Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 23.12.2019 gem. § 56 NKomVG auf Erweiterung des Förderprogramms von Kunstrasenplätzen
Vorlage
V-KUL/20/156
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Kreistag beschloss am 25.09.2018 das „Sonderprogramm zur Förderung von Kunstrasenplätzen durch den Landkreis Cloppenburg und seine Städte und Gemeinden“ (V-KUL/18/117). Das Sonderprogramm ist als Anlage beigefügt (siehe Anlage 1).

 

Pro Jahr sollen aus diesem Sonderförderprogramm max. 3 Kunstrasenplätze gefördert werden und zwar grundsätzlich jeweils 1 Platz im „Alten Amt Friesoythe“, im „Alten Amt Cloppenburg“ sowie im „Alten Amt Löningen“. Die Fördersumme beträgt bei geschätzten Kosten von max. 750.000,00 EUR 40 % der Herstellungskosten pro Platz, maximal 300.000,00 EUR.

 

Seit dem Inkrafttreten des Sonderprogramms zum 01.01.2019 wurde beim Landkreis Cloppenburg kein Antrag auf Förderung von Kunstrasenplätzen eingereicht. Dies begründet sich entsprechend den erhaltenen Nachfragen aus dem Bereich der Städte und Gemeinden und den zurückliegenden Diskussionen in einigen Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Freizeit mit der zwischenzeitlichen Problematik zur Mikroplastik und der dauerhaften Finanzierbarkeit der Kunstrasenplätze.

 

Die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat mit Schreiben vom 23.12.2019 einen Antrag auf Erweiterung des Sonderprogramms gestellt (siehe Anlage 2). Danach sollen Vereine, die einen Kunstrasenplatz aus dem Sonderprogramm bezuschusst bekommen haben, bei einer erforderlichen Erneuerung oder Sanierung durch den Landkreis einen Zuschuss in Höhe von 40 % der dafür anfallenden Kosten erhalten. Anstelle einer Sanierung soll dabei ein Umbau auf eine ökologisch verträgliche Variante bevorzugt werden. Die Gewährung des Zuschusses soll unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit durch Haushaltsmittel gestellt werden.

Die CDU-Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass die Vereine durch die Aufbringung des Eigenanteils beim Bau der Kunstrasenplätze sowie durch die Kosten für den Pflegeaufwand der Plätze stark belastet seien. Nach einer Lebensdauer eines Kunstrasenplatzes von 12 bis 15 Jahren sei eine Sanierung bzw. Erneuerung des Platzes erforderlich. Dies sei mit einem weiteren erheblichen Kostenaufwand für die Vereine verbunden.

 

Die Frage der Finanzierung der in Zukunft erforderlichen Erneuerung der Plätze sei für die Vereine ein Unsicherheitsfaktor bei der Antragstellung und Planung der Kunstrasenplätze.

 

 


Finanzierung:

Zuweisungen für den Sportstättenbau
In den Haushaltsjahren 2019 bis 2023 wurden bzw. werden jeweils 900.000,00 EUR berücksichtigt, darin sind keine Folgekosten berücksichtigt