Der
Sozialausschuss beschloss einstimmig, bei 1 Enthaltung, dem Kreistag folgende
Beschlussfassung zu empfehlen:
Die Verwaltung wird damit beauftragt ein Rahmenkonzept für ein Frauen- und
Kinderschutzhaus für den Landkreis Cloppenburg zu erarbeiten, das sich mit
grundsätzlichen Fragen wie der Standortwahl, der angestrebten Kapazität und
einem geeigneten Träger/Betreiber auseinandersetzt. Das Ergebnis ist dem
Sozialausschuss am 9. Juni 2020 vorzulegen.
Leiterin
der Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie, Dr. Neumann,
trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/20/117 vor.
Kreisrat Varnhorn ergänzte, dass der Bund ein
Förderprogramm von 60 Mio. EUR für die Schaffung von Frauen- und
Kinderschutzhäusern aufgelegt habe. Bis die Förderrichtlinie komme, könne es
noch einige Zeit dauern. Es sei aber zu erwarten, dass ca. 9 % bis 10 % der
Mittel nach Niedersachsen fließen würden. Diese Förderung solle in Anspruch
genommen werden. Dazu seien jetzt die ersten Weichenstellungen notwendig.
Das Land empfehle, die Frauenhäuser nicht mit
weniger als 8 Plätzen einzurichten, so Kreisrat Varnhorn weiter. Unter 8 Plätze
seien Frauenhäuser kaum wirtschaftlich zu führen. Mehr als 12 Plätze sollten es
aber auch nicht sein, weil dann die Frauenhäuser überdimensioniert wären und
nur schwierig zu händeln seien. Es sei angedacht, in Cloppenburg mit 8 - 10
Plätzen zu starten. Das Konzept müsse in den kommenden Wochen erstellt und ein
Betreiber gesucht werden. Ein Angebot des Deutschen Roten Kreuzes liege bereits
vor. Es gebe aber auch andere interessierte Einrichtungen.
Kreistagsabgeordneter Kolde brachte seine Freude
zum Ausdruck, dass nach langer Diskussion der Durchbruch nun geschafft sei. Er
machte nochmals die Notwendigkeit eines Frauenhauses im Landkreis Cloppenburg
deutlich, zumal die Bevölkerung in den kommenden Jahren weiter wachse. Weiter gab
er zu bedenken, dass Frauen häufig längere Zeit im Frauenhaus verbleiben
müssten, weil es für sie schwierig sei, eine Wohnung zu finden.
Kreistagsabgeordneter Kolde sprach sich dafür aus,
als Standort die Stadt Cloppenburg festzulegen, dies auch wegen der
erforderlichen Sicherheit. Zur Anzahl der Plätze merkte er an, dass 8 - 10
Plätze ein Anfang sein könnten. Es gelte aber auch, die hohe Dunkelziffer von
häuslicher Gewalt gegen Frauen zu beachten. Außerdem sei es wichtig, an die
Kinder zu denken. Für die Kinder sei nicht nur Wohnraum erforderlich sondern
auch Betreuung. Abschließend forderte er nochmals nachdrücklich, das Frauenhaus
in der Kreisstadt zu errichten.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen plädierte
einleitend für ein Frauenhaus in der Kreisstadt. Weiter verwies sie darauf,
dass die Schaffung von 17 Plätzen beantragt und nach der Empfehlung von
Fachleuten gerechtfertigt sei. 8 - 10 Plätze seien zu wenig, dies könne
allenfalls als Kompromiss für einen Einstieg anerkannt werden, so Kreistagsabgeordnete
Dr. Kannen weiter. Sie befürwortete es, alle Chancen auf Fördermöglichkeiten
auszuschöpfen und evtl. ein Modellprojekt zu überlegen. Es gebe auch
unterschiedliche Förderprogramme für Frauenhäuser und Kinderhäuser.
Bei den Kinderhäusern gebe es das Qualitätssiegel
„Blauer Elefant“ des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB). Sie schlug vor, z.B.
das Kinderhaus in Leer zu besuchen. Auch dafür gebe es spezielle Zuschüsse.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen gab weiter zu
bedenken, bei der Bauplanung auf eine flexible Nutzung zu achten und alle
Möglichkeiten auszuloten.
Leiterin der Stabsstelle, Dr. Neumann, verwies
hinsichtlich der Diskussion zur Anzahl der notwendigen Plätze auf das neue
Ampelsystem bei der Suche nach freien Plätzen in Frauenhäusern. Welche Anzahl
Plätze bedarfsdeckend sei, könne das Ampelsystem aber noch nicht belegen.
Verlässliche Daten erwarte man frühestens in einem Jahr. Die ersten
Erkenntnisse seien jedoch folgende: Großstadt „rot“, Umkreis der Großstädte
„gelb“, ländlicher Raum „grün“.
Leiterin der Stabsstelle, Dr. Neumann, machte
nochmals deutlich, dass ein Frauenhaus mit 17 Plätzen nicht praktikabel zu
führen sei und setzte sich für eine Schaffung von 8 - 10 Plätzen ein. Die
Kinderhäuser seien ein Thema des Jugendschutzes, wenn Kinder alleine
untergebracht werden müssten. Das dürfe nicht verwechselt werden mit den
Frauen- und Kinderschutzhäusern, in denen Mütter mit ihren Kindern aufgenommen
würden.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck hielt es für
grundsätzlich gut, dass nunmehr die Schaffung eines Frauenhauses konkret
angegangen werde. Nach seiner Einschätzung seien 10 - 12 Plätze nicht zu viel,
weniger Plätze seien evtl. nicht bedarfsgerecht.
Kreistagsabgeordneter Karnbrock nahm Bezug auf die
ersten Erkenntnisse des Ampelsystems. Die Überlastung der Frauenhäuser in den
Großstädten und im Umkreis der Großstädte dürfe nicht auf die Landkreise
übertragen werden. Es gelte auch, keine überdimensionierte Einrichtung zu
schaffen.
Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer stellte fest,
dass parteiübergreifend die Stadt Cloppenburg als Standort für ein Frauenhaus
befürwortet werde. Die CDU-Fraktion spreche sich für die 2. Beschlussvariante
aus. Er schlug vor, mit 8 - 10 Plätzen zu starten und regte an, bei der
Erstellung des Konzeptes auch das Thema Kinderhaus zu überlegen.
Vorsitzender Dr. Vaske fasste die Diskussionsbeiträge dahingehend zusammen, dass die 1. Beschlussvariante übereinstimmend nicht in Betracht komme und stellte die 2. Beschlussvariante zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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