Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisverwaltungsrat Uchtmann führte die Vorlage aus.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling erkundigte sich, ob die Regelungen unter den Tagespflegepersonen im Landkreis Akzeptanz fänden. Kreisverwaltungsrat Uchtmann bejahte dies.

 

Frau Bahlmann fragte nach, warum man die hälftigen Ausfalltage für tatsächlich angefallene Ausfalltage im betreffenden Zeitraum ansetze. Kreisverwaltungsrat Uchtmann erklärte, dass man einerseits davon ausgehen könne, dass viele Eltern in der zurückliegenden Ausfallzeit in der Kindertagespflege eigenen Urlaub zwecks Kinderbetreuung verbraucht haben und somit in der zweiten Jahreshälfte eine weitestgehende Betreuung benötigen würden. Eine volle Kompensation sei demnach weder leistungsgerecht noch an den zukünftigen Betreuungsbedarfen orientiert. Andererseits sei die Intention gewesen, die „goldene Mitte“ zu finden, weshalb eine hälftige Anrechnung auch eine Kompromisslinie darstelle.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock erklärte für die Fraktion der CDU, dass der Vorschlag der Verwaltung einen guten Mittelweg darstelle, der Situation der vergangenen Wochnung Rechnung trage und für gut befunden wurde. 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg zahlt das Entgelt in der Kindertagespflege für die Dauer des Betriebsverbotes aufgrund der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus bis zur Beendigung des Betriebsverbotes in der Kinderbetreuung bis zum 11.05.2020 in Höhe der durchschnittlichen Förderungszeiten der letzten 3 Monate der Regelbetreuung fort.

 

Kostenbeiträge werden für wahrgenommene Notbetreuung oder ausgefallene Regelbetreuung ab dem 16.03.2020 bis zur Beendigung des Betriebsverbotes, maximal bis zum 10.05.2020 nicht erhoben.

 

Ausfallzeiten werden den Tagespflegepersonen je zur Hälfte der tatsächlich angefallenen Ausfalltage je betreutem Kind abgerechnet.