Der
Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dass der
Landkreis Cloppenburg den Krankenhäusern
im Landkreis Cloppenburg auf Nachweis eine Ausfallbürgschaft für den Fall
zusichert, dass aufgrund der notwendigen Maßnahmen im Rahmen der
Corona-Pandemie Zahlungsunfähigkeit eintritt und sofern die ausreichende
Liquidität nicht rechtzeitig durch anderweitige Bürgschaften oder Maßnahmen des
Landes Niedersachsen oder des Bundes aufgefangen werden kann.
Die Ausfallbürgschaft steht unter dem Vorbehalt der rechtlichen und beihilferechtlichen Zulässigkeit und ist auf eine maximale Summe von 6,3 Mio. € begrenzt. Der Beschluss ist befristet bis 31.12.2021.
Wirtschaftsförderer
Gehrmann trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/20/127 vor. Er ergänzte, dass es sich um eine
Art Grundsatzbeschluss handeln würde. Im Fall des Falles müsse nochmals genau
geprüft werden.
Landrat
Wimberg betonte, dass die Ausfallbürgschaft unter dem Vorbehalt der rechtlichen
und beihilferechtlichen Zulässigkeit stehe. Mit dem Landkreis Vechta sei im
Vorfeld abgestimmt worden, ein einheitliches Verfahren zu gewährleisten.
Kreistagsabgeordneter
Götting verwies auf den vorangegangen Beschluss des Kreistages vom März dieses
Jahres. Er erläuterte, dass sich die Situation hinsichtlich der finanziellen
Risiken für die Krankenhäuser in den vergangenen Monaten nicht wesentlich
geändert habe.
Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Stoffers, betonte Landrat Wimberg ausdrücklich, dass es sich nicht um eine allgemeine Bürgschaft sondern um eine Ausfallbürgschaft handeln würde. Der Beschluss komme nur zur Anwendung, falls andere Mittel verspätet eingehen. Dies müsse dann zudem noch nachgewiesen werden. Es gehe also nur darum, Liquiditätslücken aufzufangen. Weil es enge rechtliche Grenzen gebe, sei dies genau zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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