Kreisverwaltungsrat Uchtmann trug aus der Vorlage vor und wies auf die gestrichene Nennung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien hin. Diese kämen mittlerweile nicht mehr in großer Anzahl als Zugewanderte von „der Seite“ in die Statistik, sondern fänden sich in den Geburtenzahlen wieder. Damit erübrige  sich eine gesonderte Erfassung mehr.

 

Kreistagsabgeordnete Thomeé erkundigte sich nach dem Zustandekommen der angaben der 5. Spalte der Kindergartenbedarfsplanung (zurückgewiesene Anträge).

 

Kreisverwaltungsrat Uchtmann erklärte, dass die Zahlen auf Rückmeldungen einzelner Kindergärten basierten und das die Anzahl der Zurückweisungen unterschiedlichste Gründe haben könne, bspw. wenn Eltern sich in mehreren Einrichtungen parallel anmeldeten.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck befand es als gut, Flüchtlingskinder nicht mehr gesondert zu erfassen. Dies verdeutliche die fortschreitende Integration. Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Riesenbecks inwieweit Kinder von zuziehenden, rumänischen Werkvertragsarbeitnehmer erfassbar seien entgegnete Kreisverwaltungsrat Uchtmann, dass Zuzüge spezifischer Gruppen sich aus der Kindergartenbedarfsplanung nicht ergäben. Der Kindergartenbedarfsplan stelle insoweit eine kreisweite Rahmenplanung dar, in der die Geburtenzahlen mit 100% berücksichtigt würden. In der angenommenen 100%ige Auslastungsquote seien die Zuzüge statistisch inbegriffen. Ferner seien diese auch je nach Gemeinde sehr unterschiedlich ausgeprägt.