Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Der St.- Josefs-Hospital gGmbH wird - vorbehaltlich der Bewilligung der gesamten in Aussicht gestellten Landesmittel und der Kofinanzierung durch die Stadt Cloppenburg - gem. Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010  ein weiterer Zuschuss in Höhe von max. 4.980.531,33 EUR für die 1. - 3. Planungsfortschreibung sowie die Neuverortung der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme „Sanierung und Erweiterung des St.- Josefs Hospitals – 1. Bauabschnitt , 1. und 2. Teilabschnitt“ gewährt.

 

Im Rahmen der Zuwendungsbewilligung soll eine Zweckbindungsregelung getroffen werden, die auf den Erhalt der derzeit im Niedersächsischen Krankenhausplan enthaltenen Hauptabteilungen (insbesondere Innere Medizin/Kardiologie und Gynäkologie, Geburtshilfe) für die Dauer von 15 Jahren abzielt.

Sollte vor Ablauf dieser Zweckbindungsfrist eine Auslagerung/Aufgabe der betreffenden Fachabteilungen erfolgen, wird eine (anteilige) Rückzahlungsverpflichtung ausgelöst. Vor Auslösung dieser Rückzahlungsverpflichtung sollen Gespräche zwischen dem Krankenhausträger, der Stadt Cloppenburg und dem Landkreis Cloppenburg mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zum weiteren Umgang mit den gewährten Fördermitteln im Interesse der Patientenversorgung und des Bestands des Krankenhauses getroffen werden. Die Rückzahlungsverpflichtung kann durch eine Grundschuld abgesichert werden.

 

 

 


Kreistagsabgeordneter Dr. Sebastian Vaske, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-SOZ/20/118 vor.