Betreff
Änderung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit ab August 2020 / Bezuschussung der Schulsozialarbeit ab 2021
Vorlage
V-SOZ/20/123/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

In Abänderung des Grundsatzbeschlusses des Kreistages vom 19.12.2017 werden den Städten Cloppenburg und Friesoythe sowie der Gemeinde Lindern die für das Schuljahr 2020/2021 bewilligten und für die Schulsozialarbeit verwendeten Fördermittel belassen.

 

Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg befristet für die Jahre 2021 bis 2023 Mittel für die Förderung der „Sozialarbeit an Schulen“ in Höhe von jährlich 140.055,00 EUR zu Verfügung.

 

Die Mittelverteilung soll weiterhin nach den Schülerzahlen an Grundschulen, an denen keine Schulsozialarbeiter/-innen des Landes tätig sind, erfolgen.

 

An den drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg wird je eine Schulsozialarbeiterstelle finanziert.

 

Wenn das Land weitere Stellen im Landkreis einrichtet, wird der Landkreis seine Förderung für diese Schule/Schulen ab dem Besetzungsdatum reduzieren. Die weiteren Grundschulen, die keine Landesstelle haben, sollen weiterhin eine Landkreisförderung erhalten.

 


Sachverhalt:

 

Bezug: Sozialausschuss am 17.09.2020, Vorlage-Nr.: V-SOZ/20/123

 

Ergänzung des Sachverhaltes: 

 

In seiner Sitzung vom 17.09.2020 hat der Sozialausschuss die Entscheidung über die Änderung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit ab August 2020, Bezuschussung der Schulsozialarbeit ab 2021 (Vorlage-Nr.: V-SOZ/20/123) auf die nächste Sitzung des Sozialausschusses vertagt.

 

Die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat mit Schreiben vom 05.10.2020 beantragt, den Punkt „Änderung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages aufzunehmen. Der Antrag liegt als Anlage an.

 

Folgender Antrag wird von der CDU-Fraktion zur Abstimmung gestellt:

 

„Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg befristet für die Jahre 2021 bis 2023 Mittel für die Förderung der „Sozialarbeit an Schulen“ zu Verfügung.

 

Die Mittelverteilung soll weiterhin nach den Schülerzahlen an Grundschulen erfolgen.

 

Wenn das Land weitere Stellen im Landkreis einrichtet, wird der Landkreis seine Förderung für diese Schule/Schulen ab dem Besetzungsdatum reduzieren. Die weiteren Grundschulen, die keine Landesstelle haben, sollen weiterhin eine Landkreisförderung erhalten.“

 

Der Antrag wird damit begründet, dass die bisherige Grundsatzentscheidung, Städten und Gemeinden bei einem Einstieg des Landes in die Schulsozialarbeit an Grundschulen die Kreisförderung umfänglich zu streichen, mehrfach dazu führe, dass in einzelnen Kommunen keine Mittel mehr für die schulische Sozialarbeit an den weiteren insbesondere kleineren Grundschulen zur Verfügung stünden.

Die CDU-Fraktion sehe aber auch an diesen Schulen einen steigenden Bedarf an sozialpädagogischer Förderung und halte es daher für erforderlich, hier – zunächst befristet für einen Zeitraum von 3 Jahren – Mittel zur Finanzierung von Schulsozialarbeiterstellen bereitzustellen.

Gleichzeitig werde seitens der CDU-Fraktion betont, dass die Bereitstellung dieser Mittel als freiwillige Aufgabe des Landkreises erfolge. Die Finanzierung des Personals für Schulsozialarbeit bleibe Aufgabe und Verpflichtung des Landes.

 

Nach dem bisherigen Grundsatzbeschluss (Beschluss des Kreistages vom 19.12.2017) waren die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Gesamtmittel um den Betrag zu verringern, der auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde entfiel, in der eine Schulsozialarbeiterstelle durch das Land eingerichtet worden ist. Mit dem o. a. Beschlussvorschlag soll die Förderung der Schulsozialarbeit lediglich an der Schule/den Schulen, für die eine Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet wird, entfallen.

 

Unter Berücksichtigung der bereits eingerichteten und zu Beginn des Jahres 2021 zusätzlich in Landesverantwortung an den Grundschulen im Landkreis Cloppenburg noch einzurichtenden Schulsozialarbeiterstellen errechnet sich für die Grundschulen ohne eine Schulsozialarbeiterstelle des Landes unter Zugrundelegung der bisher durch den Landkreis zur Verfügung gestellten Gesamtmittel ab dem Jahr 2021 eine Gesamtförderhöhe von jährlich 140.055,00 EUR.

 

Der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit in Landesverantwortung an den Grundschulen im Landkreis Cloppenburg für das Schuljahr 2020/2021 (vgl. Vorlage-Nr.: V-SOZ/20/123) ist erst unmittelbar vor den Sommerferien bekannt geworden. Die den Städten und Gemeinden bis zum Ende des Jahres 2020 bewilligten Fördermittel waren zu diesem Zeitpunkt bereits verplant. Da mit den Fördermitteln auch Schulsozialarbeiter an Schulen finanziert werden, an denen keine Schulsozialarbeiterstellen in Landesverantwortung eingerichtet worden sind, spricht sich die Kreisverwaltung dafür aus, entgegen dem bisherigen Grundsatzbeschluss den Städten und Gemeinden, an deren Grundschulen bereits zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 Schulsozialarbeiterstellen durch das Land Niedersachsen eingerichtet wurden, namentlich den Städten Cloppenburg und Friesoythe sowie der Gemeinde Lindern, die Mittel zu belassen, sofern sie zur Finanzierung der Schulsozialarbeit verwendet worden sind.

 

Ferner spricht sich die Kreisverwaltung dafür aus, zukünftig an den Berufsbildenden Schulen statt eines Zuschussbetrages je eine Sozialarbeiterstelle zu finanzieren (vgl. Vorlage-Nr.: V-SOZ/20/123).

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt 2021

Es werden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 entsprechend dem bewilligten Zuschuss für die erste Förderperiode – bezogen auf 12 Monate – eingeplant

 

PSP-Element: P1.351710 / Sachkonto: 433901

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 05.10.2020

Protokollauszug 17.09.2020