Kalvelage äußerte, dass die
SPD-Fraktion dem Vorschlag zustimme.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck schlug vor, die Bereisung
mit der nächsten Sitzung des Ausschusses zu verbinden.
Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen, erklärte
Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn, dass es in der Ortschaft Hemmelte keine
zentrale Unterbringung von Asylbewerbern gäbe. Kreisoberamtsrätin Schröder
ergänzte, dass es nur in den in der Vorlage genannten Städten und Gemeinden
Gemeinschaftsunterkünfte gäbe und Hemmelte gehöre nicht dazu.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen merkte des Weiteren an,
dass auf Seite 3 der Vorlagen-
Nr.: V-SOZ/12/023 („Asylverteilungsstatistik“) einige
Gemeinden eine Quote von über 100 % ausweisen würden.
Kreisinspektor Trenkamp (Vertreter der Ausländerbehörde)
erläuterte das Verteilverfahren hinsichtlich der Asylantragsteller. Die
Asylantragsteller würden bundesweit nach einem Prozentschlüssel auf die Länder
und in den Ländern dann ebenfalls nach einem Prozentschlüssel auf die Kreise
und kreisfreien Städte verteilt. Nach dem gleichen Prinzip würden die
Asylbewerber dann den Städten und Gemeinden im Landkreis zu Unterbringung
zugewiesen. Städte und Gemeinden, die über eine Gemeinschaftsunterkunft
verfügen, wiesen dabei nicht selten eine Aufnahmequote von über 100 % aus.
Erster Kreisrat Frische ergänzte, dass die Prozentquote
sich nach der Einwohnerzahl richte. Kreisverwaltungsdirektor Varnhorn fügte
hinzu, dass die Aufnahmepflicht nicht begrenzt sei, die Anzahl der
aufzunehmenden Asylbewerber richte sich stets nach der Anzahl der
Antragsteller.
Beratendes Mitglied Niehaus erläuterte, dass in den
Gemeinschaftsunterkünften der Caritas neben den Hauswarten auch Sozialarbeiter
vor Ort wären und die Bewohner somit eine soziale Betreuung erfahren würden. Er
war der Auffassung, dass sich zeigen werde, dass die Unterbringung in einer
Gemeinschaftsunterkunft durchaus zumutbar sei.
Beratendes Mitglied Niehaus erinnerte auch daran, dass die
Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in den 1990er Jahren entstanden sei,
als der Zustrom von Asylbewerbern um ein Vielfaches höher lag, als heute. Heute
wie damals gelte, dass alle eingereisten Asylbewerber menschenwürdig
unterzubringen seien.
Kreisinspektor Trenkamp erläuterte zur Bewohnerstruktur in den Gemeinschaftsunterkünften, dass neben 33 Asylbewerbern im Verfahren und 52 ausreisepflichtigen Asylbewerbern nach Abschluss des Verfahrens („Geduldete“), auch 22 ehemalige Asylbewerber wohnen, die schon länger eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und jederzeit ausziehen könnten.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck merkte unter Bezug auf die
Vorlagen-Nr.: V-SOZ/12/023 an, dass den über 400 Asylbewerbern nur 125 Plätze
in Gemeinschaftsunterkünften gegenüberstehen.
Vorsitzender Möller schloss die rege Diskussion und stellte
den Antrag der Kreistagsabgeordneten Stärk zur Abstimmung: