Betreff
Defizitausgleich des Betreuungsvereins und Förderung von Querschnittsaufgaben
Vorlage
V-SOZ/20/133
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass dem Betreuungsverein Cloppenburg e. V. ein jährlicher Zuschuss in den Jahren 2021 – 2023 zur Querschnittsfinanzierung in Höhe von 40.000,00 € gewährt wird.

 


Sachverhalt:

 

Bezug: Vorlage V-Soz/20/115

 

Der Betreuungsverein Cloppenburg e. V. übernimmt für den Landkreis Cloppenburg allgemeine Betreuungsaufgaben, die ansonsten der Landkreis Cloppenburg als zuständige Betreuungsbehörde eigenverantwortlich übernehmen müsste. Es wird auf die Vorlage V-SOZ/20/115 verwiesen, in der die einzelnen Aufgaben differenziert dargestellt werden.

 

Im vorangegangenen Förderzeitraum wurde für diese Aufgabe eine jährliche Querschnittsförderung von 40.000,00 € vorgesehen.

 

Für den anstehenden Förderzeitraum 2021 – 2023 soll diese in gleicher Höhe geleistet werden. Die Querschnittsförderung ist für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung notwendig und der Gewährungszeitraum zur Planungssicherheit des Betreuungsvereins e. V. auch erforderlich.

 

Weiterhin besteht durch Vereinbarung mit dem Betreuungsverein vom 01.01.2012 die Verpflichtung zu einem sog. Defizitausgleich. Durch diese Verpflichtung deckt der Landkreis Cloppenburg diejenigen Kosten des Vereins ab, die nicht durch Leistungen Dritter gedeckt werden. Während im Jahr 2019 in den ursprünglichen Planungen nicht vorgesehene Mehraufwendungen anfielen, ist für das Jahr 2021 ein voraussichtlicher Defizitausgleich in Höhe von 45.000,00 € vorgesehen.

 

Die Anzahl der durch den Betreuungsverein durchgeführten Betreuungen konnte auf 90 gesteigert werden. Zur Abdeckung des steigenden Personalbedarfs soll im Betreuungsverein eine weitere Betreuerstelle geschaffen werden. Bis diese vollständig ausgelastet ist und sich durch die mit den Betreuungen entstehende Abrechnungen trägt, bedarf es einer Vorfinanzierung. Die Aufgabe der Vorfinanzierung hat der Landkreis Cloppenburg mit der o. g. Vereinbarung ausdrücklich übernommen. Die Steigerung der durchgeführten Betreuungen, die Konsolidierung des Vereins als solchen und die zukunftsgewandte positive Ausrichtung lassen auf eine gute Entwicklung schließen.

 

Die Auszahlung des Defizitausgleichs erfolgt im Rahmen der laufenden Verwaltung mittels der durch den Kreistag im Rahmen des Haushalts bereitgestellten Mittel, da durch die einstige Vereinbarung eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung vorliegt.

 

Beide Beträge wurden in der Haushaltsplanung für 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

P1.343000


Anlagenverzeichnis: