Der Sozialausschuss beschloss
einstimmig, dem Kreistag zu folgende Beschlussfassung empfehlen:
In Abänderung des
Grundsatzbeschlusses des Kreistages vom 19.12.2017 werden den Städten
Cloppenburg und Friesoythe sowie der Gemeinde Lindern die für das Schuljahr
2020/2021 bewilligten und für die Schulsozialarbeit verwendeten Fördermittel
belassen.
Der Landkreis Cloppenburg
stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg befristet für die
Jahre 2021 bis 2023 Mittel für die Förderung der „Sozialarbeit an Schulen“ in
Höhe von jährlich 140.055,00 EUR zu Verfügung.
Die Mittelverteilung soll
weiterhin nach den Schülerzahlen an Grundschulen, an denen keine
Schulsozialarbeiter/-innen des Landes tätig sind, erfolgen.
An den drei Berufsbildenden
Schulen im Landkreis Cloppenburg wird je eine Schulsozialarbeiterstelle
finanziert.
Wenn das Land weitere Stellen
im Landkreis einrichtet, wird der Landkreis seine Förderung für diese
Schule/Schulen ab dem Besetzungsdatum reduzieren. Die weiteren Grundschulen,
die keine Landesstelle haben, sollen weiterhin eine Landkreisförderung
erhalten.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Hoffschroer nahm einleitend Bezug auf den Antrag der CDU-Fraktion vom
05.10.2020 und die Beratungen in der CDU-Fraktion. Er erläuterte die Bedeutung
der Schulsozialarbeit, betonte aber, dass es eine Landesaufgabe sei. Der Antrag
der CDU-Fraktion ziele darauf ab, verbleibende Lücken der Landesförderung zu
schließen.
Erster
Kreisrat Frische trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/20/123/1 vor. Er erinnerte an den
Werdegang der Schulsozialarbeit und den Grundsatzbeschluss des Kreistages vom
19.12.2017. Nach diesem Beschluss wolle der Landkreis seine freiwilligen
Leistungen für die Schulsozialarbeit zurückfahren, wenn das Land hierzu seinen
Verpflichtungen nachkomme. Das Land fördere z. B. die Hauptschulen, die
Kooperativen Gesamtschulen und in den letzten Jahren verstärkt auch die
Grundschulen, so dass der Landkreis seine Zuschüsse anpassen und ggf. kürzen
könne.
Vorsitzender Dr. Vaske stellte fest, dass kein Diskussionsbedarf bestand und stellte den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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