Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Dem St.- Marienhospital Friesoythe wird-
vorbehaltlich der Bewilligung der gesamten in Aussicht gestellten Landesfördermittel
und vorbehaltlich der Kofinanzierung durch die Stadt Friesoythe gem.
Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010 – ein Zuschuss für den Neubau
der Intensivstation, der Zentralisierung des OP und der Verlagerung der
Zentralsterilisation gewährt. Für die bisher bereits realisierten Leistungen
erhält das Hospital eine Abschlagszahlung von 770.000,00 EUR, die in der
Gesamtfördersumme des Landkreises Cloppenburg berücksichtigt wird
Kreistagsabgeordneter Hackstedt erteilte Landrat Wimberg das Wort.
Kreistagsabgeordneter Möller erklärte sich für befangen und stimmte über diesen Tagesordnungspunkt nicht mit ab.
Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/20/636 vor.
Kreistagsabgeordneter Schröer teilte mit, die Enquetekommission des Landes Niedersachen zur Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung hätte am 22.02.2021 Handlungsempfehlungen für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung beschlossen. Die eine oder andere Kernaussage sei, Ziel einer bedarfsgerechteren Krankenhausplanung müssten besser ausgestattete und leistungsfähigere Krankenhäuser sein. Um die Versorgungsqualität und die Versorgungseffizienz für die Patientinnen und Patienten zu erhöhen, sollten spezielle Versorgungsleistungen zudem stärker konzentriert werden. Gleichzeitig, und diese Aussage sei zentral für unseren Landkreis, müsse aber auch zukünftig die wohnortnahe Grundversorgung für die Menschen sichergestellt bleiben. Insbesondere die aktuelle Situation der Pandemie hätte gezeigt, dass wir auch die eher kleineren Krankenhäuser dringend, gerade in unserem Flächenlandkreis, benötigten, um eine Versorgung sicherzustellen. Wenn dann noch, wie beim aktuellen Antrag des Krankenhauses in Friesoythe, die Spezialisierung, hier insbesondere im Bereich Adipositas-Behandlungen, dazu käme, sollte der Kreistag des Landkreises Cloppenburg auch weiterhin die Anstrengungen zum Erhalt und zum Ausbau der hiesigen Krankenhäuser durch eine entsprechende Beteiligung fortsetzen und folgerichtig diesem Beschlussvorschlag folgen.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, erklärte, grundsätzlich der Beschlussempfehlung zustimmen zu können. Dazu hätte sie jedoch noch folgende Fragen, und zwar, ob überprüft worden, ob der Beschluss auch hinsichtlich des EU-Beihilferechts rechtskonform sei und welcher Haushaltsstelle im Haushalt die hier angesprochenen Beträge verbucht würden.
Erster Kreisrat Frische und Landrat Wimberg teilten mit, die Beschlussfassung sei beihilferechtlich überprüft worden. Dies sei auch bereits zu dem Thema Bürgschaften geschehen. Dies sei ein Vertrag, der bereits einmal behandelt worden sei. Die zweite Frage würde mit dem Protokoll beantwortet werden.
Protokollzusatz:
Die Beträge werden
verbucht zu I1.400145.525 St.-Marien-Hospital (Teilhaushalt Stabsstelle
Wirtschaftsförderung)
2017 ist anlässlich
des Zuschusses an das St-Josefs-Hospital Cloppenburg die Thematik Europäisches
Beihilferecht durch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung und durch die bbt
Rechts- und Steuerkanzlei Hannover mit folgendem grundsätzlichen Ergebnis
geprüft worden:
Nach der vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten Auslegungs- und
Anwendungshilfe zur Umsetzung des Freistellungsbeschlusses der Europäischen
Kommission vom 20.12.2011 (Stand 25.02.2013) ist die
Investitionskostenförderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nicht
als Beihilfe i. S. d. Art. 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union) anzusehen. Dies umfasst somit grundsätzlich auch die
Baukostenzuschüsse des Landkreises Cloppenburg an die Krankenhäuser im
Kreisgebiet. In den Zuwendungsbescheiden des Landkreises an die Kranken-häuser
wird auf die Einhaltung des Beihilferechts explizit hingewiesen.