Betreff
Zuschussantrag des St.-Marien-Hospitals Friesoythe für Neubau Intensivstation, Zentralisierung OP und Verlagerung Zentralsterilisation
Vorlage
V-KA/20/636
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

Dem St.- Marienhospital Friesoythe wird- vorbehaltlich der Bewilligung der gesamten in Aussicht gestellten Landesfördermittel und vorbehaltlich der Kofinanzierung durch die Stadt Friesoythe gem. Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010 – ein Zuschuss für den Neubau der Intensivstation, der Zentralisierung des OP und der Verlagerung der Zentralsterilisation gewährt. Für die bisher bereits realisierten Leistungen erhält das Hospital eine Abschlagszahlung von 770.000,00 €, die in der Gesamtfördersumme des Landkreises Cloppenburg berücksichtigt wird

 


Sachverhalt:

 

Das St.-Marien-Hospital Friesoythe ist ein in gemeinnütziger Trägerschaft geführtes regionales Krankenhaus. Gemäß Nieders. Krankenhausplan von 2019 hat es 115 stationäre Planbetten. Jährlich werden ca. 6.000 Patienten behandelt. Schwerpunkte der Versorgung liegen im Bereich Innere Medizin, Chirurgie (insbes. Adipositas-Behandlungen), Anästhesie und Intensivmedizin, Geriatrie, Frauenheilkunde, Ernährungsmedizin und Suchttherapie.

 

Mit Schreiben vom 27.11.2020 beantragt die Geschäftsführung die Förderung des Neubaus einer Intensivstation / Intermediate Care, Zentralisierung OP und Verlagerung der Zentralsterilisation des Hospitals sowie eine kurzfristige Abschlagszahlung für die bereits realisierten Projektschritte. Die Planungen begannen bereits 2019 und wurden dem Landkreis Cloppenburg auch Mitte 2019 erläutert.

 

Der Krankenhausplanungsausschuss Niedersachsen hat am 03.06.2020 die Förderung der Baumaßnahme genehmigt und die Fördersumme grundsätzlich festgelegt.

Der Durchführungszeitraum der Baumaßnahme ist in den Jahren 2020 bis 2025 geplant.

Ein erster Förderbescheid des Landes liegt seit Ende Oktober 2020 vor.

 

Anlass der Maßnahme:

 

Die bauliche Struktur des Funktionsgebäudes aus dem Jahr 1987 weist erhebliche strukturelle und funktionelle Defizite auf. Die OP-Abteilung ist nicht räumlich zusammenhängend und aufgrund der ungünstigen Anordnung nicht wirtschaftlich und funktional zu betreiben. Der steigende Anteil an isolierpflichtigen Patienten von ca. 30 % lässt sich durch die bestehende Struktur nicht abbilden. Das überregional bedeutsame „Adipositas Zentrum Nord-West“ hat einen Mehrbedarf an Fläche.

 

Ziel der Maßnahme:

 

Durch die Behebung der Flächen- und Raumdefizite sollen Prozesse optimiert und wirtschaftliche Betriebsabläufe erreicht werden. Dies gewährleistet eine strukturelle und bauliche Weiterentwicklung des Versorgungsauftrages. Die krankenhausplanerische Notwendigkeit ist seitens des Landes  als Bewilligungsbehörde für diese Maßnahme gegeben und anerkannt worden.

 

Finanzierung des Vorhabens:

 

Rechtlich bindend ist der Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010:

Künftig wird für im Landkreis Cloppenburg ansässige Krankenhäuser den Trägern der Einrichtung auf Antrag ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von 2/3 des Finanzierungsbedarfs (Defizits) der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten bewilligt. Der Zuschuss ist auf max. 20 % der vom Land als förderfähig anerkannten Investitionskosten begrenzt.

Die Antragsteller (Krankenhausträger) haben angemessene Eigenmittel vorrangig einzubringen. Voraussetzung für die Förderung durch den Landkreis ist weiterhin eine Förderung derselben Investitionsmaßnahme auch aus der jeweiligen Standortkommune. Sie hat einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung des restlichen Fehlbedarfs von 1/3 (bis zu 10 % der als förderfähig anerkannten Investitionskosten) aufzubringen. Hierfür können auch Mittel Dritter eingebracht werden (ausgenommen Eigenmittel des Krankenhauses).

Des Weiteren ist Voraussetzung, dass die jeweilige Haushaltslage des Landkreises die Zuschussgewährung zulässt. Es gilt der Vorbehalt der Veranschlagung im jeweiligen Haushalt.“

 

Die Gesamtsumme der voraussichtlich förderfähigen Investitionskosten nach § 9 Abs. 1 Krankenhausgesetz (KHG) beläuft sich auf 31.947.565,30 €. Auf den Landkreis Cloppenburg entfallen nach obigem Grundsatz insgesamt rund 6,5 Mio. € an Zuschussmitteln, die auf die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 verteilt werden.

 

Landeszuwendung:

Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Schreiben vom 29.10.2020 zunächst 3,5 Mio. € bewilligt. Insgesamt beträgt die vorgesehene Gesamtfördersumme 22 Mio. €. Die weitere Bewilligung erfolgt voraussichtlich in Jahrestranchen.

 

Förderaussage der Stadt Friesoythe:

Diese kann erst nach Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien erfolgen. Die Beschlussfassung der Kreisgremien kann daher nur unter dem Vorbehalt der erforderlichen Kofinanzierung der Stadt erfolgen.

 

Angemessene Eigenmittel des Krankenhauses:

Das St.- Marien- Hospital ist bereit einen angemessenen Eigenanteil für die Gesamtmaßnahme einzubringen. Dieser wird noch festgelegt.

 

Begründung für den Antrag auf Abschlagszahlung:

Die Corona-Pandemie stellt auch das St.-Marienhospital vor große finanzielle Herausforderungen. Aufgrund dessen hat der Kreistag Cloppenburg für den Bedarfsfall eine Ausfallbürgschaft für die kreisangehörigen Krankenhäuser beschlossen.

Architektur- und Fachplanungsbüros haben bereits umfangreiche Leistungen für die o. g.  Bauprojekte des Krankenhauses Friesoythe erbracht. Bislang wurden dafür Rechnungen in Höhe von 883.794,88 € beglichen und nachgewiesen.

Das Land Niedersachsen wird den beschlossenen Zuschuss anteilig voraussichtlich erst im Februar 2021 zahlen.

 

Vorbehaltlich der endgültigen Prüfung des Landes über die Förderfähigkeit der bislang entstandenen Kosten beantragt das Krankenhaus aufgrund der Pandemie bedingten Sondersituation eine Abschlagszahlung in Höhe von 770.000 €.

 

 


Finanzierung:

 

Haushaltsmittel stehen bereit unter I1.400145.525

 


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag auf Finanzierung uns Abschlagszahlung Landkreis Cloppenburg