Betreff
Unterstützung der Krankenhäuser im Landkreis Cloppenburg bei der Corona-Krise; hier: Verlängerung der Ausfallbürgschaft bis 31.12.2021
Vorlage
V-SOZ/20/127
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung schlägt dem Kreistag folgende Beschlussfassung vor:

 

Der Landkreis Cloppenburg sichert den Krankenhäusern im Landkreis Cloppenburg auf Nachweis eine Ausfallbürgschaft für den Fall zu, dass aufgrund der notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie Zahlungsunfähigkeit eintritt und sofern die ausreichende Liquidität nicht rechtzeitig durch anderweitige Bürgschaften oder Maßnahmen des Landes Niedersachsen oder des Bundes aufgefangen werden kann.

Die Ausfallbürgschaft steht unter dem Vorbehalt der rechtlichen und beihilferechtlichen Zulässigkeit und ist auf eine maximale Summe von 6,3 Mio. € begrenzt. Der Beschluss ist befristet bis 31.12.2021.

 


Sachverhalt:

 

Bezug:                                                              

Antrag der katholischen Krankenhäuser im Oldenburger Münsterland auf Verlängerung der Bürgschaft vom 03.09.2020

 

Aufgrund der Corona-Pandemie und des entsprechenden Antrags der Krankenhäuser vom 14.03.2020 haben der Kreisausschuss und der Kreistag am 24.03.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Landkreis Cloppenburg sichert den Krankenhäusern im Landkreis Cloppenburg auf Nachweis eine Ausfallbürgschaft für den Fall zu, dass aufgrund der notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie Zahlungsunfähigkeit eintritt und sofern die ausreichende Liquidität nicht rechtzeitig durch anderweitige Bürgschaften oder Maßnahmen des Landes Niedersachsen oder des Bundes aufgefangen werden kann.

Die Ausfallbürgschaft steht unter dem Vorbehalt der rechtlichen und beihilferechtlichen Zulässigkeit und ist auf eine maximale Summe von 6,3 Mio. € pro Monat begrenzt. Der Beschluss ist befristet bis 30.06.2020 und optional verlängerbar.“

 

Einen ähnlichen Beschluss hat auch der Kreistag Vechta herbeigeführt.

 

Ende Mai 2020 haben die Krankenhäuser die Landkreise Vechta und Cloppenburg über ihre finanzielle Situation informiert. Die vom Bund angekündigten Ausgleichszahlungen für die Freihaltung von intensivmedizinischen Kapazitäten für Corona-Patienten sind den Krankenhäusern zügig übermittelt worden. Problem aber ist, dass aufgrund der Pandemie bisher 2020 keine Budgetverhandlungen zum Pflegeentgeltwert mit den Krankenhausträgern geführt werden konnten und voraussichtlich auch nicht vor Frühjahr 2021 stattfinden werden. Somit ist der aktuelle Pflegeentgeltwert nicht auskömmlich für die Häuser und führt zu Liquiditätseinschränkungen. Zudem ist die Gesamtsituation der Finanzen derzeit aufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten unklar. Die Krankenhäuser werden den Landkreisen Ende 2020 einen neuen Finanzbericht vorlegen, um die Situation erneut zu bewerten.

 

Mit Schreiben vom 03.09.2020  (Anlage) beantragt der Landescaritasverband für Oldenburg e. V. stellvertretend für die Krankenhäuser in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta eine Verlängerung der Bürgschaft bis 31.12.2021.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

Wird bei Bedarf eingerichtet.


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 03.09.2020