Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dass dem Betreuungsverein Cloppenburg e. V. zur Finanzierung von Querschnittsaufgaben in den Jahren 2021 – 2023 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € gewährt wird.


Erster Kreisrat Frische trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/20/133 vor. Er erläuterte, dass es um die Finanzierung der Querschnittsaufgaben im gleichen Umfange wie in den Vorjahren gehe.

 

Vorsitzender Dr. Vaske bat um Wortmeldungen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen signalisierte einleitend ihre Zustimmung zur Bewilligung des Zuschusses in Höhe von 40.000 EUR in den kommenden 3 Jahren. Sie bat des Weiteren um Auskunft, wie die Handhabung beim Defizitausgleich sei und fragte, ob dazu nicht ebenfalls eine Abstimmung notwendig wäre. Da dies anscheinend in der Vereinbarung mit dem Betreuungsverein geregelt sei, bat sie, die Vereinbarung dem Protokoll beizufügen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen vermisste den Antrag des Betreuungsvereins als Anlage zur Sitzungsvorlage. Sie frage sich, was konkret beantragt werde und bat um Ergänzung zum Protokoll.

 

Erster Kreisrat Frische sicherte zu, dass der Vertrag dem Protokoll beigefügt werde. Der Antrag des Betreuungsvereins liege vor. Es sei leider versäumt worden, diesen der Vorlage anzuhängen. Auch das werde mit dem Protokoll nachgeholt.

 

Erster Kreisrat Frische erinnerte an die Sitzung im Febr. 2020, in der der Betreuungsverein das Ziel von 90 Betreuungen ausgesprochen habe. Diese Zahl habe der Betreuungsverein mittlerweile mit rd. 110 Betreuungsfällen überschritten. Der Verein komme nun wieder in ruhiges Fahrwasser.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock verwies darauf, dass der Defizitausgleich in § 4 Abs. 4 des Vertrages geregelt sei. Im Übrigen sei der Vertrag der Niederschrift der Sitzung im Febr. 2020 schon beigefügt.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock zeigte sich des Weiteren erfreut, dass die vorübergehenden Probleme des Vereins nun gelöst seien. Nach zwei Defizitjahren, sei man nun wieder auf einem guten Weg. Die jüngsten Zahlen würden die gute Arbeit des Vereins bestätigen. Die CDU-Fraktion befürworte daher die Beschlussvorlage. Abschließend schlug Kreistagsabgeordneter Karnbrock vor, im Beschlusstext das Wort „ Querschnittsfinanzierung“ durch „Finanzierung der Querschnittsaufgaben“ zu ersetzen.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Meyer zum Defizitausgleich erläuterte Erster Kreisrat Frische, dass der Defizitausgleich im Rahmen der laufenden Verwaltung und aufgrund der vom Kreistag beschlossenen Haushaltsmittel erfolge. Durch den Vertrag mit dem Betreuungsverein liege eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung des Landkreises vor. Erster Kreisrat Frische sagte zu, dass der vom Kreistagsabgeordneten Meyer erbetene Verwendungsnachweis ebenfalls dem Protokoll beigefügt werde.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock ergänzte, dass es im vergangenen Jahr Diskussionen um die Vorauszahlung des Defizitausgleiches gegeben habe. Der Defizitausgleich als solcher sei aufgrund des Vertrages verbindlich geregelt.

 

Beratendes Mitglied Ahlers erinnerte an die Diskussion im vergangenen Jahr.

Aus seiner Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer könne er nur nochmals feststellen, dass der Verein gute Arbeit leiste. Vor diesem Hintergrund hielt er die nun laufende Diskussion um den Zuschuss für beschämend. Der beantragte Zuschuss sei aus seiner Sicht angemessen und der Ausschuss möge nun abstimmen.

 

Anmerkung: Die folgenden Ausführungen des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck waren im Sitzungssaal nur undeutlich zu verstehen. Der Text wurde daher unter Hinzuziehung einer schriftlichen Ergänzung des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck erstellt.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck würdigte die gute Querschnittsarbeit des Betreuungsvereins in den vergangenen Jahren. Der Betreuungsverein sei aber in zwei Bereichen aktiv. Dies sei neben der Querschnittsarbeit die Durchführung von Betreuungen.

 

Die Durchführung der Betreuungen, welche für die Defizite verantwortlich sei, sei aber nicht die Hauptaufgabe von Betreuungsvereinen, so Kreistagsabgeordneter Riesenbeck weiter. Bevor öffentliche Mittel für Defizite eingesetzt würden, müsse versucht werden, das Defizit zu verringern.

 

Der Betreuungsverein habe in früheren Jahren durch den Einsatz von Honorarkräften einen Ertrag von jährlich etwa 25.000 € erzielt. Kreistagsabgeordneter Riesenbeck äußerte sein Unverständnis, warum diese Einnahmequelle aufgegeben worden sei. Abschließend bat auch er, den Antrag und die Finanzierung vorzulegen.

 

Erster Kreisrat Frische widersprach den Ausführungen des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck. Es stellte klar, dass die Betreuung sehr wohl Aufgabe des Kreises sei, wenn keine andere Betreuung gefunden werden könne. Und darauf müsse der Landkreis jederzeit vorbereitet sein.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock verwies nochmals auf die vertragliche Verpflichtung zum Defizitausgleich. Die Übernahme des Defizites durch den Landkreis setze eine Prüfung voraus. Dabei sei auch zu prüfen, dass alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien. Er gehe davon aus, dass das Defizit nachvollziehbar belegt worden sei.

 

Beratendes Mitglied Ahlers unterstützte die Ausführungen des Kreistagsabgeordneten Karnbrock und forderte nochmals die Durchführung der Abstimmung.

Anmerkung:

Als Anlagen sind beigefügt:

1.      Vertrag mit dem Betreuungsverein

2.      Antrag des Betreuungsvereins mit Teilhaushalt Querschnittsarbeit

3.      Verwendungsnachweis

 

Vorsitzender Dr. Vaske stellte fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlagen und stellte den Beschlussvorschlag mit der geänderten Formulierung zur Abstimmung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: