Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Der St.-
Josefs-Hospital gGmbH wird - vorbehaltlich der Bewilligung der gesamten in
Aussicht gestellten Landesmittel und der Kofinanzierung durch die Stadt
Cloppenburg - gem. Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010 ein weiterer Zuschuss in Höhe von max.
4.980.531,33 EUR für die 1. - 3. Planungsfortschreibung sowie die Neuverortung
der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) zur Finanzierung der
Gesamtmaßnahme „Sanierung und Erweiterung des St.- Josefs Hospitals – 1.
Bauabschnitt , 1. und 2. Teilabschnitt“ gewährt.
Im Rahmen der
Zuwendungsbewilligung soll eine Zweckbindungsregelung getroffen werden, die auf
den Erhalt der derzeit im Niedersächsischen Krankenhausplan enthaltenen
Hauptabteilungen (insbesondere Innere Medizin/Kardiologie und Gynäkologie,
Geburtshilfe) für die Dauer von 15 Jahren abzielt.
Sollte vor Ablauf
dieser Zweckbindungsfrist eine Auslagerung/Aufgabe der betreffenden
Fachabteilungen erfolgen, wird eine (anteilige) Rückzahlungsverpflichtung
ausgelöst. Vor Auslösung dieser Rückzahlungsverpflichtung sollen Gespräche
zwischen dem Krankenhausträger, der Stadt Cloppenburg und dem Landkreis
Cloppenburg mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zum weiteren Umgang mit
den gewährten Fördermitteln im Interesse der Patientenversorgung und des
Bestands des Krankenhauses getroffen werden. Die Rückzahlungsverpflichtung kann
durch eine Grundschuld abgesichert werden.
Kreistagsabgeordneter Dr.
Sebastian Vaske, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß
Vorlage V-SOZ/20/118 vor.