Sitzung: 03.03.2020 Ausschuss für Kultur und Freizeit
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: V-KUL/20/156
Der Ausschuss für
Freizeit und Kultur beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dem Antrag
der CDU-Fraktion vom 23.12.2019 zuzustimmen, so dass Vereine, die einen
Kunstrasenplatz aus dem Sonderförderprogramm bezuschusst bekommen haben, dann,
wenn dieser Platz erneuert bzw. saniert werden muss, durch den Landkreis einen
Zuschuss in Höhe von 40 % der dafür anfallenden Kosten erhalten. Anstelle einer
Sanierung ist ein Umbau auf ökologisch verträgliche Variante zu bevorzugen. Die
Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit durch
Haushaltsmittel.
Herr Kreistagsabgeordneter Vaske trug den Antrag der CDU-Fraktion vom 23.12.2019 auf eine Erweiterung des Sonderprogramms des Landkreises Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen vor. Bisher ginge es in dem Sonderprogramm lediglich um eine Bezuschussung für die Errichtung von Kunstrasenplätzen. Es sei jedoch nach Ansicht der CDU-Fraktion erforderlich, auch für später erforderliche Sanierungen oder Erneuerungen einen Zuschuss in Höhe von 40 % der dafür anfallenden Kosten zu gewähren. Dies sei erforderlich, um eine Planungssicherheit für die Vereine zu erreichen. Die Errichtung von Kunstrasenplätzen würde die Vereine bereits stark finanziell belasten. Die Frage der Finanzierbarkeit der in Zukunft erforderlichen Erneuerung der Plätze sei ein weiterer Unsicherheitsfaktor bei der Antragstellung und Planung der Plätze.
Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Kroner teilte Herr Kreisrat Varnhorn mit, dass bisher kein Antrag auf Förderung eines Kunstrasenplatzes beim Landkreis eingegangen sei, es sei jedoch der Antrag eines Vereines aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Cloppenburg angekündigt worden.
Dies bestätigte auch Herr Rohling vom Kreissportbund Cloppenburg. Außerdem erläuterte er, dass die Vereine bisher insbesondere aufgrund der bestehenden Unklarheiten zur Nachhaltigkeit des Materials und des Unterhaltungs- und Ersatzaufwandes keine Anträge eingereicht hätten.
Herr Landrat Wimberg führte aus, dass es sich bei dem Förderprogramm um ein Angebot des Landkreises Cloppenburg als Ergänzung zur Förderung von Naturrasenplätzen handele. Die Erweiterung des Sonderprogramms um die 40 %-ige Förderung der später erforderlichen Sanierungen oder Erneuerungen würde das Förderprogramm sinnvoll ergänzen.
Auf Nachfrage zum Stand der Nachhaltigkeit des Materials führte Herr Rohling aus, dass sich granulatfreies Material, z.B. von der Firma FieldTurf durchgesetzt habe. Dieses Material zeige vergleichbare Eigenschaften wie Naturrasen.