Der Kreistag beschloss mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung Folgendes:

Der Kreistag erlässt zum 01.01.2021 die Richtlinie „Wir investieren hier“ zur Unterstützung von Existenzgründungen und Firmennachfolgen im Landkreis Cloppenburg und stellt die jährlichen Finanzmittel dafür bereit, sofern die kreisangehörigen Städte und Gemeinden den gleichen Beschluss fassen.

Die Richtlinie ist analog der EU-Förderperiode befristet bis 31.12.2027 und wird rechtzeitig zur etwaigen Verlängerung evaluiert.

 

 


Kreistagsvorsitzender Hackstedt erteilte Landrat Wimberg das Wort.

 

Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-PLA/20/292 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, wies darauf hin, in der Sitzung des Kreisausschusses vom 10.12.2020 einen Antrag gestellt zu haben, den sie sodann in etwas geänderter Form mit Datum vom 12.12.2020 eingereicht hätte. Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen stellte den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 12.12.2020 nebst Begründung vor.

 

Landrat Wimberg trug sodann hierzu eine Stellungnahme der Stabstelle Wirtschaftsförderung wie folgt vor:

 

„Der Forderung nach Förderung von Langzeitarbeitslosen möchten wir nicht entsprechen, weil diese Zielgruppe bereits umfangreich durch die Arbeitsagentur unterstützt wird und Firmen starke Unterstützungen (Lohnkostenzuschuss 50 bis 100 %) bei Beschäftigung erhalten, siehe hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-langzeitarbeitslosen. Doppelförderung soll bei Richtlinien grundsätzlich vermieden werden. Deshalb fördern wir auch Menschen mit Behinderung nicht, wenn deren Beschäftigung bereits anderweitig gefördert wird, wie z. B. durch die Arbeitsagentur oder das Integrationsamt.

 

Problematisch ist auch, dass wir den Anspruch auf Doppelförderung von Langzeitarbeitslosigkeit nur unter Beteiligung der Arbeitsagentur prüfen könnten und somit ein aus unserer Sicht unverhältnismäßig hoher Aufwand entsteht. Für den Arbeitgeber ist es besser, sich direkt an den Arbeitgeberservice der AfA zu wenden, um gleichzeitig auch über weitere Fördermöglichkeiten für den Betrieb beraten werden zu können.

 

Noch problematischer ist die Prüfung auf Tariftreue. Der weitaus größte Teil unserer Antragsteller sind klassische Existenzgründer, die durchschnittlich 1-5 Arbeitsplätze im ersten Schritt neu schaffen. Tariflöhne spielen eher im gewerblich-industriellen Bereich bei größeren Unternehmen eine Rolle. Dennoch liegt uns das Thema Mindestlohn/Tarif am Herzen. Deshalb ist die Mindestentgelterklärung bereits seit 2007 Bestandteil unserer Förderantragsdokumente und wird auch weiterhin durch den Antragsteller eingereicht werden müssen.

 

Ergänzend zu den bisherigen Informationen (s. o.) hat die Stabstelle Wirtschaftsförderung die seitens der Gruppe GRÜNE/UWG beantragte Doppelförderung von Langzeitarbeitslosen am 19.02.2021 in der AG Wirtschaftsförderung Landkreis Cloppenburg mit den Kollegen der Städte und Gemeinden besprochen. Sie teilen unsere Auffassung, dass die Förderung von Langzeitarbeitslosen Sache der Jobcenter/Arbeitsagenturen ist und damit nicht durch die Kommunen zusätzlich gefördert werden sollte. Daher hat der Entwurf unserer Richtlinie „Wir investieren hier!“ weiterhin Bestand, wie im Dezember in den Kreisausschuss eingebracht.“

 

Kreistagsabgeordneter Hoffschroer teilte mit, den Ausführungen des Landrates nur folgen zu können. Bürokratische Anträge sollten vermieden werden.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann forderte zu Punkt 1 des Antrages der Gruppe GRÜNE/UWG, dass der/die Förderempfänger_in eine Erklärung zur Tariftreue abgäbe. Auch der Punkt 2 des vorgenannten Antrages führe zu keiner Erhöhung der Bürokratie.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt ließ sodann zunächst über den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 12.12.2020 wie folgt abstimmen:

 

Der Kreistag lehnte mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 12.12.2020 auf Ergänzung der Wirtschaftsförderungsrichtlinie ab.

 

Danach ließ Kreistagsabgeordneter Hackstedt über den Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen: