Sachverhalt:
Der Kreistag
beschloss am 25.09.2018 das „Sonderprogramm zur Förderung von Kunstrasenplätzen
durch den Landkreis Cloppenburg und seine Städte und Gemeinden“ (V-KUL/18/117).
Das Sonderprogramm ist als Anlage beigefügt (siehe Anlage 1).
Pro Jahr sollen
aus diesem Sonderförderprogramm max. 3 Kunstrasenplätze gefördert werden und
zwar grundsätzlich jeweils 1 Platz im „Alten Amt Friesoythe“, im „Alten Amt
Cloppenburg“ sowie im „Alten Amt Löningen“. Die Fördersumme beträgt bei
geschätzten Kosten von max. 750.000,00 EUR 40 % der Herstellungskosten pro
Platz, maximal 300.000,00 EUR.
Seit dem
Inkrafttreten des Sonderprogramms zum 01.01.2019 wurde beim Landkreis
Cloppenburg kein Antrag auf Förderung von Kunstrasenplätzen eingereicht. Dies
begründet sich entsprechend den erhaltenen Nachfragen aus dem Bereich der
Städte und Gemeinden und den zurückliegenden Diskussionen in einigen Sitzungen
des Ausschusses für Kultur und Freizeit mit der zwischenzeitlichen Problematik
zur Mikroplastik und der dauerhaften Finanzierbarkeit der Kunstrasenplätze.
Die CDU-Fraktion
im Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat mit Schreiben vom 23.12.2019 einen
Antrag auf Erweiterung des Sonderprogramms gestellt (siehe Anlage 2). Danach sollen Vereine, die einen Kunstrasenplatz
aus dem Sonderprogramm bezuschusst bekommen haben, bei einer erforderlichen
Erneuerung oder Sanierung durch den Landkreis einen Zuschuss in Höhe von 40 % der
dafür anfallenden Kosten erhalten. Anstelle einer Sanierung soll dabei ein
Umbau auf eine ökologisch verträgliche Variante bevorzugt werden. Die Gewährung
des Zuschusses soll unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit durch
Haushaltsmittel gestellt werden.
Die CDU-Fraktion
begründet ihren Antrag damit, dass die Vereine durch die Aufbringung des
Eigenanteils beim Bau der Kunstrasenplätze sowie durch die Kosten für den
Pflegeaufwand der Plätze stark belastet seien. Nach einer Lebensdauer eines
Kunstrasenplatzes von 12 bis 15 Jahren sei eine Sanierung bzw. Erneuerung des
Platzes erforderlich. Dies sei mit einem weiteren erheblichen Kostenaufwand für
die Vereine verbunden.
Die Frage der
Finanzierung der in Zukunft erforderlichen Erneuerung der Plätze sei für die
Vereine ein Unsicherheitsfaktor bei der Antragstellung und Planung der
Kunstrasenplätze.
Finanzierung:
Zuweisungen für den Sportstättenbau
In den Haushaltsjahren 2019 bis 2023 wurden bzw. werden jeweils 900.000,00 EUR
berücksichtigt, darin sind keine Folgekosten berücksichtigt