Kreisverwaltungsrat
Uchtmann führte die Vorlage aus.
Kreistagsabgeordnete
Nüdling erkundigte sich, ob die Regelungen unter den Tagespflegepersonen im
Landkreis Akzeptanz fänden. Kreisverwaltungsrat Uchtmann bejahte dies.
Frau Bahlmann fragte
nach, warum man die hälftigen Ausfalltage für tatsächlich angefallene
Ausfalltage im betreffenden Zeitraum ansetze. Kreisverwaltungsrat Uchtmann
erklärte, dass man einerseits davon ausgehen könne, dass viele Eltern in der
zurückliegenden Ausfallzeit in der Kindertagespflege eigenen Urlaub zwecks
Kinderbetreuung verbraucht haben und somit in der zweiten Jahreshälfte eine
weitestgehende Betreuung benötigen würden. Eine volle Kompensation sei demnach
weder leistungsgerecht noch an den zukünftigen Betreuungsbedarfen orientiert.
Andererseits sei die Intention gewesen, die „goldene Mitte“ zu finden, weshalb
eine hälftige Anrechnung auch eine Kompromisslinie darstelle.
Kreistagsabgeordneter Karnbrock erklärte für die Fraktion der CDU, dass
der Vorschlag der Verwaltung einen guten Mittelweg darstelle, der Situation der
vergangenen Wochnung Rechnung trage und für gut befunden wurde.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wurde
einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg zahlt das
Entgelt in der Kindertagespflege für die Dauer des Betriebsverbotes aufgrund
der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bis zur
Beendigung des Betriebsverbotes in der Kinderbetreuung bis zum 11.05.2020 in
Höhe der durchschnittlichen Förderungszeiten der letzten 3 Monate der
Regelbetreuung fort.
Kostenbeiträge werden für wahrgenommene
Notbetreuung oder ausgefallene Regelbetreuung ab dem 16.03.2020 bis zur
Beendigung des Betriebsverbotes, maximal bis zum 10.05.2020 nicht erhoben.
Ausfallzeiten werden den
Tagespflegepersonen je zur Hälfte der tatsächlich angefallenen Ausfalltage je
betreutem Kind abgerechnet.