Betreff
Zuschussantrag des St. Josefs-Hospitals Cloppenburg für die Sanierung und Erweiterung
Vorlage
V-SOZ/20/118
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung schlägt dem Sozialausschuss vor, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der St.- Josefs-Hospital gGmbH wird- vorbehaltlich der Bewilligung der gesamten in Aussicht gestellten Landesmittel und der Kofinanzierung durch die Stadt Cloppenburg - gem. Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 26.10.2010  ein weiterer Zuschuss in Höhe von max. 4.980.531,33 € für die 1. - 3. Planungsfortschreibung sowie die Neuverortung der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme „Sanierung und Erweiterung des St.- Josefs Hospitals – 1. Bauabschnitt , 1. und 2. Teilabschnitt“ gewährt.


Sachverhalt:

 

Bezug :           Beschluss des Kreistages v. 15.10.2015

Grundsatzbeschluss des Kreistages v. 26.10.2010 KT/004/2010

 

 

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 06.02.2020 beantragte die St. Josefs-Hospital Cloppenburg gGmbH die Gewährung eines Zuschusses des Landkreises Cloppenburg in Höhe von 4.980.531,33 € für die 1. - 3. Planungsfortschreibung sowie die Neuverortung der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA). Hierbei handelt es sich um eine Fortschreibung der Maßnahme „Sanierung und Erweiterung des St.- Josefs Hospitals – 1. Bauabschnitt, 1. und 2. Teilabschnitt“, die im Jahr 2015 begonnen hat.

 

Rechtsnatur des Krankenhauses

Das St. Josefs-Hospital ist eine gemeinnützige GmbH und Betreiber des Krankenhauses. An dieser Trägergesellschaft „St. Josefs-Hospital gGmbH“ sind zu 48% die Stiftung St. Josefs-Stift Cloppenburg und zu 52 % die Schwester Euthymia-Stiftung Vechta beteiligt. Grundstücke und Gebäude befinden sich im rechtlichen Eigentum der Stiftung St. Josefs-Stift Cloppenburg, die diese dem St. Josefs-Hospital im Wege des Nießbrauchs zur Verfügung stellt.

 

Größe und Aufgabe des Krankenhauses

Das St. Josefs-Hospital ist im Nds. Krankenhausplan 2019 mit 252 Planbetten verzeichnet und stellt neben der Grund-und Regelversorgung aufgrund seines Spezialisierungsgrades eine überörtliche medizinische Versorgung sicher. Daneben ist es akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover. Das Krankenhaus beschäftigt derzeit 887 Mitarbeiter/innen.

 

Anlass und Vorhaben der aktuellen Sanierungsmaßnahme

Das Krankenhaus wurde in Abhängigkeit von steigenden Patientenzahlen immer wieder baulich erweitert. Anlass der beantragten Planungsfortschreibungen zu der o.g. Maßnahme sind notwendig gewordene Anpassungen im Bauprozess sowie ein Kapazitätsengpass im OP-Bereich durch die Schließung der Klinik in Emstek und der damit einhergegangenen Verlagerung der Orthopädie an das St. Josefs-Hospital.

Weiterhin ist die Zahl der stationär aufgenommenen Patienten seit dem Jahr 2014 um 20 % gestiegen, sodass die Planungen aus dem Jahr 2014 nicht mehr den medizinischen und baulichen Anforderungen entsprechen. Demnach sind Anpassungen an die Isolierungsverpflichtung, an Unterbringungsstandards, in der Pflege und der Kardiologie notwendig.


Vorhabendarstellung im Überblick:

1.Bauabschnitt

I. bis II. Teilabschnitt und Neuverortung ZSVA

1. Pl.-Fortschreibung

2.Pl.-Fortschreibung

3.Pl.-Fortschreibung

ZSVA

Rampe: Abbruch statt Sanierung und Installation einer Aufzugsanlage

 

 

 

 

Umstrukturierung OP-Trakt

(Aufstockung, Schaffung von Lagerkapazitäten, Optimierung der Trennung von sauberen und unsauberen Bereichen, Vergrößerung des Aufwach- und Holdingbereiches)

 

Umsetzung der Isolierungsverpflichtung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neuverortung der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung

Austausch der Fensterfassade

 

 

Erhöhung der Unterbringungsstandards durch Schaffung von 2-Bett-Zimmer anstelle von 3-Bett-Zimmern

 

Erneuerung der Dachhaut nach Einbringung von Klima- und Lüftungstechnik

 

 

Schaffung einer Nebenraumzone Pflege

Neuorganisation der Entwässerung

 

 

 

 

 

Schaffung

Hybrid-OP

 

 

 

Ausbau der Kardiologie

Mehraufwand für Staubprävention

 

Wärmedämmverbundsystem statt Klinkerfassade

 

Durchführungszeitraum

Das Vorhaben begann im Oktober 2015. Die hiermit beantragten Änderungen und Erweiterungen sollen bis Ende 2024 umgesetzt werden.

 

 

 

Nachstehende Übersicht stellt die vom Land anerkannten förderfähigen Kosten dar, die auch Grundlage für die Berechnung des Kreiszuschusses sind:

 

 

DIN-Kosten lt.

baufachl. Planung/€

Förderfähige Kosten

lt. Sozialministerium/€

Baukosten + Nebenkosten

46.790.700

44.408.500

Kurzfristiges Anlagegut

6.746.100

3.373.000

Gesamt:

53.536.800

47.781.500

 

Die Differenz zwischen der veranschlagten Baukostensumme und den vom Land anerkannten förderfähigen kosten liegt darin begründet, dass diverse Ausgaben nicht förderfähig sind, z.B. Instandhaltungsaufwendungen, betriebliche Einbauten, Investitionskosten, die auf eine ambulante Nutzung entfallen, die Wiederbeschaffung kurzfristigen Anlagegutes, etc.

 

Finanzierung des Vorhabens

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2010 sind die Zuwendungsgeber in folgender Rangfolge zu berücksichtigen:

1.      Landeszuwendung

2.      Angemessene Eigenmittel des St. Josefs-Hospitals

3.      1/3 des verbleibenden Defizits – max. 10 % der anerkannten förderfähigen Kosten von der Standortkommune

4.      2/3 des verbleibenden Defizits- max. 20 % der anerkannten förderfähigen Kosten vom Landkreis Cloppenburg

 

Die förderfähigen Aufwendungen sollen lt. Antrag wie folgt finanziert werden:

 

 

Bisherige Bewilligung (laut Kreistagsbeschluss vom 15.10.2015):

Beantragte Bewilligung

 

Gesamtfinanzierung

Zuschuss Land (80% der förderfähigen Kosten)

                                                                19.800.000,00

 

15.200.000,00

35.000.000,00

Eigenmittel

                                                                   492.961,00

462.669,00

955.630,00

Zuschuss Stadt Cloppenburg

                                                                 1.451.691,00

2.490.265,67

3.941.956,67

Zuschuss Landkreis Cloppenburg                                                                          

2.903.382,00 

4.980.531,33

7.883.913,33

Summe

24.648.034,00

23.133.466,00

47.781.500,00                                                                                          

 

Landeszuwendung

Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Schreiben vom 17.01.2020 bestätigt, den Zuschuss seitens des Landes auf 34,5 Mio. Euro zu erhöhen. Weitere 500.000 € wurden mit Bescheiden vom 28.11.2018 sowie 13.12.2019 für die Neuverortung der ZSVA bereits bewilligt. Insgesamt sind bereits 21,5 Mio. Euro der zugesagten 35 Mio. Euro bewilligt worden. Die weitere Bewilligung erfolgt voraussichtlich in Jahrestranchen.

 

Angemessene Eigenmittel des Krankenhauses

Das St.- Josefs- Hospital will einen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 955.630 € für die Gesamtmaßnahme seit 2015 einbringen. Dies entspricht einem Anteil von 2%. Im Geschäftsjahr 2018 ist ein Verlust von rund 345.000 € entstanden. Für das Jahr 2019 beläuft sich die Prognose auf einen Verlust von rund 1,5 Mio. Euro. Angesichts der finanziellen Situation stellt dies somit eine angemessene Eigenbeteiligung dar.

 

Förderaussage der Stadt Cloppenburg

Eine Förderzusage der Stadt Cloppenburg kann erst nach Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien Ende April 2020 erfolgen. Die Beschlussfassung des Landkreises kann daher nur unter dem Vorbehalt der erforderlichen Kofinanzierung der Stadt erfolgen.

 

Förderung durch den Landkreis Cloppenburg

Die Zuwendung des Landkreises ist nach dem Grundsatzbeschluss auf 20 % der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt. Dies entspricht einem Zuschuss von max. 9.556.300 €.

Die beantragten Mittel in Höhe von insgesamt 7.883.913,33 € (2.903.382,00 € Bewilligung 2015 und 4.980.531,33 € beantragte Summe) sind somit beschlusskonform.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

I1.400095.525.001


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 06.02.2020