Sachverhalt:
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 bezüglich der Bezuschussung von
Neu- und Erweiterungsbauten in Kindergärten im Landkreis Cloppenburg
beschlossen, dass eine Bedarfsprüfung durch die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden vor Ort erfolgt und der Kreisausschuss ermächtigt wird, über einzelne
Zuschussanträge zu entscheiden. Trotzdem ist der Jugendhilfeausschuss als
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gehalten, eine
Kindergartenbedarfsplanung nach § 13 Abs. 1 KitaG zu erstellen.
Für
die aktuelle Ermittlung für 2019/2020 wurden die Belegungszahlen der
Kindergärten zum Stichtag 01.10.2019 (Kindergartenjahr 2019/2020) und die
Geburtenzahl 2018 unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge erfragt.
Die
abgefragten Belegungszahlen zum Stichtag 01.10.2019 – aufgeteilt nach Alter –
wurden im Verhältnis zu den Geburten im entsprechenden Jahr ausgewertet und
hatten folgende prozentuale Inanspruchnahme ergeben:
Jahrgang 2013 (6 Jahre) - Geburtenzahl 1.635 – Besuch des Kiga = 232 = 14,19 %
Jahrgang 2014 (5 Jahre) - Geburtenzahl 1.792 – Besuch des Kiga = 1.626 = 90,74 %
Jahrgang 2015 (4 Jahre) - Geburtenzahl 1.812 – Besuch des Kiga = 1.803 = 99,50 %
Jahrgang 2016 (3 Jahre) - Geburtenzahl 1.876 – Besuch des Kiga = 1.637 = 87,26 %
Jünger als 3 Jahre - Geburtenzahl 1.962 – Besuch des
Kiga = 191 = 9,73 %
Für
die Berechnung, wie viele Kinder anteilig den Kindergarten besuchen, können die
6-jährigen sowie die unter 3-jährigen dieses Jahr noch außer Betracht bleiben,
da der Anteil der 6-jährigen geringfügig ist und für Kinder unter 3 Jahren
andere Betreuungsmöglichkeiten (Krippe, Tagespflegeperson) zur Verfügung
stehen. Sofern die Flexibilisierung der Einschulung zukünftig zu einem Anstieg
des Kiga-Besuchs der über 6-jährigen führt, der 25% übersteigt, besteht aus
Sicht des Landkreises Anpassungsbedarf (bspw. Notwendigkeit für
Freihalteplätze).
Wie
bereits in vorhergehenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses berichtet, hat
der Landkreis seine Berechnung in der bisherigen Form – jedoch unter
Zugrundelegung eines 100%igen Bedarfs von 3 Jahrgängen (3-5 Jahre) –
vorgenommen und diese mit den Städten und Gemeinden abgestimmt. Kinder aus
Flüchtlingsfamilien werden nicht mehr gesondert aufgeführt, da diese
vollumfänglich in den Melderegistern der Einwohnermeldeämter erfasst sind und
dadurch keinen Einfluss mehr auf fehlende Vormittagsplätze haben. Außerdem sind
die Flüchtlingskinder nicht überproportional gleichzeitig auch
Integrationskinder.
Nach
den o.g Kriterien ergibt sich ein Fehlbedarf an Vormittagsplätzen nur noch bei
folgenden Gemeinden und Städten: Stadt Cloppenburg (163 Plätze), Gemeinde
Emstek (47 Plätze), Stadt Löningen (8 Plätze) und Gemeinde Molbergen (110
Plätze). Insgesamt errechnet sich bei den Gemeinden und Städten des Landkreises
Cloppenburg ein Überschuss an 90 Vormittagsplätzen.
Im
Vergleich zum Vorjahr ist das Defizit weiter signifikant reduziert worden, der
landkreisweite Bedarf an Vormittagsplätzen – unabhängig vom jeweiligen Bedarf
der einzelnen Stadt oder Gemeinde – ist mit den vorhandenen Vormittagsplätzen
nun abgedeckt.
Neben
den Belegungszahlen der Kindergärten wurden zudem die Belegungszahlen der
Kinderkrippen, aufgeschlüsselt nach dem Alter der Kinder, abgefragt und in
einer Aufstellung der vorhandenen, im Bau oder in Planung befindlichen
Kinderkrippen zusammengefasst.
Zum
Erhebungsstichtag 01.10.2019 waren im Landkreis Cloppenburg 101 Krippengruppen
mit 1.490 Plätzen im Betrieb. Hiervon waren am Stichtag 1.311 Plätze belegt,
was eine Auslastung von 88 % bedeutet. (2010: 16 Gruppen mit 253 Plätzen, 2011:
27 Gruppen mit 405 Plätzen und 2012: 36 Gruppen mit 542 Plätzen, 2013: 47
Gruppen mit 707 Plätzen, 2014: 55 Gruppen mit 828 Plätzen, 2015: 56 Gruppen mit
844 Plätzen, 2016: 65 Gruppen mit 963 Plätzen, 2017: 75 Gruppen mit 1.100
Plätzen, 2018: 89 Gruppen mit 1.320 Plätzen).