Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Kreistag beschloss bei 8 Gegenstimmen, die als Anlage beigefügte Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und der nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder (Entschädigungssatzung) zu erlassen.

 

 


Ausschuss:            Kreisausschuss am 17.01.2012-01-30

 

Kreistagsabgeordneter Schröer erklärte, der Kreistag habe neben der Erledigung vieler wichtiger Aufgaben auch die Entschädigung für die Arbeit der Kreistagsabgeordneten pflichtgemäß und nach entsprechendem Aufwand festzusetzen. Es sei üblich, dass der Kreistag sich zu Beginn der Wahlperiode mit der Frage der Angemessenheit der Entschädigung befasse.

Die CDU-Fraktion habe einen Vorschlag zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung, des Sitzungsgeldes und des Verdienstausfalls erarbeitet. Bei der Entscheidungsfindung habe sich die CDU-Fraktion an die Vorgaben der Entschädigungskommission gehalten.

Die CDU-Fraktion halte die vorgeschlagenen Entschädigungsbeträge für angemessen. Die Durchführung der Interpolation halte er nicht für sinnvoll. Die Arbeit des einzelnen Abgeordneten sei in der Wertigkeit gleich anzusehen, egal ob ein Landkreis 160.000 oder 200.000 Einwohner habe. Zu berücksichtigen sei auch, dass die Zahl der Mitglieder des Kreistages bereits von 54 auf 48 gesenkt worden sei. Außerdem werde auf die Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung für den Kreistagsvorsitzenden, die Ausschussvorsitzenden und die sog. Beigeordneten verzichtet. Er bitte um Unterstützung der vorgeschlagenen Entschädigungen.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Meyer erklärte, die SPD-Fraktion halte die bisherige Höhe der Entschädigung für auskömmlich und werde gegen die Erhöhung stimmen.